>Landvolkdienste aktuell 01/2022
Liebe Leserin, lieber Leser,
unsere Themen zum Jahresanfang: die Hagelversicherung und ihre Zusatzbausteine, sowie in Ansätzen die ASP-Deckung für Feldfrüchte
vor einigen Tagen hat mich eine ältere Dame beim Einkaufen angesprochen. Die schönen Frühlingstage boten für sie die Chance, den vier Wänden zu entfliehen. Ohne Maske, aber mit viel Abstand suchte Sie regelrecht den Kontakt. „Die Welt ist durch Corona so einsam geworden und dass ich jetzt noch einen Krieg miterleben muss …“, waren ihre Worte. So sprechen nur Menschen, denen der letzte Krieg noch in Erinnerung ist.
Krieg in Europa, für uns alle kaum vorstellbar, aber leider bittere Realität! Die Folgen, psychische und wirtschaftliche Belastungen, treffen uns alle! Auch diese Erkenntnis ist für viele neu!
Jetzt ist Hilfe notwendig! Geld- und Sachspenden haben sicherlich hohe Priorität, aber auch viel Zeit, für die vor Krieg Geflohenen ist wichtig. Sie haben Teile ihrer Familien und ihre Heimat aus Angst verlassen müssen. Und möchten nichts mehr als in eine friedliche Ukraine, ihr Zuhause, zurück.
Auch die Landwirtschaft und die weltweite Ernährungssituation werden nachhaltig beeinflusst.
Die globalen Agrarmärkte durchbrechen fast täglich neue Höchststände. An den Terminmärkten springen die Preise von einem Rekord zum nächsten. Der Krieg in Russland und der Ukraine wird aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem dramatischen Angebotseinbruch führen, da insbesondere in der Ukraine die Aussaat nicht in den Boden kommt. Die dann fehlende Ernte wird das Angebot verknappen und zu weiteren Preissteigerungen führen.
Im Wesentlichen wird sich dieses Aktuell deshalb mit der Hagelversicherung und ihren Zusatzbausteinen und in Ansätzen mit der ASP-Deckung für Feldfrüchte beschäftigen.
Heino Beewen
Geschäftsführer Landvolkdienste GmbH
Tel: 0511 / 51 54 16 11
Hagelversicherung
Eine der ältesten Versicherungssparten der Landwirtschaft! Noch bevor sich die Landwirte Gedanken über eine Feuerversicherung für Haus und Hof machten, gab es erste, heute würden wir sagen Versicherungslösungen, für die anstehende Ernte. Da nichts schlimmer war als eine Missernte, denn damit war Hunger verbunden!

Bis heute hat sich die Hagelversicherung zunehmend weiterentwickelt. Und neben dem reinen Hagelschutz greift
die Deckung optional deutlich weitreichender. Um den Facettenreichtum einer heute möglichen Hageldeckung
besser einordnen zu können, sollen zuerst die versicherten Gefahren und Schäden erklärt werden.
Mit den Folgen des Klimawandels bekommt die Summe der versicherbaren Ereignisse eine neue Bedeutung! Die Wetterextreme nehmen zu, wobei der Hagel zu den kleinräumigen Ereignissen und z.B. Frost und Trockenheit zu den großräumig auftretenden Wetterereignissen zählen.


Entwicklung der Agrarpreise – Auswirkungen auf Ihre Ausfalldeckungen
Steigende Preise bedeuten zugleich ein steigendes finanzielles Risiko, wenn es zu Ernteausfällen aufgrund von Extremwetterereignissen und anderen Ernteausfällen kommt. Gleichzeitig steigen allerdings auch die Kosten für Energie, Dünger und andere Betriebsmittel dramatisch an, sodass eine Absicherung Ihrer Erlöse von großer Wichtigkeit ist.
In der Hagelversicherung genießen die Kunden eine Vorausdeckung auf Basis des Vorjahresanbaus. Jedoch mit der Maßgabe, dass je Hektar die gleiche Versicherungssumme zugrunde gelegt wird, mit der die betreffende Fruchtart im Vorjahr durchschnittlich versichert war. Diese Regelung ist in vielen Jahren ausreichend. In diesem Jahr stellt sich jedoch die Situation deutlich anders dar! Die Erlösseite hat sich im Vergleich zum letzten Jahr so drastisch verändert, dass kein Landwirt eine Entschädigungsleistung auf Basis der Vorjahreswerte akzeptieren möchte! Ändern lässt sich diese Situation jedoch nur, in dem Sie den diesjährige Anbau zeitnah beim Versicherer melden. Mit dem Einreichen des Anbauverzeichnisses bei der Gesellschaft stellt sich die Deckung automatisch auf die neuen Werte um!
Auch wenn wir wissen, dass gern die Anbauverzeichnisse parallel mit den GAP-Anträgen des lfd. Wirtschaftsjahres ausgefüllt werden, so können wir auf Basis der aktuellen Erlössituation von dieser Verfahrensweise nur abraten! Grundsätzlich gilt: Geben Sie bitte Ihre Daten so früh wie möglich auf! Für die Versicherung von Starkfrost muss das Anbauverzeichnis bis zum 15. April beim Versicherer vorliegen. Für alle übrigen Gefahren und Fruchtarten bis spätestens 15. Mai. Achten Sie auf eine richtige und vollständige Deklaration Ihres Anbaus für die jeweilige Vertragsperiode!

Die häufig gestellte Frage „Ist eine spätere Reduzierung der Versicherungssummen (VSU) möglich?“ kann grundsätzlich mit „ja“ beantwortet werden!
Die Herabsetzung der Versicherungssummen wird erst gültig nach Bestätigung durch den Versicherer.
Somit steht einem frühen Einreichen der Anbaudaten für die Ernte 2022 grundsätzlich nichts im Wege!
Besondere Hinweise für den Zuckerrüben- und Kartoffelanbau im Bezug auf die Hagelversicherung!

Auch bei den Kartoffeln sind Qualitätseinbußen versicherbar! Hier gibt es je nach Gesellschaft unterschiedliche
Regelungen. Wir bevorzugen das folgende System:
Zuerst erfolgt die Ermittlung der Schadenquote zum prozentualen mengenmäßigen Ertragsverlustes. Darüberhinausgehend sind, unter Ausschluss des Nachweises eines höheren Schadens, auch die Qualitätsverluste an Kartoffeln pauschal in Höhe von 50 % der Schadenquote des mengenmäßigen Ertragsverlustes versichert. Der pauschale Zuschlag wird berechnet, wenn vor Zuschlagberechnung ein Schaden in Höhe von mindestens 8 % ermittelt, wurde.

Dieser beitragspflichtige Baustein erspart somit jegliche Nachweissituation und ergibt sich ganz einfach aus der Multiplikation der Schadenquote aus dem mengenmäßigen Ertragsverlust mit dem Faktor 1,5.
Grundsätzlich empfehlen wir diesen Baustein für Speise- und Pflanzkartoffeln.
Auf die besonderen Regelungen für die Versicherung und Schadenregulierung aller anderen Kulturen wird an dieser Stelle verzichtet. Diese Regelungen sollten Gegenstand von Einzelberatungen sein.
Ernteverbotsversicherung – ASP-Deckung für Feldfrüchte
Nach wie vor behaupten sich zwei Versicherungskonzepte am Markt. Während beide Versicherer die versicherte Gefahr vergleichbar definieren, ist die Vorgehensweise
unterschiedlich! Versichert sind die Beschränkung oder das Verbot der Nutzung versicherter landwirtschaftlicher Flächen aufgrund behördlicher Anordnung gemäß § 6
Absatz 1 Nr. 28b des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (TierGesG) im Falle der Verhängung eines Gefährdungsbezirks gemäß § 14d Absatz 2 Satz 1 der Schweinepest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. März 2018 (BGBl I S. 383)
Bei der Deckungsbeitrags-Variante (R&V Versicherung), als komplett eigenständigem Vertrag, fließen die Markterlöse direkt in die versicherte Deckungsbeitragsdifferenz ein. Für diese Vertragsart werden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Aktuell alle Kunden ihr Anbauverzeichnis für das Jahr 2022 bereits ausgefüllt und eingereicht haben.

Bei der Pauschalentschädigung (Allianz Agrar AG, ehemals MM Agrar AG) hängt die Deckung an der Hagelversicherung! Es wird direkt auf das Hagel-Anbauverzeichnis der Hagelversicherung abgestellt. Mit dem Anbauverzeichnis werden somit nicht nur die Werte für die Hagelversicherung auf Stand gebracht, sondern gleichzeitig auch die ASP-Deckung aktualisiert! Achten Sie bei dieser Vertragskonzeption auf ein frühes und rechtzeitiges Einreichen der Anbaudaten, es ist doppelt wichtig.
Systembedingt gibt es Unterschiede bei den Haftungszeiträumen, besonders aber bei der Haftungsdauer! Beim
Deckungsbeitragssystem kann eine Haftungsdauer von 12, 18, oder 24 Monaten optional vereinbart werden. Der sich über diesen Zeitraum ergebende Deckungsbeitragsverlust, in Folge eines versicherten Ereignisses, ist versichert.
Beim Pauschalmodell wird im Fall einer angeordneten Nutzungseinschränkung bzw. eines angeordneten Nutzungsverbotes, je Versicherungsjahr pro Tag pauschal 1/365 der Versicherungssumme der jeweils betroffenen Feldstücke für maximal 12 oder 20 Wochen (je nach vertraglich vereinbarter Vertragsform) abzüglich Selbstbehaltes ausgezahlt.
Zusammenfassung der Hagelversicherung und der ASP-Deckung für Feldfrüchte:
Die aktuelle Erlössituation der landwirtschaftlichen Kulturen bedeutet zugleich ein steigendes finanzielles Risiko, wenn es zu Ernteausfällen aufgrund von Extremwetterereignissen und anderen Ernteausfällen kommt.
Die am häufigsten genutzte Absicherungsmöglichkeit ist die Hagelversicherung kombiniert mit ihren modernen Zusatzdeckungen.
Legen Sie ein besonderes Augenmerk in diesem Jahr auf die rechtzeitige Meldung der Anbaudaten, im Rahmen des Anbauverzeichnisses. Reichen Sie Ihren Anbau
für die Ernte 2022 zügig ein. Denn nichts ist schlimmer, als bei anstehenden Schäden auf die Summen des Vorjahres verwiesen zu werden.