Landvolkdienste aktuell 01/2020
Liebe Leserin, lieber Leser,
Ich hoffe Sie sind alle gesund und wohlauf! Wir alle haben in den letzten Wochen erlebt, wie schnell sich eine ganze Volkswirtschaft verändern kann. Wie wichtig eine stabile Politik ist und wie stark unser Sozialsystem ist. Die Bedeutung von familiärem Zusammenhalt und die gegenseitige Verantwortung haben aktuell eine ganz neue Bedeutung bekommen. Nie zuvor mussten wir uns alle in kürzester Zeit auf gänzlich neue Rahmenbedingungen einstellen.
Plötzlich waren Eltern und Kinder alle zuhause, denn nicht nur die Arbeitnehmer machten Homeoffice, sondern auch die Kinder Homeschooling! Alle Abstimmungen gingen nur noch per Telefon oder Videokonferenzen und vieles mehr. Als Unternehmer musste man sich ebenfalls dieser Situation stellen und vielen Unternehmern wurde damit auch kurzfristig das ges. Geschäftsmodell entzogen. Auch wenn die Folgen groß sind, so muss man fairerweise sagen, wir haben es bisher alle recht gut gemeistert.
Für die Landvolkdienste darf ich sagen, dass auch wir uns den neuen Herausforderungen gestellt haben. Wir haben unter völlig neuen Rahmenbedingungen einige wichtige strukturelle Entscheidungen für die Zukunft treffen können und wollen uns vor allem bei Ihnen bedanken.
-
Danke, dass Sie Geduld mitgebracht haben, denn nicht immer hat die Technik reibungslos funktioniert. Der Eine oder Andere ist vielleicht nicht so schnell zu uns durchgekommen wie er es gewohnt ist.
-
Danke, dass Sie Geduld mitgebracht haben, denn auch die Abstimmungen mit den Versicherern haben Corona-bedingt hier und da zu Verzögerungen geführt.
-
Danke, dass Sie sich mit uns auf neue technische Lösungen eingelassen haben. Dass wir auch auf Ihr Vertrauen zählen konnten, wenn die Verträge komplett online zum Abschluss gekommen sind.
Wir sind froh darüber, dass die Lockerungen nun wieder Kundentermine erlauben. Denn den direkten Kontakt mit Ihnen haben wir alle vermisst! Starten wollen wir mit einem prall gefüllten aktuell 01/2020. Aktuelle Themen, Corona bedingte Themen und die Rubrik „Was einem als Landwirt so alles passieren kann“ versprechen ein breites Spektrum an Wissenswertem. Es sollte für jeden etwas dabei sein.
Stichwort Schüleralarm:
Insbesondere für die angehenden Schulabgänger haben wir auf der letzten Seite unseres aktuells 01/2020 eine Checkliste abgebildet, und unseren „ Junge Leute Flyer“ beigelegt. Hier wird kurz und knapp dargestellt, was junge Leute zu ihrem Versicherungsschutz wissen sollten.
Viel Spaß beim Lesen und bleiben Sie gesund!
Heino Beewen
Tel.: 0511 3670419
Was einem aktuell als Landwirt alles passieren kann
Im Januar 2020 erhielten wir die Meldung, dass bei unserem Mandanten, Herrn H. aus E. Gärreste aus einem – im Innenbereich gelegenen – Hochsilo ausgelaufen waren. Wie dann in der Presse zu lesen war, „ergoss sich die stinkende Brühe vom Gelände auf zwei Nachbargrundstücke“. Was waren die Folgen?
Verschmutzt wurden nicht nur die Grundstücke, sondern auch dort befinndliche Gegenstände, die aufwändig gereinigt werden mussten. Weiterhin flossen die Gärsubstrate in einen Rohbau, der ebenfalls gereinigt und in Teilen saniert werden mussten.
Die vorläufige Kostenübersicht:
- Reinigung von Grundstücken und Gegenständen: 5.000 EUR
- Maßnahmen am beschädigten Rohbau: 4.000 – 6.000 EUR
- Sachverständigen- und Laborkosten: ca. 8.000 EUR
Gesamte Schadenaufwendungen: ca. 20.000 EUR
Zu allem Überfluss warf die zuständige Umweltbehörde die Frage auf, ob unser Landwirt eine Umweltanlage ohne zulässige Genehmigung betreibe? Wie konnte es zu dieser Fragestellung kommen?
Biogasanlagen aber auch tierhaltende Betriebe benötigen laut Düngeverordnung zusätzliche Lagerkapazitäten. Insbesondere für Biogasanlagen wären Güllebehälter geeignet. Bei der Umnutzung von Güllebehältern zu Gärrestelagern ist folgendes zu beachten: Diese Lager unterliegen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die AwSV unterscheidet zwischen Güllelager (JGS-Anlage) und Gärrestelager (Biogasanlage), so dass auch unterschiedliche Anforderungen für diese beiden Lagerarten festgelegt sind. Nach Auffassung der Fachbehörden sollen die höheren Anforderungen für Gärrestlager auch dann gelten, wenn ausschließlich nachwachsende Rohstoffe in der Biogasanlage eingesetzt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass unterschiedliche Sicherheitsanforderungen an die Behälter gestellt werden, obwohl gleiches Material gelagert wird. Gleichwohl gilt das für Neuanlagen. Für bestehende Güllebehälter soll nach Auffassung des Umweltministeriums eine Umnutzung zur Gärrestlagerung zulässig sein, soweit die Dichtheit des Behälters fachgutachterlich belegt ist. Auf jeden Fall ist aber bei einer Umnutzung die Genehmigung der Wasserbehörde einzuholen, dies allein deswegen, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Nun zurück zu unserem Schaden:
Im Zuge der Recherchen der Umweltbehörde wurden die Genehmigungsbescheide des Hochsilos geprüft und dabei stellte sich folgendes heraus:
Der Behälter wurde 1985 errichtet und hatte den Zweck, die Gülle aus der angrenzenden Tierhaltung zu lagern. Die Tierhaltung wurde nach Aussage des Betreibers bereits vor Jahren eingestellt. Der Güllebehälter wurde seitdem in unregelmäßigen Abständen als Zwischenlager für Gärreste genutzt. Die Biogasanlage, aus der die Gärreste stammen, ist eine reine NawaRo-Anlage und befindet sich in mehreren Kilometern Abstand zur Hofstelle – es ist nicht von einem „engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang“ auszugehen, so dass zu dem Schluss gekommen wird, dass der vorliegende Behälter nicht Teil der Biogasanlage ist, sondern als separater JGS-Behälter zu betrachten ist. Auch die Änderung der zu lagernden Stoffe (früher Gülle, jetzt Gärreste) stellt keine „wesentliche Nutzungsänderung“ im Sinne der AwST
dar und war deshalb nicht anzeigepflichtig.
In unserem speziellen Fall gab es, zum Glück für den Kunden, eine schon seit vielen Jahren stattfindende Umnutzung, wodurch es für diesen Einzelfall keine Nachgenehmigung bedurfte. Hätte die Umweltbehörde anders entschieden, hätte der Versicherer jegliche Leistung versagt, auch evtl. entstehende juristische Auseinandersetzungen hinsichtlich Schadensersatzansprüche Dritter, und die können teuer werden.
Wichtiger Hinweis:
Prüfen Sie bitte bei jeder Umnutzung von Gülle und Gärrestehältern, ob die vorliegende Genehmigung für die neue Nutzung ausreichend ist. Im ersten Schritt steht i.d.R. die Klärung, welche Gesetzmäßigkeiten zuständig sind, danach muss geprüft werden, ob eine neue Genehmigung im
Einzelfall beantragt werden muss.
Auch für die Deckung aus Ihrer Betriebshaftpflicht sind die Fragen eines ordnungsgemäßen Betriebes, der nur mit allen notwendigen Genehmigungen erfolgt, von existenzieller Bedeutung!
Im Rahmen der Betriebs-/Umwelthaftpflicht-Versicherung, gelten nur die Anlagen versichert, die in Ihrer aktuellen Nutzungsform genehmigt sind. Ansonsten besteht keine, auch keine anteilige Deckung und der Versicherungsschutz wird gänzlich versagt.
aktuell (-es) zur Warenkreditversicherung
Der Ausbruch der Corona-Pandemie beutelt die Wirtschaft in ungeahntem Ausmaß. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Insolvenzen deutlich zunehmen wird. Vielleicht erleben Sie bereits, dass Kunden Ihre erbrachten Lieferungen oder Dienstleistungen schleppend, später als gedacht oder gar nicht bezahlen?
Auch das Gesetzespaket, das am Freitag, dem 27.03.2020 den Bundesrat passiert hat, wird einige Änderungen im gewohnten Wirtschaftsleben mit sich bringen.
Verbraucher und Kleinstunternehmer (bis max. 10 Mitarbeiter und max. 2 Mio. EUR Umsatz) erhalten in wesentlichen Dauerschuldverhältnissen, die vor dem 08.03.2020 abgeschlossen wurden, bis zum 30.06.2020 ein Zurückbehaltungsrecht, soweit eine Leistung aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich und die Zurückbehaltung für den Gläubiger zumutbar ist. Diese Regelung kann vom Gesetzgeber bis zum 30.09.2020 verlängert werden.
Das führt dazu, dass solide Unternehmen durch die akuten Auswirkungen schnell und unverschuldet in finanzielle Not geraten können.
Wann greift die Warenkreditversicherung?
Eine Warenkreditversicherung greift immer dann, wenn ein Kunde im In- oder Ausland seine Rechnung nicht bezahlen kann. Das modular gestaltete Produkt berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse jedes Betriebes und jeder Branche, wodurch Sie und Ihr Betrieb umfassend abgesichert sind.
Kommt es zum Ausfall, übernimmt der Versicherer im Regelfall nicht nur den Ausgleich Ihres Ausfalles, sondern kümmert sich zudem um das Inkasso bzw. den Regress. Zusätzlich können Kosten für die juristische Klärung strittiger Forderungen übernommen werden. Sofern die Rechtsschutzfunktion im Rahmen des Vertrages vereinbart ist.
(siehe auch unseren Beitrag aus unserem aktuell 01/2018 zur Warenkreditversicherung)
Trockenheitsversicherung und Co!
Nach den Trockenschäden in 2018 und 2019 zeigen auch aktuell in diesem Jahr schon erste Kulturen Anzeichen von Trockenschäden. Der Raps ist vielerorts zu schnell abgeblüht. Schlecht aufgelaufene Rüben- und Maisbestände und schlechte Ausprägung der Ährenanlagen lassen auf bleibende Schäden schließen, die aber regional sehr unterschiedlich ausgeprägt sind.
Wie staatliche Unterstützung aussieht, haben viele Landwirte mit der Ernte 2008 erleben dürfen. Bei einigen Betriebsleitern gab es zum Ende 2019 noch böse Überraschungen.
Die Jahre 2018 und 2019 haben gezeigt, dass sich der Klimawandel durch weitere Extremwetterereignisse als nur Stürme und Starkregenereignisse auswirkt. Auch Dürre ist eine Form von Extremereignis! Nur die Dürre hat einen großen
Unterschied zu Stürmen, Starkregen oder auch Hagel. Die Dürre ist immer großräumig, es sind mind. mehrere Landkreise oder gar ganze Bundesländer betroffen.
Diese Besonderheit führt dazu, dass der Versicherungsschutz i.d.R. nicht von klassischen Versicherungslösungen dargestellt werden kann, sondern dass es sich um Derivate handelt. Dieses Produkt ist ungewohnt, damit erklärungsbedürftig und
verfolgt eine andere Strategie als die klassische Schadensversicherung. Die eigentliche Schadenregulierung erfolgt nicht mehr an der Kultur, wie z.B. bei der Hagelversicherung, sondern lehnt sich an Durchschnittserträge und Daten von Wetterstationen an. Vereinfacht gesagt, die Wetterstation löst eine Entschädigungsleistung aus.
Ziel dieser „Versicherungslösung“ ist, das existenzielle Risiko des Betriebes abzusichern und nicht den Schaden in voller Höhe zu begleichen.
Erschwerend kommt hinzu, dass bedingt durch die Definitionen für die Begriffe Dürre oder Trockenheit eigentlich der falsche pflanzenbauliche Ansatz gewählt ist. Damit wird die Interessenlage der Landwirte gar nicht getroffen. Der Landwirt denkt in nutzbarer Feldkapazität aber insbesondere in Temperatursumme und Extremtemperaturen. Ein kleines Beispiel: Haben wir im Frühsommer eine bestimmte Anzahl an Hitzetagen, geht z.B. das Getreide in die Abreife! Wenn danach ausreichend Niederschlag folgen würde, gibt es möglicherweise keine Dürre. Aber auch keine gute Ernte, denn das Wasser hilft nicht mehr. Eine Dürreversicherung ist somit nur halbherzig.
Wir bieten dem Landwirt eine Analyse seiner Situation auf Basis tatsächlicher Erträge der letzten 10 Jahre. Kombiniert mit den Wetterdaten dieser Jahre werden die wirklich ertragsrelevanten Wettererscheinungen auf seinem individuellen Standort ermittelt. Diese kann er auch versichern. Hier stellen wir dann auf die tatsächlichen Extreme wie Frost- und Hitzetage, Niederschlagsunterschreitungen in bestimmten Zeitspannen und vieles mehr ab. Das ist dann auch tatsächlich eine Wetterversicherung mit Mehrwert und ein echtes Instrument für das betriebliche Risikomanagement.
Hier finden Sie den Fragebogen für die Wetteranalyse.
Arbeitskraftabsicherung, aktuell so wichtig wie nie zuvor!
In Deutschland werden momentan rund 260.000 Renten im Rahmen einer Berufsunfähigkeit ausgezahlt. Das Auszahlungsvolumen liegt bei rund zwei Mrd. Euro. Was sind die wichtigsten Ursachen:
-
Nervenerkrankungen sind als Hauptursache mit einem Anteil von 32,66 Prozent vertreten.
-
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates folgen mit großem Abstand (19,65 Prozent).
Schlüsselt man die Ursachen nach Altersstufen auf, wird klar, dass gerade Nervenerkrankungen insbesondere auch die jüngeren Altersgruppen bis 50 Jahren treffen.
Betrachtet man die zeitliche Entwicklung bei den BU-Ursachen, sind einige Auffälligkeiten zu beobachten. Zunächst ist über die Zeit eine fast kontinuierliche Zunahme beim Anteil von Nerven und psychischen Erkrankungen festzustellen. Er ist von knapp einem Viertel im Jahr 2008 um etwa 40 Prozent auf einen neuen Höchststand von aktuell fast einem Drittel gestiegen.
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, die 2008 noch die häufigste BU-Ursache darstellten, haben im Betrachtungszeitraum anteilsmäßig fast fünf Prozentpunkte verloren. Seit 2010 liegen sie nur noch auf dem zweiten Platz.
Der frühe Vogel fängt den Wurm! Warum gilt dieser Spruch auch bei der Arbeitskraftabsicherung?
- Durch den frühen Abschluss bekommt der Versicherte einen bis zu 20 Jahre längeren Versicherungsschutz bei fast gleichem Gesamtbeitragsaufwand!
- Es besteht sofortiger Versicherungsschutz, da auch in jungen Jahren bereits durch Krankheit oder Unfall eine BU eintreten kann!
- Schüler werden, je nach Schulform bzw. Klassenstufe, in unterschiedliche Berufsgruppen (BG) eingeteilt. Es besteht dann obligatorisch die Möglichkeit, bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums eine Bessereinstufung zu beantragen. Die Ausgangsberufsgruppe bleibt dem Schüler jedoch immer erhalten, selbst wenn er später einen Beruf mit einer schlechteren BG-Einstufung ergreifen sollte.
- Der Gesundheitszustand wird durch ein Warten nicht besser und könnte den späteren Abschluss erschweren oder verhindern!
- Für den Fall, dass die Prämien für diesen wertvollen Versicherungsschutz als zu hoch empfunden werden, bieten sich Einsteiger-BU Varianten an, bei denen die Beiträge in den ersten 2-10 Jahren der Versicherungsdauer und einer gleichzeitigen Leistungsdauer bis zum geplanten Endalter fast halbiert werden können. Die Beiträge steigen dann ab der Umstellung auf einen höheren Endbeitrag an.
- Sämtliche Highlights der gewählten Tarife sind automatisch Vertragsbestandteil: AU-Klausel, DU-Klausel, Erhöhungsrechte, Leistung ab dem ersten Pflegepunkt, Umorganisationsklausel…
Es spielt also keine Rolle wie sich der weitere Berufsweg des Versicherten entwickelt. In der Police sind immer alle Klauseln/Optionen enthalten, die bei einem Berufswechsel dann automatisch gelten!
Cyber-Schutz, Schutz vor Internetkriminalität
PHISHING Mails sind aktuell das größte Sicherheitsrisiko
Rund 70% aller erfolgreichen Hackerangriffe beginnen mit einer E-Mail. Über Mails, die von der Hausbank, von Bewerbern, Kollegen oder Kunden zu stammen scheinen, schleusen Hacker Schadprogramme ein oder fälschen Zugangsdaten ab. Die sogenannten Phishing-E-Mails werden zunehmend professioneller. Als Empfänger muss man oft schon sehr genau hinsehen, um eine gefälschte Mail von einer echten zu unterscheiden.
Unternehmer, auch Landwirte, sind attraktive Ziele für Cyber-Kriminelle
Einfache Passwörter, mangelhafte IT-Schutzmaßnahmen und unverschlüsselte Daten sind nur einige Beispiele für Eintrittsmöglichkeiten der Täter. Und die Folgen eines Cyber-Vorfalls sind unabsehbar: von nicht verfügbarer Kontroll- und Steuerungssoftware für Maschinen, Melk- und Futterroboter bis hin zur Datenmanipulation.
Jeder Unternehmer sollte sich daher mindestens folgende Fragen zur Beurteilung des eigenen Cyber-Risikos stellen:
- Ist unsere IT-Infrastruktur ausreichend gesichert und aktuell?
- Sind unsere Mitarbeiter hinreichend geschult und für Cyber-Vorfälle sensibilisiert?
- Haben wir einen Notfallplan für eine Cyber-Krise und können wir eine Cyber-Krise beherrschen?
- Wer haftet bei Datenrechtsverletzungen und können wir den finanziellen Schaden eines Cyber-Angriffes als Unternehmen verkraften?
- Sind wir ausreichend gegen Cyber-Risiken versichert?
Standardversicherungen schützen Sie in der Regel nicht bei Ansprüchen wegen Datenverlust/-missbrauch oder Datenschutzverletzungen.
Sorgen Sie deshalb vor.
Wir bieten Ihnen einen Cyber-Versicherungsschutz, der neben umfangreichen Versicherungsleistungen auch hervorragende Assistance-Leistungen bietet, die bereits in der Prämie enthalten sind:
- Präventives Cyber-Training für alle Mitarbeiter
- Spezieller Cyber-Krisenplan für den Notfall
- Unmittelbare Expertenhilfe im Schadenfall durch eine Krisenhotline
Die Cyber-Versicherung federt umfassend eigene Schäden, inkl. Schäden durch Bedienungsfehler, Haftungsansprüche Dritter, als auch eine Betriebsunterbrechung aufgrund von Cyber-Schäden ab. Zusätzlich Leistung bei Erpressungsversuchen (Lösegeld), aber auch Schulungen für Mitarbeiter mit dem Ziel, diese für das Thema IT-Sicherheit zu sensibilisieren, sind im Leistungspaket enthalten.
Mindestanforderungen aktuell an IT-Schutzmaßnahmen:
- Virenschutz mit automatischer Update-Funktion auf Servern und Clients (Desktop-Computer, Laptops und Terminals)
- Firewallstrukturen an allen Netzübergängen zum Internet.
- Abgestuftes Rechtekonzept mit administrativen Kennungen ausschließlich für IT-Verantwortliche
- Ständiges Vorhandensein von mindestens einer vollständigen Offline-Datensicherung, die jeweils nicht älter als eine Woche ist.
Selbstbehalte aktuell:
- Es gilt ein monetärer Selbstbehalt von 1.000 EUR je Versicherungsfall vereinbart.
- Bei einer Cyber-Betriebsunterbrechung gilt ein Selbstbehalt von 12 Stunden je Versicherungsfall und eine Haftzeit von 6 Monaten.
- Wenn mindestens 80% der Mitarbeiter das angebotene Cyber-Training (im Versicherungsschutz enthalten) bestanden haben, reduziert sich der Selbstbehalt um 25%. Die erfolgreiche Teilnahme am Cyber-Training muss dem Versicherer nachgewiesen werden. Innerhalb der 12 Monate vor Eintritt des Schadenfalls müssen mindestens 80% der Mitarbeiter das Online-Cyber-Training bestanden haben.
Besonderheit des Produktes:
Der Versicherer übernimmt im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen die Kosten des Krisendienstleisters für eine erste telefonische Notfall- und Krisenunterstützung, ohne Anrechnung eines Selbstbehaltes. Der SB kommt also i.d.R. erst bei einem “echten“ Cyber-Vorfall zum Tragen, eine telefonische Erst-Beratung ist kostenfrei.
Das kostenfreies Online-Cyber-Training hat folgende Inhalte:
- Phishing und Social-Engineering Angriffe erkennen und abwehren
- Sichere Passwörter erstellen und merken
- Sicheres Verhalten am Arbeitsplatz und sicher unterwegs
Das Training sensibilisiert Mitarbeiter für gängige Cyber-Risiken. Somit lässt sich das Risiko eines Cyber-Vorfalls ohne zusätzliche Kosten oder erheblichen Zeitaufwand deutlich reduzieren.
Als Unternehmer sollte man nicht vergessen, dass diese Schulungen in der digitalen Welt eigentlich zum Standard gehören sollten. Bei der Cyberdeckung sind diese im Preis enthalten.
Anbei noch mal unser Produktsteckbrief Cyber-Versicherung
Und zu Guter Letzt noch die Checkliste für junge Leute:
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Beiträgen haben und / oder ein Angebot wünschen! Sie beraten Sie gerne!
Impressum/Rechtliche Angaben:
Herausgeber
Landvolkdienste GmbH
Warmbüchenstraße 3
30159 Hannover
dev.landvolkdienste.de
Telefon: 0511 3 67 04-19
Telefax: 0511 3 67 04-80
Die Landvolkdienst GmbH ist Versicherungsmakler (Bundesrepublik Deutschland) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Sie ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hannover, die auch Aufsichtsbehörde ist. Die Landvolkdienst GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D-JC5U-LTX4I-16 eingetragen. Als Versicherungsmakler unterliegt die Landvolkdienst GmbH folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.