Han­se­Merkur Erntehelfer

Mit Laden der Inhalte erklären Sie sich mit den Daten­schutz­be­stim­mungen der Han­se­Merkur Rei­se­ver­si­che­rung AG ein­ver­standen. Ergän­zend gelten für die Daten­er­he­bung und ‑über­tra­gung die Daten­schutz­be­stim­mungen der Land­volk­dienste GmbH.


Folgen Sie den schritt­weisen Anwei­sungen des Buchungsassistenten

 

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Ihr Vor­teil der online-Buchung ist die sofor­tige Bestä­ti­gung der abge­schlos­senen Ver­si­che­rung mit einer Ver­si­che­rungs­nummer und ein trans­pa­renter Nach­weis für Ihre Unter­lagen und das Finanzamt. Dadurch ent­fallen für Sie auch läs­tige Bear­bei­tungs­zeiten und Sie bieten Ihren Ern­te­hel­fern sofor­tigen Versicherungsschutz.

An dieser Stelle ein wich­tiger Hin­weis: rück­wir­kend können keine Per­sonen ver­si­chert werden!

Wenn das Abrei­se­datum noch nicht fest­steht, emp­fehlen wir die maxi­male Ver­si­che­rungs­dauer von 91 Tagen abzu­schließen, da eine Ver­län­ge­rung durch die Antrags­ab­tei­lung geneh­migt werden muss.

Vor­zei­tiges beenden des Aufenthaltes:

Beendet Ihr Ern­te­helfer seinen Auf­ent­halt vor dem geplanten Ende, dann senden Sie bitte eine E.Mail an reisepartner@hansemerkur.de . Unter Angabe der Ver­si­che­rungs­nummer und Nen­nung des Abrei­se­tages (Ver­si­che­rungs­ende) und Vor­lage eines Nach­weises über die vor­zei­tige Been­di­gung (es reicht hier eine ein­fache Erklä­rung des Betriebes), kann die Rück­zah­lung der Prämie bean­tragt werden.

Bei früh­zei­tiger Abreise erstattet die Han­se­Merkur Tag genau ab 5,- €.

Sollte es Fragen zur Online­bu­chung geben, so rufen Sie uns ein­fach an, wir helfen gerne weiter. Für den Fall dass es gar nicht klappen mag, melden Sie sich ein­fach bei uns, dann nehmen wir Ihre Buchung vor

Was ist im Scha­den­fall zu tun:

Zusätz­lich zu den Ver­si­che­rungs­un­ter­lagen, die Sie per Mail bekommen, finden Sie hier noch ein Infor­ma­ti­ons­blatt für den behan­delnden Arzt. Auf diesem Blatt ergänzen Sie bitte Ihre Versicherungsschein-Nummer, die Sie per Mail erhalten haben.

Han­se­Merkur Merk­blatt für Ärzte und Zahn­ärzte LVD

Die Rech­nung für die Behand­lung erhält die behan­delnde Person, oder aber der Betrieb direkt von den Ärzten / Kran­ken­häu­sern, weil die Sai­son­ar­beiter als Pri­vat­pa­ti­enten in behan­delt werden. Im Scha­den­fall senden Sie die Ori­gi­nal­rech­nung mit fol­genden Angaben an die Han­se­Merkur Rei­se­ver­si­che­rung oder an Ihren zustän­digen Berater der Land­volk­dienste GmbH:

  • Versicherungsschein-Nummer und Prämienzahlungsnachweis
  • Name des Patienten
  • Krank­heits­be­zeich­nung
  • Behand­lungs­dauer
  • Ein­zel­leis­tungen des Arztes / Krankenhauses
  • genaue Bezeich­nung der aus­län­di­schen Währung
  • Erstat­tungs­konto / Bankverbindung

Im Falle eines Unfalles suchen Sie bitte unver­züg­lich einen Arzt auf. Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies der Han­se­Merkur oder der Land­volk­dienste GmbH spä­tes­tens inner­halb von 48 Stunden anzu­zeigen und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits ange­meldet ist. Diese Anzeige soll schrift­lich erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass nur mit voll­ständig ein­ge­reichten Unter­lagen eine schnelle Scha­den­re­gu­lie­rung gewähr­leistet werden kann.

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