>Landvolkdienste aktuell 02/2021
Liebe Leserin, lieber Leser,
unsere Themen in diesem aktuell:
Achtung: Schüleralarm — jetzt an Arbeitskraftabsicherung denken! Vieles Neues haben wir für Sie in Bewegung gesetzt: Unsere neue Homepage mit noch mehr Dienstleistung!
Unser neuer Kooperationspartner die KNAPPSCHAFT — ein starker Partner für Arbeitgeber und Beschäftigte in Sachen Gesundheit!
Und das Neue Rechtsschutzkonzept exklusiv für unsere Kunden!
Ein neues Aktuell liegt in Ihren Händen. Mit dem Erscheinen dieser Auflage ist das erste Halbjahr dieses Jahres schon fast vorbei und die Frühjahrsbestellung abgeschlossen. Somit blicken wir alle mit Spannung in Richtung Ernte. Auch die Corona-Pandemie scheint sich durch die hohen Impfraten ein wenig zu beruhigen und erste positive Signale für die kommenden Monate sind von der Politik zu erkennen.
Ich hoffe stark darauf, dass auch wir nun wieder mehr Freiraum für den persönlichen Kontakt bekommen.
Mit diesem Aktuell möchte ich aber auch zeigen, dass wir unsere Zeit im Büro nicht untätig verbracht haben. Stetig arbeiten wir daran, das versicherungstechnische Angebot unseres Hauses für Sie auszubauen. Aber auch unsere Partnerorganisationen nehmen einen zunehmenden Stellenwert im Rahmen unserer Dienstleistungen ein.
Vorstellen möchte ich im Rahmen dieses Aktuell unseren neuen Partner, die KNAPPSCHAFT! Mit dieser strategischen Partnerschaft biete ich Ihnen ein preislich interessantes Angebot für den Bereich der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Ihren Betrieben. Erwachsen ist dieses Angebot aus dem Bereich der Erntehelferversicherung, ein seit Jahren fester Dienstleistungsbereich unseres Hauses. Insbesondere die absolut günstigen Beitragssätze der KNAPPSCHAFT bieten Ihnen echte Chancen zur Kostensenkung, also ein guter Grund die Empfehlung auf Herz und Nieren zu testen.
Viel Spaß beim Lesen!
Heino Beewen
Tel: 0511 / 36704–19
Achtung Schüleralarm - jetzt an Arbeitskraftabsicherung denken!
In Niedersachsen sind inzwischen die Abiturklausuren für die Schüler, die ihren Abschluss in diesem Jahr machen, geschrieben. Für die meisten Abiturienten stehen nur noch die mündlichen Prüfungen an.
Ebenso stellen sich auch alle anderen Schulformen auf die letzten Arbeiten und die Vergabe der Abschlusszeugnisse ein.
Auch in diesem Jahr möchten wir, insbesondere für alle Schulabsolventen, daran erinnern, dass die Arbeitskraftabsicherung ein existenzieller Versicherungsschutz ist,
und der Schülerstatus die ideale Gelegenheit für günstige Beitragsstufen darstellt.
Die Bedeutung einer guten Arbeitskraftabsicherung ist seit Eintritt der Corona-Pandemie nochmals deutlich geworden. Denn überfüllte Intensivstationen und Berichte von Spätfolgen gehören leider zur täglichen Berichterstattung. Zunehmende psychische Probleme als Folgen von Homeschooling und Homeoffice lassen schon seit Monaten Praxen und Krankenhäuser mit entsprechender Fachkompetenz schier überlaufen, sind jedoch in den Medien weniger präsent. Kein Wunder, dass die Leistungsanträge bei den Versicherern
hochschnellen und die psychischen Erkrankungen die traurige Spitzenposition bei den Gründen für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung einnehmen.
Also Grund genug, um über eine frühzeitige und hoch qualiffzierte Absicherung der jungen Menschen nachzudenken.
Da natürlich auch die Finanzierbarkeit dieser Absicherung eine Rolle spielt, soll an dieser Stelle ein Hinweis nicht unterbleiben!
Die aktuelle Kapitalmarktsituation wird den Gesetzgeber dazu veranlassen, die Versicherer dazu zu drängen, dass der Rechnungszins reduziert wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es eine Reduzierung des Rechnungszins auf 0,25% geben. Das hat Auswirkungen auf die Bruttobeitragsgarantien in den Rentenprodukten, aber auch Risikotarife wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden Verteuerungen erfahren. Beitragsanhebungen von 7 bis 10 % sind zu befürchten!
Also, denken Sie jetzt über die Absicherung des Nachwuchses nach! Der günstige Beitragssatz für Schüler, der i.d.R. gute Gesundheitszustand unseres Nachwuchses und der jetzt noch beitragsschonende Rechnungszins sind ausreichend Argumente, um die Entscheidung nicht weiter zu vertagen.
Neue Homepage mit noch mehr Dienstleistung
Digitale Dienstleistung erspart Ihnen Zeit. Mit diesem Ziel haben wir unsere Homepage überarbeitet und bieten
Ihnen noch mehr Vereinfachung in unserer gemeinsamen Kommunikation! So finden sie nicht nur Ihre individuellen
Ansprechpartner, sondern können jetzt auch direkt über die Homepage E‑Mails mit Anhängen gezielt an uns richten. Zusätzlich stehen Ihnen spezielle elektronische Formular zur Nutzung zur Verfügung, wie
Direkt buchen können Sie alle Formen der
- Reisekrankenversicherung
- Die Zusatzversicherung für Erntehelfer (bis 91 Tage)
- und ganz neu die Hunde-OP
Sogar ein elektronisches Antragsformular die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter bei der Knappschaft finden Sie hier.
Alles in Allem ein guter Grund, uns auf unserer Homepage zu besuchen!
www.landvolkdienste.de
KNAPPSCHAFT — ein starker Partner für Arbeitgeber und Beschäftigte in Sachen Gesundheit
In der Erntesaison für Spargel und Erdbeeren, beim Gemüsebau und der Kartoffelernte, werden zahlreiche Saisonarbeitskräfte beschäftigt. Diese wertvollen Arbeitskräfte sind auf eine Krankenkasse angewiesen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Das gilt natürlich auch für die Betreuung Ihrer festangestellten Mitarbeiter.
Daher haben wir für Sie eine Zusammenarbeit mit der Knappschaft auf den Weg gebracht. Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen verdeutlichen, welche Vorteile die KNAPPSCHAFT und die neue Kooperation zu bieten haben.
Auf die KNAPPSCHAFT können Sie sich verlassen
Als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren Sie vom Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit seinen Kompetenzen in der Arbeitgeberversicherung, Rententhemen und der Minijobzentrale. Die KNAPPSCHAFT als Krankenkasse ist in den Verbund eingebettet, so dass die Wege kurz und die Beratung zeitnah verfügbar ist. Ihre Ansprechpartnerin, Alina Teetzen, berät Sie gerne zu allen Fragen der Anmeldung Ihrer Arbeitskräfte in der Krankenversicherung. Neben umfassenden Informationen zum Versicherungs‑, Beitrags- und Melderecht erfahren Sie darüber hinaus auch, wie das Umlageverfahren der KNAPPSCHAFT funktioniert.
Die Beratung erfolgt dabei ganz individuell und auf Ihren Bedarf zugeschnitten – gerne bei Ihnen vor Ort. Alternativ berät Sie die KNAPPSCHAFT telefonisch oder per Videokonferenz.
Umlageersparnis für Arbeitgeber
„Im Rahmen der Arbeitgeberversicherung bietet die KNAPPSCHAFT den günstigsten Beitragssatz beim höchsten Erstattungssatz sowie ein schnelles Erstattungsverfahren“, betont Heino Beewen, Geschäftsführer der Landvolkdienste. „Damit sind unsere Landwirte bei Krankheit und Mutterschaft ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders gut abgesichert.“
Sowohl bei der Umlage 1 als auch bei der Umlage 2 handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Die jeweiligen Beiträge werden vom Arbeitgeber allein getragen. Die Umlage 1 erstattet
dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bei Krankheit in Höhe von 50 – 80 Prozent. Die Umlage 2 erstattet finanzielle Belastungen aus dem Mutterschutz zu 100 Prozent.
Minijobs im Gewerbe – Die Minijob-Zentrale hilft Ihnen weiter
Rund um die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse entstehen für Arbeitgeber oft viele Fragen. Besonders die sogenannten kurzfristigen Minijobs weisen einige Besonderheiten
auf, die es zu beachten gilt.
Ein kurzfristiger Minijob ist von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Dieser umfasst:
- Drei Monate, wenn der Minijobber an mindestens fünf Tagen pro Woche arbeitet oder
- 70 Arbeitstage, wenn der Minijobber regelmäßig an weniger als fünf Tagen wöchentlich beschäftigt ist.
Diese Regelung gilt für alle kurzfristigen Minijobs innerhalb eines Kalenderjahres, aber auch für jahresübergreifende Beschäftigungen, die auf den entsprechenden Zeitraum befristet sind. Der Verdienst spielt in diesen speziellen Fällen keine Rolle.
Wichtig: Tage mit bezahlter Freistellung von der Arbeit (zum Beispiel Tage mit Entgeltfortzahlung, Urlaubs- und Feiertage) müssen bei der Prüfung der Zeitgrenzen für einen kurzfristigen Minijob berücksichtigt werden.
Wenn die geringfügige Beschäftigung länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauert, handelt es sich nicht mehr um einen kurzfristigen Minijob, sondern um einen regulären Minijob. In diesem Fall spielt auch die maximale Entgeltgrenze von 450 Euro wieder eine Rolle.
Wenn Sie unsicher sind, in welche Kategorie ein von Ihnen beschäftigter Minijobber fällt oder Sie weitere Fragen dazu haben, berät Sie die Minijob-Zentrale gerne telefonisch unter der Servicenummer 0355 2902–70799 oder online auf ihrer Homepage:
www.minijob-zentrale.de
Für Arbeitnehmer: So profitieren Versicherte bei der KNAPPSCHAFT
Aber nicht nur Sie als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren von der Zusammenarbeit mit der KNAPPSCHAFT. Auch für Ihre Beschäftigten lohnt sich die Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Das Leistungsspektrum der KNAPPSCHAFT geht über das Standardprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.
So erhalten Versicherte beispielsweise eine Kostenerstattung für alle Reiseschutzimpfungen, die das Auswärtige Amt für das jeweilige Reiseziel empfiehlt.
Über unseren gemeinsamen Kooperationspartner Gothaer können Versicherte der KNAPPSCHAFT zudem beitragsfrei eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen, die sie im Falle einer Erkrankung im Ausland (weltweit) unterstützt.
Schwangere Frauen können ein zusätzliches Budget von insgesamt 200 Euro für Extraleistungen nutzen, zum Beispiel für ergänzende Vorsorgeangebote oder eine Hebammenrufbereitschaft. Geburtsvorbereitungskurse für die werdenden Väter – die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten, wenn der Vater ebenfalls bei uns krankenversichert ist. Auch die HPV-Impfung für Jungen ist natürlich Teil des Leistungskatalogs.
Wenn der Rücken schmerzt
Ein besonderes Highlight ist die Kooperation der KNAPPSCHAFT mit dem Grönemeyer-Institut für die mikroinvasive und damit besonders schonende Behandlung von Rückenbeschwerden. Versicherte der KNAPPSCHAFT können sich bei akuten und chronischen Schmerzen an der Hals‑, Brust- und Lendenwirbelsäule mit diesem Verfahren an den Standorten des Instituts in Berlin, Bochum, Köln und Stuttgart behandeln lassen.
Geld von der KNAPPSCHAFT zurück
Mit dem AktivBonus erhalten die Mitglieder zudem eine Belohnung für ein gesundheitsbewusstes Verhalten. Wer regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen teilnimmt, qualitätsgesicherte Bewegungsangebote im Sport- oder Fitnessstudio nutzt oder ein Sportabzeichen erwirbt, kann sich dafür einen Bonus auszahlen lassen.
Ihre direkte Ansprechpartnerin der KNAPPSCHAFT:
Frau Alina Teetzen
Telefon: 0511 8079–169
Mobil: 0175 9081769
alina.teetzen@knappschaft.de
www.knappschaft.de
Nutzen Sie die Sonderkonditionen als Mandant der Landvolkdienste und sprechen Sie gern Frau Teetzen direkt an.
Neues Rechtsschutzkonzept ab Mitte des Jahres!
Spätestens mit der Diskussion um die roten Gebiete in Niedersachsen, ist vielen Betrieben klar geworden, welche Bedeutung die Rechtsschutzversicherung hat. Die Durchsetzung der eigenen Rechtsposition vor Gericht ist der Aufgabenbereich einer Rechtsschutzversicherung. Ärger um Arbeits‑, Pacht- und Kaufverträge, Verkehrsdelikte oder Diskussionen mit den Sozialversicherern landen zunehmend häufiger vor Gericht. Einen deutlichen Anstieg verzeichnen z.Zt. die Klagen aus dem Bereich Verwaltungsrecht. Diese Verfahren reichen von verkehrsrechtlichen Angelegenheiten bis zu Fragen zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme (Umweltrecht).
Aber nicht nur die komplexen Verfahren, sondern auch die sich regelmäßig verändernden Gebührenordnungen treiben die Prozesskosten in die Höhe! Nicht versicherte Mandanten stellen sich dann immer wieder die Frage, kann ich mir den Rechtsstreit leisten? Eine Rechtsschutz-Versicherung soll Ihnen diese Frage ersparen!
Zu den Gründen für eine Rechtsschutzversicherung ist genügend gesagt. Diejenigen die schön jetzt über unser Rechtsschutz-Sonderkonzeptes versichert sind, durften die Qualität unseres Sonderkonzeptes bei den Verfahren rund um die roten Gebiete erleben. Alle haben eine Deckungszusage erhalten.
Die Erfolgsgeschichte unserer Rechtsschutzpolice wollen wir aber noch weiter steigern und möchten schon jetzt auf unser Update zur Jahresmitte hinweisen. Das neue Rechtsschutzkonzept, dass ausschließlich für die Kunden der Landvolkdienste GmbH angeboten wird, ist mit folgenden Highlights ausgestattet:
- kein Ausschluss bzgl. kollektivem Arbeitsrecht
- Beim Schadenersatz-Rechtsschutz sind Ansprüche aus dem deutschen Wettbewerbsrecht (nach UWG) mitversichert.
- Erweiterungen im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Landwirtschafts-Bau-Rechtsschutz
- Einschluss im Verwaltungs-Rechtsschutz bzgl. Verfahren zum Schutz der natürlichen Umwelt und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme (Umweltrecht)
- Einschluss im Verwaltungs-Rechtsschutz bzgl. Subventionen
- Fördermittel-Rechtsschutz
- Verzicht der Einrede auf Vorvertraglichkeit
Die Details unseres Rechtsschutzkonzeptes stellen wir Ihnen dann gern im Einzelgespräch vor. Sichern Sie sich schon jetzt die Beratungstermine, für den Neuabschluss oder die Vertragsumstellung auf das neue Landvolkdienste-Sonderkonzept.