Ern­te­helfer — Erhö­hung der Höchstversicherungsdauer

Erhö­hung der Höchst­ver­si­che­rungs­dauer für Erntehelfer

Aktua­li­sie­rung am 04.05.2021:
Die Höchst­ver­si­che­rungs­dauer für Ern­te­helfer ist für das Jahr 2021 von 91 auf 123 Tage ange­passt (inkl. aller Verlängerungen).

Auf­grund der Rege­lung des Bun­des­mi­nis­te­riums für Ernäh­rung und Land­wirt­schaft für das Jahr 2021 wurde die maxi­male Ver­si­che­rungs­dauer von Sai­son­ar­beits­kräften inkl. aller Ver­län­ge­rungen und Vor­ver­si­che­rungs­zeiten auf 123 Tage ver­län­gert. Die Buchung können Sie ab sofort über unseren Buchungs­as­sis­tenten vornehmen.

Aktua­li­sie­rung am 08.04.2020:
Die Höchst­ver­si­che­rungs­dauer für Ern­te­helfer wird von 91 auf 153 Tage erhöht (inkl. aller Verlängerungen).

Auf­grund des Schrei­bens des Bun­des­mi­nis­te­riums für Ernäh­rung und Land­wirt­schaft (BMEL) vom 23. März 2020  kommt unser Pro­dukt­partner, die Hanse Merkur Rei­se­ver­si­che­rung,  den ver­si­cherten Betrieben in der aktuell schwie­rigen Situa­tion mit geän­derten Tarif­be­stim­mungen für Ern­te­helfer ent­gegen. Wegen der mög­li­chen län­geren Auf­ent­halts­dauer hat die Han­se­Merkur Rei­se­ver­si­che­rung die Höchst­ver­si­che­rungs­dauer im Tarif für Sai­son­ar­beits­kräfte erneut angepasst.

Ernterhelfer

So ver­si­chern Sie Auf­ent­halte von über 91 Tage:

Bei den Abschlüssen über den Buchungs­as­sis­tenten nehmen Sie bitte eine neue Buchung vor und tragen Sie bei „Ein­rei­se­datum“ und „Ver­si­che­rungs­be­ginn“ den ersten Tag der Ver­län­ge­rung ein.
Bitte beachten Sie vor allem, dass Sie nicht oben genannte Höchst­dauer aller Buchungen zusammen über­schreiten, da sonst im Leis­tungs­fall kein Ver­si­che­rungs­schutz gewährt wird.

Bei wei­teren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Ver­fü­gung!
Wir sind auch wei­terhin für Sie da!

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Bleiben Sie Gesund!

Erntehelfer - Erhöhung der Höchstversicherungsdauer

Ihr Team der Land­volk­dienste GmbH

PS:

  • Wei­tere Infor­ma­tionen zur Corona-Krise finden Sie auch auf der Home­page des Bun­des­mi­nis­te­riums für Ernäh­rung und Land­wirt­schaft (BMEL).
  • Wei­tere Infor­ma­tionen zur Kurz­ar­beit wäh­rend der Corona-Krise finden Sie in unserem Rund­schreiben, sowie auf der Home­page einer unserer Rechts­schutz­partner  ROLAND. Dürfen Arbeit­nehmer ange­sichts der Epi­demie zuhause bleiben? Müssen sie eine Geschäfts­reise nach Asien antreten? Ebenso die Frage: Was geschieht, wenn sie im Aus­land in Qua­ran­täne müssen? Oder wenn sie glauben, sich ange­steckt zu haben? Die Experten von Roland geben Ihnen eine erste Ori­en­tie­rung zu allen Rechtsfragen.

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