Landvolkdienste aktuell 02/2020
Liebe Leserin, lieber Leser,
ob Corona, der Klimawandel oder gesetzliche Änderungen in vielfältigster Form, alles läuft beim Thema Digitalisierung zusammen. Kein Bereich ist aktuell von einem so großen Entwicklungs- und Innovationsschub begleitet wie der Ausbau der digitalen Welt. Was für uns Videoberatung, Onlineabschlüsse und digitale Verwaltung bedeutet, sind für Sie z.B. der Einsatz von z.B. Drohnen und digitalen Lenk- und Leitsystemen. Einige versicherungstechnische Aspekte zu diesem Themenfeld will ich mit diesem Aktuell ansprechen!
Entschuldigen möchte ich mich an dieser Stelle dafür, dass wir, angesichts vieler gesetzlicher Neuregelungen, in diesem Jahr die Frequenz unserer Besuche nicht in dem Maße umsetzen können, wie Sie es vielleicht gewohnt sind. Die Verantwortung für unsere Mitarbeitenden und die gesetzliche Pflicht, den Kundenkontakt auf das max. Notwendige einzuschränken, stellen jeden Besuch unter besondere Beobachtung. Daher bieten wir neben den persönlichen Terminen auch Beratungen per Videoübertragung an. Im Herbst werden wir zum Abgleich Ihrer Verträge einen neuen Fragebogen herausbringen, um unsere Beratungsqualität weiter zu verbessern und eine höchstmögliche Effizienz in unsere Beratungstermine zu bekommen. Vielleicht wird es den Eindruck erwecken, dass es Ihnen etwas mehr Arbeit macht. Es dient aber ausschließlich Ihrer Beratungsqualität und unserer aller Gesundheit und deshalb bitte ich Sie schon jetzt um aktive Unterstützung. Ich hoffe es geht Ihnen gut und Sie sind alle gesund! Wir haben die Corona-Zeit alle gesund überstanden und versuchen unser Geschäft unter den neuen Rahmenbedingungen zu gestalten und freuen uns natürlich sehr darüber, dass wir es gemeinsam mit Ihnen erfolgreich schaffen. Daher gilt an dieser Stelle Ihnen ein großer Dank! Viel Spaß beim Lesen und bleiben Sie gesund! Heino Beewen Tel.: 0511 3670419Die neuen Auszubildenden/Praktikanten stellen sich vor
Wie bereits in unserem aktuell 04/2019 angekündigt haben, bieten wir ab dem Wintersemester 2020 kombinierte Ausbildungsplätze an. Neben dem Studium an der Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover (FHDW), welches nach drei Jahren mit dem Bachelor of Arts in Betriebswirtschaft beendet wird, wird schon ein halbes Jahr vorher die Prüfung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen vor der IHK abgelegt. Schneller geht’s nicht: Zwei Abschlüsse in drei Jahren! Das ist unser Beitrag für eine qualifizierte Ausbildung und unsere eigene Nachwuchsförderung!
Wir freuen uns Frau Corinna Fricke und Herrn Luca Schöning in unserem Team begrüßen zu dürfen und wünschen den beiden einen guten Start ins Studium und Berufsleben!
Hallo, mein Name ist Luca Schöning und ich habe zum 01. August dieses Jahres mein Praktikum im Rahmen eines Bachelor-Studiums bei den Landvolkdiensten begonnen.
Ich bin 19 Jahre alt und komme selbst von einem landwirtschaftlichen Betrieb, der im Nebenerwerb geführt wird. Zukünftig werde ich vorrangig im Außendienst bei Herrn Leutheuser eingesetzt sein.
Die Eingliederung ins Team gelang dank des angenehmen und kollegialen Arbeitsklimas sehr schnell. Ich freue mich auf die Gespräche mit Ihnen.
Mein Name ist Corinna Fricke und ich absolviere seit August 2020 ein duales Studium bei den Landvolkdiensten in Kooperation mit der FHDW in Hannover.
Da ich selbst aus der Landwirtschaft stamme, liegt mir diese besonders am Herzen.
Mein Ziel ist es daher die Landwirtinnen und Landwirte mit ihren Familien bestmöglich in Versicherungsangelegenheiten zu unterstützen und zu beraten.
Was einem als Landwirt alles passieren kann!
Unser Landwirt L. aus O. hat im Herbst 2019 seinen üblichen Lohnunternehmer damit beauftragt, Maissilage einzufahren. Nachdem ca. die Hälfte von insgesamt gut 40 ha Mais eingefahren waren, bemerkten die Mitarbeiter des Lohnbetriebes plötzlich den Geruch von Öl, vor allen Dingen aber Benzin im Fahrsilo. Sofort wurden alle beteiligten Maschinen einer Sichtprüfung unterzogen, jedoch konnten keine Defekte festgestellt werden. Bei der Suche in der Miete fand man neben dem weiterhin starken Geruch von Benzin kleine Metallteilchen, die sich bei näherer Untersuchung als Reste einer gehäckselten Drohne erwiesen.Was war passiert?
Dem Modellsportverein war beim Flug eine Drohne abhandengekommen, die auch nicht wieder aufgefunden wurde. Gefunden hat sie leider der Häcksler.
Was war der Schaden?
Große Teile der Miete mussten wegen Verunreinigung durch Benzin und Metallteilchen entsorgt werden und der Landwirt musste Futter zukaufen. Solche und andere Beispiele sind Grund für die Versicherungspflicht von Drohnen, auf die in den nachfolgenden Abschnitten eingegangen wird.
Haftungsrisiko von oben: Wenn Drohnen vom Himmel fallen.
Mehr als 450.000 private Drohnen sind im deutschen Luftraum bereits unterwegs. Tendenz steigend. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrsgesellschaft geht davon aus, dass sich die Zahl der einsatzbereiten Drohnen in Deutschland bis 2030 auf rund 850.000 erhöhen wird.
Wenn das Hobby und/oder Beruf zur Gefahr wird!
Einmal falsch gesteuert oder ein Hindernis übersehen, und schon ist der Unfall passiert. Drohnenflieger haften dann immer für Verletzungen und Schäden. Daher müssen die Besitzer eine Haftpflichtversicherung für jedes ihrer „unbemannten Flugobjekte“ nachweisen. Ausnahmen gelten nur für reine Spielzeuge bis 250 Gramm. Immer wieder können Drohnen zu einem lebensgefährdenden Hindernis werden. So berichtete das österreichische Luftfahrtmagazin Austrian Wings im Mai 2020 von einem Fall in der Nähe von Gießen in Deutschland: Dort behinderte eine Drohne den Start eines Rettungshelikopters. Eine schwerverletzte Jugendliche konnte deshalb nur mit mehreren Minuten Verspätung in die Klinik geflogen werden – Minuten, die im Zweifel über Leben und Tod entscheiden können.
Aber Störungen des Flugverkehrs sind nicht die einzigen Gefahren, die vom Betrieb einer Drohne ausgehen. Wenn ein solches Fluggerät, das mehrere Kilogramm schwer sein kann, außer Kontrolle gerät und aus größerer Höhe abstürzt, kann das schwere Sach- und auch Personenschäden verursachen.
Haftungsrisiken für Drohnen abdecken?
Unterschieden wird immer zwischen einer kommerziellen Nutzung und einer rein privaten Nutzung und hier fangen auch die Fragen zur Versicherung schon an!
Grundsätzlich gilt, dass jede Drohne den öffentlichen Luftraum nutzt und damit unter die gesetzliche Pflichtversicherung fällt. Einige Versicherer bieten im Rahmen der Privathaftpflicht kleine Deckungslösungen an, die aber explizit auf die private Nutzung abstellen.
Definitionsgemäß ist aber alles, was im weitesten Sinne der Einkommenserzielung dient, nicht mehr privat. Für unsere landwirtschaftlichen Betriebe haben wir diese Fragen explizit abgeklärt und kommen zum Ergebnis, dass jegliche Drohne, die im Bereich Land- und Forstwirtschaft eingesetzt wird, nicht nur der Pflichtversicherung unterliegt, sondern auch als gewerblich genutzte Drohne einzustufen ist. Auf dieser Basis ist die entsprechende Deckung anzufragen.
Versicherer, die mit der Zeit gehen, haben auch den Trend „Drohne“ in ihre Produktlinie mit aufgenommen. Während eine rein private Nutzung in vielen Privathaftpflichtpolicen beitragsfrei mitversichert wird, je nach Gesellschaft und ausgewähltem Tarif, werden für die gewerbliche Nutzung separate Verträge angeboten. Neben der Haftpflichtversicherung als absolutes „muss“, werden mittlerweile auch Kaskodeckungen angeboten, die sich mit Schäden an den Drohnen beschäftigen. Für hoch professionelle Drohnen mit einem entsprechenden Wert evtl. eine sinnvolle Lösung.
Sind Drohnen, Lenk- und Leitsysteme versichert?
Moderne Lenk- und Leitsysteme werden die Zukunft der Landwirtschaft prägen. Sie sparen nicht nur Kosten durch gezielten Maschineneinsatz, sondern sie werden auch Lösungen auf viele umweltrelevante Fragestellungen bieten. Die Investitionen in diesen Bereich sind erheblich und es stellt sich die Frage, ob die Technik und deren Wert automatisch mitversichert sind, denn Trecker-Elektronik ist z.B. ein lukratives Ziel von Dieben.
Bisher waren Zusatzeinbauten, wozu auch Lenk- und Leitsysteme zählen, vom Versicherungsschutz häufig ausgeschlossen, oder nur in eingeschränkten Umfang mitversichert, i.d.R. durch gesonderte Beantragung und mit Mehrbeitrag. Heute schließen besseren Bedingungen automatisch Lenk- und Leitsysteme zu festen Entschädigungsobergrenzen mit z.B. folgender Formulierung ein: Lenk- und Leitsysteme (satellitengestützt) von landwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen einschließlich mobiler Komponenten (z.B. Display), auch wenn diese nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, sind bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt z.B. 20.000 EUR im Rahmen der Kaskoversicherung beitragsfrei mitversichert. Dann zumindest ist auch der Einbruchdiebstahl versichert. Noch weiter reichenden Versicherungsschutz leistet eine Maschinenversicherung, bei der dann auch der einfache Diebstahl mitversichert gilt. Da der Versicherungsschutz am jeweiligen Bedingungswerk hängt, ist es auf jeden Fall ratsam, bei der Investition in elektronisch gestützte Systeme Rücksprache mit dem Versicherer des entsprechenden Fahrzeuges zu halten. Rufen Sie uns an, wenn es spezielle Fragen zu den von Ihnen eingesetzten Technologien gibt. Wir beraten Sie gern!Impressum/Rechtliche Angaben:
Herausgeber Landvolkdienste GmbH Warmbüchenstraße 3 30159 Hannover
dev.landvolkdienste.de Telefon: 0511 3 67 04–19 Telefax: 0511 3 67 04–80
Die Landvolkdienst GmbH ist Versicherungsmakler (Bundesrepublik Deutschland) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Sie ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hannover, die auch Aufsichtsbehörde ist. Die Landvolkdienst GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D‑JC5U-LTX4I-16 eingetragen. Als Versicherungsmakler unterliegt die Landvolkdienst GmbH folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59–68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.