> Fragebogen Ertragsausfall im Pflanzenbau durch ASP
WAS IST DIE AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST?
Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Betroffen von ihr sind Haus- und Wildschweine, eine Übertragung zwischen Tier und Mensch findet jedoch nicht statt. Somit ist die ASP für uns Menschen ungefährlich.
Afrikanische Schweinepest Übertragung
In Europa findet die Übertragung der ASP durch direkten Kontakt zwischen infizierten Tieren statt. Allerdings spielen auch viele weitere Faktoren eine große Rolle, da der Kontakt mit Blut der effizienteste Übertragungsweg ist. So könnte beispielsweise Folgendes auch die Übertragung der afrikanischen Schweinepest verursachen:
- Speiseabfälle
- Schweinefleischerzeugnisse
- Fahrzeuge
- kontaminierte Ausrüstungsgegenstände (wie z.B. landwirtschaftliche Geräte, Jagdausrüstungen, u.v.m.)
Die Afrikanische Schweinepest in Deutschland?
Aktuelle Meldungen geben bekannt, dass nur 42 km hinter der deutsch polnischen Grenze die afrikanische Schweinepest festgestellt wurde. Damit liegt leider die Schlussfolgerung nahe: Es stellt sich für uns in Deutschland nicht mehr die Frage, ob ASP kommt, sondern vielmehr lediglich wann es Ihre Tiere betreffen könnte.
Wie sollten wir handeln?
Zum Schutz Ihrer Tiere sollten Sie sich als landwirtschaftlicher Betrieb zwingend mit der Einhaltung aller seuchenhygienischen Maßnahmen auseinandersetzen. Die Bevölkerung muss dafür sensibilisiert werden, im Idealfall gar keine Lebensmittel, insbesondere aus Osteuropa, einzuführen. vor allem aber keine Lebensmittel in der freien Natur zu entsorgen.
Es gilt den Seuchenfall zu verhindern, um einen immensen wirtschaftlichen Schaden der Tierhalter zu abzuwenden. Nicht nur sie wären durch die afrikanische Schweinepest betroffen: auch auf die Ackerbaubetriebe kämen mögliche Reglementierungen zu, welche durch die letzten Änderungen im Tiergesundheitsgesetz drohen.
Wie schützen Sie sich vor ASP?
Mit Hilfe einer Tier-Ertragsschadenversicherung können sich Tierhalter vor den finanziellen Folgen eines Seuchenausbruches versichern. Versichert ist i.d.R. der entgangene Deckungsbeitrag , womit die wirtschaftliche Existenz des Betriebes sichergestellt wird. Eventuell drohende Marktverwerfungen (Preisverfall) sind nicht Gegenstand einer Versicherungslösung. Hier könnten nur kapitalmarktnahe Lösungen, wie Warenterminbörsen helfen. Zwischenzeitlich gibt es auch analoge Lösungen für die Ackerbaubetriebe – ASP-Deckung Pflanzenproduktion: Versichert ist der Ertragsschaden im Pflanzenbau infolge von Verminderung der Ernteerträge sowie Unterbrechung oder Ausfall des Produktionsverfahrens.
Aus gegebenem Anlass, sollten sich die Betriebsleiter mit der Aktualität bestehender Versicherungsverträge beschäftigen, aber auch den Abschluss neuer Versicherungsverträge für weiterreichende Deckungen in Betracht ziehen. Die Regulierungspraxis der Tierseuchenkasse ist dokumentierte Praxis, was und wie die Landkreise entschädigen, in Bezug auf die Restriktionen aus dem Tiergesundheitsgesetz, ist aktuell nicht geklärt.
Weitere Informationen sind im Aktuell 02/2019 und 03/2019 (siehe oben) auf unserer Homepage zu finden, gern stehen wir aber auch über den Blog und für persönliche Beratungen zur Verfügung.