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Weitere InformationenIhr Vorteil der online-Buchung ist die sofortige Bestätigung der abgeschlossenen Versicherung mit einer Versicherungsnummer und ein transparenter Nachweis für Ihre Unterlagen und das Finanzamt. Dadurch entfallen für Sie auch lästige Bearbeitungszeiten und Sie bieten Ihren Erntehelfern sofortigen Versicherungsschutz.
An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: rückwirkend können keine Personen versichert werden!
Wenn das Abreisedatum noch nicht feststeht, empfehlen wir die maximale Versicherungsdauer von 91 Tagen abzuschließen, da eine Verlängerung durch die Antragsabteilung genehmigt werden muss.
Vorzeitiges beenden des Aufenthaltes:
Beendet Ihr Erntehelfer seinen Aufenthalt vor dem geplanten Ende, dann senden Sie bitte eine E.Mail an reisepartner@hansemerkur.de . Unter Angabe der Versicherungsnummer und Nennung des Abreisetages (Versicherungsende) und Vorlage eines Nachweises über die vorzeitige Beendigung (es reicht hier eine einfache Erklärung des Betriebes), kann die Rückzahlung der Prämie beantragt werden.
Bei frühzeitiger Abreise erstattet die HanseMerkur Tag genau ab 5,- €.
Sollte es Fragen zur Onlinebuchung geben, so rufen Sie uns einfach an, wir helfen gerne weiter. Für den Fall dass es gar nicht klappen mag, melden Sie sich einfach bei uns, dann nehmen wir Ihre Buchung vor
Was ist im Schadenfall zu tun:
Zusätzlich zu den Versicherungsunterlagen, die Sie per Mail bekommen, finden Sie hier noch ein Informationsblatt für den behandelnden Arzt. Auf diesem Blatt ergänzen Sie bitte Ihre Versicherungsschein-Nummer, die Sie per Mail erhalten haben.
HanseMerkur Merkblatt für Ärzte und Zahnärzte LVD
Die Rechnung für die Behandlung erhält die behandelnde Person, oder aber der Betrieb direkt von den Ärzten / Krankenhäusern, weil die Saisonarbeiter als Privatpatienten in behandelt werden. Im Schadenfall senden Sie die Originalrechnung mit folgenden Angaben an die HanseMerkur Reiseversicherung oder an Ihren zuständigen Berater der Landvolkdienste GmbH:
- Versicherungsschein-Nummer und Prämienzahlungsnachweis
- Name des Patienten
- Krankheitsbezeichnung
- Behandlungsdauer
- Einzelleistungen des Arztes / Krankenhauses
- genaue Bezeichnung der ausländischen Währung
- Erstattungskonto / Bankverbindung
Im Falle eines Unfalles suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf. Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies der HanseMerkur oder der Landvolkdienste GmbH spätestens innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits angemeldet ist. Diese Anzeige soll schriftlich erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass nur mit vollständig eingereichten Unterlagen eine schnelle Schadenregulierung gewährleistet werden kann.