aktuell 02/2020

Land­volk­dienste aktuell 02/2020

Liebe Leserin, lieber Leser,

ob Corona, der Kli­ma­wandel oder gesetz­liche Ände­rungen in viel­fäl­tigster Form, alles läuft beim Thema Digi­ta­li­sie­rung zusammen. Kein Bereich ist aktuell von einem so großen Entwicklungs- und Inno­va­ti­ons­schub begleitet wie der Ausbau der digi­talen Welt. Was für uns Videobe­ratung, Online­ab­schlüsse und digi­tale Ver­wal­tung bedeutet, sind für Sie z.B. der Ein­satz von z.B. Drohnen und digi­talen Lenk- und Leit­sys­temen. Einige ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Aspekte zu diesem The­men­feld will ich mit diesem Aktuell ansprechen!

Ent­schul­digen möchte ich mich an dieser Stelle dafür, dass wir, ange­sichts vieler gesetz­li­cher Neu­re­ge­lungen, in diesem Jahr die Fre­quenz unserer Besuche nicht in dem Maße umsetzen können, wie Sie es viel­leicht gewohnt sind. Die Ver­ant­wor­tung für unsere Mit­ar­bei­tenden und die gesetz­liche Pflicht, den Kun­den­kon­takt auf das max. Not­wen­dige ein­zu­schränken, stellen jeden Besuch unter beson­dere Beob­ach­tung. Daher bieten wir neben den per­sön­li­chen Ter­minen auch Bera­tungen per Video­über­tra­gung an. Im Herbst werden wir zum Abgleich Ihrer Ver­träge einen neuen Fra­ge­bogen her­aus­bringen, um unsere Bera­tungs­qua­lität weiter zu ver­bes­sern und eine höchst­mög­liche Effi­zienz in unsere Bera­tungs­ter­mine zu bekommen. Viel­leicht wird es den Ein­druck erwe­cken, dass es Ihnen etwas mehr Arbeit macht. Es dient aber aus­schließ­lich Ihrer Bera­tungs­qua­lität und unserer aller Gesund­heit und des­halb bitte ich Sie schon jetzt um aktive Unter­stüt­zung. Ich hoffe es geht Ihnen gut und Sie sind alle gesund! Wir haben die Corona-Zeit alle gesund über­standen und ver­su­chen unser Geschäft unter den neuen Rah­men­be­din­gungen zu gestalten und freuen uns natür­lich sehr dar­über, dass wir es gemeinsam mit Ihnen erfolg­reich schaffen. Daher gilt an dieser Stelle Ihnen ein großer Dank! Viel Spaß beim Lesen und bleiben Sie gesund! Heino Beewen Tel.: 0511 3670419  

Die neuen Auszubildenden/Praktikanten stellen sich vor

Wie bereits in unserem aktuell 04/2019 ange­kün­digt haben, bieten wir ab dem Win­ter­se­mester 2020 kom­bi­nierte Aus­bil­dungs­plätze an. Neben dem Stu­dium an der Fach­hoch­schule für die Wirt­schaft Han­nover (FHDW), wel­ches nach drei Jahren mit dem Bachelor of Arts in Betriebs­wirt­schaft beendet wird, wird schon ein halbes Jahr vorher die Prü­fung zum Kaufmann/-frau für Ver­si­che­rungen und Finanzen vor der IHK abge­legt. Schneller geht’s nicht: Zwei Abschlüsse in drei Jahren! Das ist unser Bei­trag für eine qua­li­fi­zierte Aus­bil­dung und unsere eigene Nachwuchsförderung!

Wir freuen uns Frau Corinna Fricke und Herrn Luca Schö­ning in unserem Team begrüßen zu dürfen und wün­schen den beiden einen guten Start ins Stu­dium und Berufsleben!

Luca Schöning - Landvolkdienste

Hallo, mein Name ist Luca Schö­ning und ich habe zum 01. August dieses Jahres mein Prak­tikum im Rahmen eines Bachelor-Studiums bei den Land­volk­diensten begonnen.

Ich bin 19 Jahre alt und komme selbst von einem land­wirt­schaft­li­chen Betrieb, der im Neben­er­werb geführt wird. Zukünftig werde ich vor­rangig im Außen­dienst bei Herrn Leu­theuser ein­ge­setzt sein.

Die Ein­glie­de­rung ins Team gelang dank des ange­nehmen und kol­le­gialen Arbeits­klimas sehr schnell. Ich freue mich auf die Gespräche mit Ihnen.

 

Corinna Fricke - Landvolkdienste

Mein Name ist Corinna Fricke und ich absol­viere seit August 2020 ein duales Stu­dium bei den Land­volk­diensten in Koope­ra­tion mit der FHDW in Hannover.

Da ich selbst aus der Land­wirt­schaft stamme, liegt mir diese beson­ders am Herzen.

Mein Ziel ist es daher die Land­wir­tinnen und Land­wirte mit ihren Fami­lien best­mög­lich in Ver­si­che­rungs­an­ge­le­gen­heiten zu unter­stützen und zu beraten.

 

Was einem als Land­wirt alles pas­sieren kann!

Unser Land­wirt L. aus O. hat im Herbst 2019 seinen übli­chen Lohn­un­ter­nehmer damit beauf­tragt, Mais­silage ein­zu­fahren. Nachdem ca. die Hälfte von ins­ge­samt gut 40 ha Mais ein­ge­fahren waren, bemerkten die Mit­ar­beiter des Lohn­be­triebes plötz­lich den Geruch von Öl, vor allen Dingen aber Benzin im Fahr­silo. Sofort wurden alle betei­ligten Maschinen einer Sicht­prü­fung unter­zogen, jedoch konnten keine Defekte fest­ge­stellt werden. Bei der Suche in der Miete fand man neben dem wei­terhin starken Geruch von Benzin kleine Metall­teil­chen, die sich bei näherer Unter­su­chung als Reste einer gehäck­selten Drohne erwiesen.

Was war passiert?

Dem Modell­sport­verein war beim Flug eine Drohne abhan­den­ge­kommen, die auch nicht wieder auf­ge­funden wurde. Gefunden hat sie leider der Häcksler.

Was war der Schaden?

Große Teile der Miete mussten wegen Ver­un­rei­ni­gung durch Benzin und Metall­teil­chen ent­sorgt werden und der Land­wirt musste Futter zukaufen. Solche und andere Bei­spiele sind Grund für die Ver­si­che­rungs­pflicht von Drohnen, auf die in den nach­fol­genden Abschnitten ein­ge­gangen wird.

Haf­tungs­ri­siko von oben: Wenn Drohnen vom Himmel fallen.

Mehr als 450.000 pri­vate Drohnen sind im deut­schen Luft­raum bereits unter­wegs. Ten­denz stei­gend. Der Bun­des­ver­band der Deut­schen Luft­ver­kehrs­ge­sell­schaft geht davon aus, dass sich die Zahl der ein­satz­be­reiten Drohnen in Deutsch­land bis 2030 auf rund 850.000 erhöhen wird.

Wenn das Hobby und/oder Beruf zur Gefahr wird!

Drohnen in der LandwirtschaftEinmal falsch gesteuert oder ein Hin­dernis über­sehen, und schon ist der Unfall pas­siert. Droh­nen­flieger haften dann immer für Ver­let­zungen und Schäden. Daher müssen die Besitzer eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für jedes ihrer „unbe­mannten Flug­ob­jekte“ nach­weisen. Aus­nahmen gelten nur für reine Spiel­zeuge bis 250 Gramm. Immer wieder können Drohnen zu einem lebens­ge­fähr­denden Hin­dernis werden. So berich­tete das öster­rei­chi­sche Luft­fahrt­ma­gazin Aus­trian Wings im Mai 2020 von einem Fall in der Nähe von Gießen in Deutsch­land: Dort behin­derte eine Drohne den Start eines Ret­tungs­he­li­ko­pters. Eine schwer­ver­letzte Jugend­liche konnte des­halb nur mit meh­reren Minuten Ver­spä­tung in die Klinik geflogen werden – Minuten, die im Zweifel über Leben und Tod ent­scheiden können.

Aber Stö­rungen des Flug­ver­kehrs sind nicht die ein­zigen Gefahren, die vom Betrieb einer Drohne aus­gehen. Wenn ein sol­ches Flug­gerät, das meh­rere Kilo­gramm schwer sein kann, außer Kon­trolle gerät und aus grö­ßerer Höhe abstürzt, kann das schwere Sach- und auch Per­so­nen­schäden verursachen.

Haf­tungs­ri­siken für Drohnen abdecken?

Unter­schieden wird immer zwi­schen einer kom­mer­zi­ellen Nut­zung und einer rein pri­vaten Nut­zung und hier fangen auch die Fragen zur Ver­si­che­rung schon an!

Grund­sätz­lich gilt, dass jede Drohne den öffent­li­chen Luft­raum nutzt und damit unter die gesetz­liche Pflicht­ver­si­che­rung fällt. Einige Ver­si­cherer bieten im Rahmen der Pri­vat­haft­pflicht kleine Deckungs­lö­sungen an, die aber explizit auf die pri­vate Nut­zung abstellen.

Defi­ni­ti­ons­gemäß ist aber alles, was im wei­testen Sinne der Ein­kom­mens­er­zie­lung dient, nicht mehr privat. Für unsere land­wirt­schaft­li­chen Betriebe haben wir diese Fragen explizit abge­klärt und kommen zum Ergebnis, dass jeg­liche Drohne, die im Bereich Land- und Forst­wirt­schaft ein­ge­setzt wird, nicht nur der Pflicht­ver­si­che­rung unter­liegt, son­dern auch als gewerb­lich genutzte Drohne ein­zu­stufen ist. Auf dieser Basis ist die ent­spre­chende Deckung anzufragen.Drohnen in der Landwirtschaft

Ver­si­cherer, die mit der Zeit gehen, haben auch den Trend „Drohne“ in ihre Pro­dukt­linie mit auf­ge­nommen. Wäh­rend eine rein pri­vate Nut­zung in vielen Pri­vat­haft­pflicht­po­licen bei­trags­frei mit­ver­si­chert wird, je nach Gesell­schaft und aus­ge­wähltem Tarif, werden für die gewerb­liche Nut­zung sepa­rate Ver­träge ange­boten. Neben der Haft­pflicht­ver­si­che­rung als abso­lutes „muss“, werden mitt­ler­weile auch Kas­ko­de­ckungen ange­boten, die sich mit Schäden an den Drohnen beschäf­tigen. Für hoch pro­fes­sio­nelle Drohnen mit einem ent­spre­chenden Wert evtl. eine sinn­volle Lösung.

 

Sind Drohnen, Lenk- und Leit­sys­teme versichert?

Moderne Lenk- und Leit­sys­teme werden die Zukunft der Land­wirt­schaft prägen. Sie sparen nicht nur Kosten durch gezielten Maschi­nen­ein­satz, son­dern sie werden auch Lösungen auf viele umwelt­re­le­vante Fra­ge­stel­lungen bieten. Die Inves­ti­tionen in diesen Bereich sind erheb­lich und es stellt sich die Frage, ob die Technik und deren Wert auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sind, denn Trecker-Elektronik ist z.B. ein lukra­tives Ziel von Dieben.

Bisher waren Zusatz­ein­bauten, wozu auch Lenk- und Leit­sys­teme zählen, vom Ver­si­che­rungs­schutz häufig aus­ge­schlossen, oder nur in ein­ge­schränkten Umfang mit­ver­si­chert, i.d.R. durch geson­derte Bean­tra­gung und mit Mehr­bei­trag. Heute schließen bes­seren Bedin­gungen auto­ma­tisch Lenk- und Leit­sys­teme zu festen Ent­schä­di­gungs­ober­grenzen mit z.B. fol­gender For­mu­lie­rung ein: Lenk- und Leit­sys­teme (satel­li­ten­ge­stützt) von land­wirt­schaft­li­chen Zug- und Arbeits­ma­schinen ein­schließ­lich mobiler Kom­po­nenten (z.B. Dis­play), auch wenn diese nicht fest mit dem Fahr­zeug ver­bunden sind, sind bis zu einer Ent­schä­di­gungs­ober­grenze von ins­ge­samt z.B. 20.000 EUR im Rahmen der Kas­ko­ver­si­che­rung bei­trags­frei mit­ver­si­chert. Dann zumin­dest ist auch der Ein­bruch­dieb­stahl ver­si­chert. Noch weiter rei­chenden Ver­si­che­rungs­schutz leistet eine Maschi­nen­ver­si­che­rung, bei der dann auch der ein­fache Dieb­stahl mit­ver­si­chert gilt. Da der Ver­si­che­rungs­schutz am jewei­ligen Bedin­gungs­werk hängt, ist es auf jeden Fall ratsam, bei der Inves­ti­tion in elek­tro­nisch gestützte Sys­teme Rück­sprache mit dem Ver­si­cherer des ent­spre­chenden Fahr­zeuges zu halten. Rufen Sie uns an, wenn es spe­zi­elle Fragen zu den von Ihnen ein­ge­setzten Tech­no­lo­gien gibt. Wir beraten Sie gern!

Impressum/Rechtliche Angaben:

Her­aus­geber Land­volk­dienste GmbH Warm­bü­chen­straße 3 30159 Hannover

dev.landvolkdienste.de Telefon: 0511 3 67 04–19 Telefax: 0511 3 67 04–80

Die Land­volk­dienst GmbH ist Ver­si­che­rungs­makler (Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land) und ver­fügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewer­be­ord­nung. Sie ist Mit­glied der Industrie- und Han­dels­kammer Han­nover, die auch Auf­sichts­be­hörde ist. Die Land­volk­dienst GmbH ist im Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­re­gister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D‑JC5U-LTX4I-16 ein­ge­tragen. Als Ver­si­che­rungs­makler unter­liegt die Land­volk­dienst GmbH fol­genden berufs­recht­li­chen Regelungen:

  • § 34 d Gewer­be­ord­nung (GewO)
  • §§ 59–68 Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG)
  • Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­ver­ord­nung (Vers­VermV)

Die berufs­recht­li­chen Rege­lungen können über die vom Bun­des­mi­nister der Justiz und von der juris GmbH betrie­bene Home­page www.gesetze-im-internet.de ein­ge­sehen und abge­rufen werden.

 

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