Erhöhung der Höchstversicherungsdauer für Erntehelfer
Aktualisierung am 04.05.2021:
Die Höchstversicherungsdauer für Erntehelfer ist für das Jahr 2021 von 91 auf 123 Tage angepasst (inkl. aller Verlängerungen).
Aufgrund der Regelung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für das Jahr 2021 wurde die maximale Versicherungsdauer von Saisonarbeitskräften inkl. aller Verlängerungen und Vorversicherungszeiten auf 123 Tage verlängert. Die Buchung können Sie ab sofort über unseren Buchungsassistenten vornehmen.
Aktualisierung am 08.04.2020:
Die Höchstversicherungsdauer für Erntehelfer wird von 91 auf 153 Tage erhöht (inkl. aller Verlängerungen).
Aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 23. März 2020 kommt unser Produktpartner, die Hanse Merkur Reiseversicherung, den versicherten Betrieben in der aktuell schwierigen Situation mit geänderten Tarifbestimmungen für Erntehelfer entgegen. Wegen der möglichen längeren Aufenthaltsdauer hat die HanseMerkur Reiseversicherung die Höchstversicherungsdauer im Tarif für Saisonarbeitskräfte erneut angepasst.

So versichern Sie Aufenthalte von über 91 Tage:
Bei den Abschlüssen über den Buchungsassistenten nehmen Sie bitte eine neue Buchung vor und tragen Sie bei „Einreisedatum“ und „Versicherungsbeginn“ den ersten Tag der Verlängerung ein.
Bitte beachten Sie vor allem, dass Sie nicht oben genannte Höchstdauer aller Buchungen zusammen überschreiten, da sonst im Leistungsfall kein Versicherungsschutz gewährt wird.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Wir sind auch weiterhin für Sie da!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Wir sind auch weiterhin für Sie da!
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner
Bleiben Sie Gesund!

Ihr Team der Landvolkdienste GmbH
PS:
- Weitere Informationen zur Corona-Krise finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
- Weitere Informationen zur Kurzarbeit während der Corona-Krise finden Sie in unserem Rundschreiben, sowie auf der Homepage einer unserer Rechtsschutzpartner ROLAND. Dürfen Arbeitnehmer angesichts der Epidemie zuhause bleiben? Müssen sie eine Geschäftsreise nach Asien antreten? Ebenso die Frage: Was geschieht, wenn sie im Ausland in Quarantäne müssen? Oder wenn sie glauben, sich angesteckt zu haben? Die Experten von Roland geben Ihnen eine erste Orientierung zu allen Rechtsfragen.