Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest — ASP

> LVD_aktuell 02–2019

> LVD_aktuell 03–2019pdf     

> Fra­ge­bogen Ertrags­aus­fall im Pflan­zenbau durch ASP

WAS IST DIE AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST?

Die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest (kurz: ASP) gehört zu den anzei­ge­pflich­tigen Tier­seu­chen. Betroffen von ihr sind Haus- und Wild­schweine, eine Über­tra­gung zwi­schen Tier und Mensch findet jedoch nicht statt. Somit ist die ASP für uns Men­schen ungefährlich.

Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest Übertragung

In Europa findet die Über­tra­gung der ASP durch direkten Kon­takt zwi­schen infi­zierten Tieren statt. Aller­dings spielen auch viele wei­tere Fak­toren eine große Rolle, da der Kon­takt mit Blut der effi­zi­en­teste Über­tra­gungsweg ist. So könnte bei­spiels­weise Fol­gendes auch die Über­tra­gung der afri­ka­ni­schen Schwei­ne­pest verursachen:

  • Spei­se­ab­fälle
  • Schwei­ne­fleischerzeug­nisse
  • Fahr­zeuge
  • kon­ta­mi­nierte Aus­rüs­tungs­ge­gen­stände (wie z.B. land­wirt­schaft­liche Geräte, Jagd­aus­rüs­tungen, u.v.m.)

Die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest in Deutschland?

Aktu­elle Mel­dungen geben bekannt, dass nur 42 km hinter der deutsch pol­ni­schen Grenze die afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest fest­ge­stellt wurde. Damit liegt leider die Schluss­fol­ge­rung nahe: Es stellt sich für uns in Deutsch­land nicht mehr die Frage, ob ASP kommt, son­dern viel­mehr ledig­lich wann es Ihre Tiere betreffen könnte.

Wie sollten wir handeln?

Zum Schutz Ihrer Tiere sollten Sie sich als land­wirt­schaft­li­cher Betrieb zwin­gend mit der Ein­hal­tung aller seu­chen­hy­gie­ni­schen Maß­nahmen aus­ein­an­der­setzen. Die Bevöl­ke­rung muss dafür sen­si­bi­li­siert werden, im Ide­al­fall gar keine Lebens­mittel, ins­be­son­dere aus Ost­eu­ropa, ein­zu­führen. vor allem aber keine Lebens­mittel in der freien Natur zu entsorgen.

Es gilt den Seu­chen­fall zu ver­hin­dern, um einen immensen wirt­schaft­li­chen Schaden der Tier­halter zu abzu­wenden. Nicht nur sie wären durch die afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest betroffen: auch auf die Acker­bau­be­triebe kämen mög­liche Regle­men­tie­rungen zu, welche durch die letzten Ände­rungen im Tier­ge­sund­heits­ge­setz drohen.

Wie schützen Sie sich vor ASP?

Mit Hilfe einer Tier-Ertragsschadenversicherung können sich Tier­halter vor den finan­zi­ellen Folgen eines Seu­chen­aus­bru­ches ver­si­chern. Ver­si­chert ist i.d.R. der ent­gan­gene Deckungs­bei­trag , womit die wirt­schaft­liche Exis­tenz des Betriebes sicher­ge­stellt wird. Even­tuell dro­hende Markt­ver­wer­fungen (Preis­ver­fall) sind nicht Gegen­stand einer Ver­si­che­rungs­lö­sung. Hier könnten nur kapi­tal­markt­nahe Lösungen, wie Waren­ter­min­börsen helfen. Zwi­schen­zeit­lich gibt es auch ana­loge Lösungen für die Acker­bau­be­triebe – ASP-Deckung Pflan­zen­pro­duk­tion: Ver­si­chert ist der Ertrags­schaden im Pflan­zenbau infolge von Ver­min­de­rung der Ern­te­er­träge sowie Unter­bre­chung oder Aus­fall des Produktionsverfahrens.

Aus gege­benem Anlass, sollten sich die Betriebs­leiter mit der Aktua­lität bestehender Ver­si­che­rungs­ver­träge beschäf­tigen, aber auch den Abschluss neuer Ver­si­che­rungs­ver­träge für wei­ter­rei­chende Deckungen in Betracht ziehen. Die Regu­lie­rungs­praxis der Tier­seu­chen­kasse ist doku­men­tierte Praxis, was und wie die Land­kreise ent­schä­digen, in Bezug auf die Restrik­tionen aus dem Tier­ge­sund­heits­ge­setz, ist aktuell nicht geklärt.

Wei­tere Infor­ma­tionen sind im Aktuell 02/2019 und 03/2019 (siehe oben) auf unserer Home­page zu finden, gern stehen wir aber auch über den Blog und für per­sön­liche Bera­tungen zur Ver­fü­gung.

         

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