aktuell 02/2021

>Land­volk­dienste aktuell 02/2021

Liebe Leserin, lieber Leser,

unsere Themen in diesem aktuell:
Ach­tung: Schü­ler­alarm — jetzt an Arbeits­kraft­ab­si­che­rung denken! Vieles Neues haben wir für Sie in Bewe­gung gesetzt: Unsere neue Home­page mit noch mehr Dienst­leis­tung!
Unser neuer Koope­ra­ti­ons­partner die KNAPPSCHAFT — ein starker Partner für Arbeit­geber und Beschäf­tigte in Sachen Gesund­heit!
Und das Neue Rechts­schutz­kon­zept exklusiv für unsere Kunden!

Ein neues Aktuell liegt in Ihren Händen. Mit dem Erscheinen dieser Auf­lage ist das erste Halb­jahr dieses Jahres schon fast vorbei und die Früh­jahrs­be­stel­lung abge­schlossen. Somit bli­cken wir alle mit Span­nung in Rich­tung Ernte. Auch die Corona-Pandemie scheint sich durch die hohen Impf­raten ein wenig zu beru­higen und erste posi­tive Signale für die kom­menden Monate sind von der Politik zu erkennen. 

Ich hoffe stark darauf, dass auch wir nun wieder mehr Frei­raum für den per­sön­li­chen Kon­takt bekommen.

Mit diesem Aktuell möchte ich aber auch zeigen, dass wir unsere Zeit im Büro nicht untätig ver­bracht haben. Stetig arbeiten wir daran, das ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Angebot unseres Hauses für Sie aus­zu­bauen. Aber auch unsere Part­ner­or­ga­ni­sa­tionen nehmen einen zuneh­menden Stel­len­wert im Rahmen unserer Dienst­leis­tungen ein.

Vor­stellen möchte ich im Rahmen dieses Aktuell unseren neuen Partner, die KNAPPSCHAFT! Mit dieser stra­te­gi­schen Part­ner­schaft biete ich Ihnen ein preis­lich inter­es­santes Angebot für den Bereich der sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tigen Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­neh­mern auf Ihren Betrieben. Erwachsen ist dieses Angebot aus dem Bereich der Ern­te­hel­fer­ver­si­che­rung, ein seit Jahren fester Dienst­leis­tungs­be­reich unseres Hauses. Ins­be­son­dere die absolut güns­tigen Bei­trags­sätze der KNAPPSCHAFT bieten Ihnen echte Chancen zur Kos­ten­sen­kung, also ein guter Grund die Emp­feh­lung auf Herz und Nieren zu testen.

Viel Spaß beim Lesen!

Heino Beewen
Tel: 0511 / 36704–19

Ach­tung Schü­ler­alarm - jetzt an Arbeits­kraft­ab­si­che­rung denken!

In Nie­der­sachsen sind inzwi­schen die Abitur­klau­suren für die Schüler, die ihren Abschluss in diesem Jahr machen, geschrieben. Für die meisten Abitu­ri­enten stehen nur noch die münd­li­chen Prü­fungen an.

Schulabschluss - jetzt an Arbeitskraftabsicherung denken!
Schul­ab­schluss — jetzt an Arbeits­kraft­ab­si­che­rung denken!

Ebenso stellen sich auch alle anderen Schul­formen auf die letzten Arbeiten und die Ver­gabe der Abschluss­zeug­nisse ein.

Auch in diesem Jahr möchten wir, ins­be­son­dere für alle Schul­ab­sol­venten, daran erin­nern, dass die Arbeits­kraft­ab­si­che­rung ein exis­ten­zi­eller Ver­si­che­rungs­schutz ist,
und der Schü­ler­status die ideale Gele­gen­heit für güns­tige Bei­trags­stufen darstellt.

Zunehmende psychische Probleme als Folgen von Homeschooling - jetzt an Arbeitskraftabsicherung denken!

Die Bedeu­tung einer guten Arbeits­kraft­ab­si­che­rung ist seit Ein­tritt der Corona-Pandemie noch­mals deut­lich geworden. Denn über­füllte Inten­siv­sta­tionen und Berichte von Spät­folgen gehören leider zur täg­li­chen Bericht­erstat­tung. Zuneh­mende psy­chi­sche Pro­bleme als Folgen von Home­schoo­ling und Home­of­fice lassen schon seit Monaten Praxen und Kran­ken­häuser mit ent­spre­chender Fach­kom­pe­tenz schier über­laufen, sind jedoch in den Medien weniger prä­sent. Kein Wunder, dass die Leis­tungs­an­träge bei den Ver­si­che­rern
hoch­schnellen und die psy­chi­schen Erkran­kungen die trau­rige Spit­zen­po­si­tion bei den Gründen für Leis­tungen aus einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung einnehmen.

Also Grund genug, um über eine früh­zei­tige und hoch qua­liff­zierte Absi­che­rung der jungen Men­schen nachzudenken.

Da natür­lich auch die Finan­zier­bar­keit dieser Absi­che­rung eine Rolle spielt, soll an dieser Stelle ein Hin­weis nicht unter­bleiben!

Die aktu­elle Kapi­tal­markt­si­tua­tion wird den Gesetz­geber dazu ver­an­lassen, die Ver­si­cherer dazu zu drängen, dass der Rech­nungs­zins redu­ziert wird. Mit hoher Wahr­schein­lich­keit wird es eine Redu­zie­rung des Rech­nungs­zins auf 0,25% geben. Das hat Aus­wir­kungen auf die Brut­to­bei­trags­ga­ran­tien in den Ren­ten­pro­dukten, aber auch Risi­ko­ta­rife wie bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung werden Ver­teue­rungen erfahren. Bei­trags­an­he­bungen von 7 bis 10 % sind zu befürchten!

Also, denken Sie jetzt über die Absi­che­rung des Nach­wuchses nach! Der güns­tige Bei­trags­satz für Schüler, der i.d.R. gute Gesund­heits­zu­stand unseres Nach­wuchses und der jetzt noch bei­trags­scho­nende Rech­nungs­zins sind aus­rei­chend Argu­mente, um die Ent­schei­dung nicht weiter zu vertagen.

Neue Home­page mit noch mehr Dienstleistung

Homepage Landvolkdienste GmbH - neue Dienstleistung

Digi­tale Dienst­leis­tung erspart Ihnen Zeit. Mit diesem Ziel haben wir unsere Home­page über­ar­beitet und bieten
Ihnen noch mehr Ver­ein­fa­chung in unserer gemein­samen Kom­mu­ni­ka­tion! So finden sie nicht nur Ihre indi­vi­du­ellen
Ansprech­partner, son­dern können jetzt auch direkt über die Home­page E‑Mails mit Anhängen gezielt an uns richten. Zusätz­lich stehen Ihnen spe­zi­elle elek­tro­ni­sche For­mular zur Nut­zung zur Ver­fü­gung, wie

Direkt buchen können Sie alle Formen der

Kundenbereich Landvolkdienste GmbH - neue Dienstleistung

Sogar ein elek­tro­ni­sches Antrags­for­mular die Anmel­dung Ihrer Mit­ar­beiter bei der Knapp­schaft finden Sie hier.

Alles in Allem ein guter Grund, uns auf unserer Home­page zu besu­chen!

www.landvolkdienste.de

KNAPPSCHAFT — ein starker Partner für Arbeit­geber und Beschäf­tigte in Sachen Gesundheit

In der Ern­te­saison für Spargel und Erd­beeren, beim Gemü­sebau und der Kar­tof­fel­ernte, werden zahl­reiche Sai­son­ar­beits­kräfte beschäf­tigt. Diese wert­vollen Arbeits­kräfte sind auf eine Kran­ken­kasse ange­wiesen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Das gilt natür­lich auch für die Betreuung Ihrer fest­an­ge­stellten Mit­ar­beiter.

Daher haben wir für Sie eine Zusam­men­ar­beit mit der Knapp­schaft auf den Weg gebracht. Im fol­genden Bei­trag möchten wir Ihnen ver­deut­li­chen, welche Vor­teile die KNAPPSCHAFT und die neue Koope­ra­tion zu bieten haben.

Auf die KNAPPSCHAFT können Sie sich verlassen

Als Arbeit­ge­be­rinnen und Arbeit­geber pro­fi­tieren Sie vom Ver­bund­system der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Knappschaft-Bahn-See mit seinen Kom­pe­tenzen in der Arbeit­ge­ber­ver­si­che­rung, Ren­ten­themen und der Mini­job­zen­trale. Die KNAPPSCHAFT als Kran­ken­kasse ist in den Ver­bund ein­ge­bettet, so dass die Wege kurz und die Bera­tung zeitnah ver­fügbar ist. Ihre Ansprech­part­nerin, Alina Tee­tzen, berät Sie gerne zu allen Fragen der Anmel­dung Ihrer Arbeits­kräfte in der Kran­ken­ver­si­che­rung. Neben umfas­senden Infor­ma­tionen zum Versicherungs‑, Beitrags- und Mel­de­recht erfahren Sie dar­über hinaus auch, wie das Umla­ge­ver­fahren der KNAPPSCHAFT funk­tio­niert.

Die Bera­tung erfolgt dabei ganz indi­vi­duell und auf Ihren Bedarf zuge­schnitten – gerne bei Ihnen vor Ort. Alter­nativ berät Sie die KNAPPSCHAFT tele­fo­nisch oder per Videokonferenz.

Umla­ge­er­sparnis für Arbeitgeber

„Im Rahmen der Arbeit­ge­ber­ver­si­che­rung bietet die KNAPPSCHAFT den güns­tigsten Bei­trags­satz beim höchsten Erstat­tungs­satz sowie ein schnelles Erstat­tungs­ver­fahren“, betont Heino Beewen, Geschäfts­führer der Land­volk­dienste. „Damit sind unsere Land­wirte bei Krank­heit und Mut­ter­schaft ihrer Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter beson­ders gut abge­si­chert.“

Sowohl bei der Umlage 1 als auch bei der Umlage 2 han­delt es sich um eine Pflicht­ver­si­che­rung. Die jewei­ligen Bei­träge werden vom Arbeit­geber allein getragen. Die Umlage 1 erstattet
dem Arbeit­geber Ent­gelt­fort­zah­lung bei Krank­heit in Höhe von 50 – 80 Pro­zent. Die Umlage 2 erstattet finan­zi­elle Belas­tungen aus dem Mut­ter­schutz zu 100 Prozent.

Mini­jobs im Gewerbe – Die Minijob-Zentrale hilft Ihnen weiter

Rund um die gering­fü­gigen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse ent­stehen für Arbeit­geber oft viele Fragen. Beson­ders die soge­nannten kurz­fris­tigen Mini­jobs weisen einige Beson­der­heiten
auf, die es zu beachten gilt.

Ein kurz­fris­tiger Minijob ist von vorn­herein auf einen bestimmten Zeit­raum begrenzt. Dieser umfasst:

  • Drei Monate, wenn der Mini­jobber an min­des­tens fünf Tagen pro Woche arbeitet oder
  • 70 Arbeits­tage, wenn der Mini­jobber regel­mäßig an weniger als fünf Tagen wöchent­lich beschäf­tigt ist.

Diese Rege­lung gilt für alle kurz­fris­tigen Mini­jobs inner­halb eines Kalen­der­jahres, aber auch für jah­res­über­grei­fende Beschäf­ti­gungen, die auf den ent­spre­chenden Zeit­raum befristet sind. Der Ver­dienst spielt in diesen spe­zi­ellen Fällen keine Rolle.

Wichtig: Tage mit bezahlter Frei­stel­lung von der Arbeit (zum Bei­spiel Tage mit Ent­gelt­fort­zah­lung, Urlaubs- und Fei­er­tage) müssen bei der Prü­fung der Zeit­grenzen für einen kurz­fris­tigen Minijob berück­sich­tigt werden.

Wenn die gering­fü­gige Beschäf­ti­gung länger als drei Monate oder 70 Arbeits­tage dauert, han­delt es sich nicht mehr um einen kurz­fris­tigen Minijob, son­dern um einen regu­lären Minijob. In diesem Fall spielt auch die maxi­male Ent­gelt­grenze von 450 Euro wieder eine Rolle.

Wenn Sie unsi­cher sind, in welche Kate­gorie ein von Ihnen beschäf­tigter Mini­jobber fällt oder Sie wei­tere Fragen dazu haben, berät Sie die Minijob-Zentrale gerne tele­fo­nisch unter der Ser­vice­nummer 0355 2902–70799 oder online auf ihrer Home­page:
www.minijob-zentrale.de

Für Arbeit­nehmer: So pro­fi­tieren Ver­si­cherte bei der KNAPPSCHAFT

KNAPPSCHAFT

Aber nicht nur Sie als Arbeit­ge­be­rinnen und Arbeit­geber pro­fi­tieren von der Zusam­men­ar­beit mit der KNAPPSCHAFT. Auch für Ihre Beschäf­tigten lohnt sich die Mit­glied­schaft in der Kran­ken­kasse. Das Leis­tungs­spek­trum der KNAPPSCHAFT geht über das Stan­dard­pro­gramm der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung hinaus.

So erhalten Ver­si­cherte bei­spiels­weise eine Kos­ten­er­stat­tung für alle Rei­se­schutz­imp­fungen, die das Aus­wär­tige Amt für das jewei­lige Rei­se­ziel empfiehlt.

Über unseren gemein­samen Koope­ra­ti­ons­partner Gothaer können Ver­si­cherte der KNAPPSCHAFT zudem bei­trags­frei eine zusätz­liche Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung abschließen, die sie im Falle einer Erkran­kung im Aus­land (welt­weit) unter­stützt.

Schwan­gere Frauen können ein zusätz­li­ches Budget von ins­ge­samt 200 Euro für Extra­leis­tungen nutzen, zum Bei­spiel für ergän­zende Vor­sor­ge­an­ge­bote oder eine Heb­am­men­ruf­be­reit­schaft. Geburts­vor­be­rei­tungs­kurse für die wer­denden Väter – die KNAPPSCHAFT über­nimmt die Kosten, wenn der Vater eben­falls bei uns kran­ken­ver­si­chert ist. Auch die HPV-Impfung für Jungen ist natür­lich Teil des Leistungskatalogs.

Wenn der Rücken schmerzt

Ein beson­deres High­light ist die Koope­ra­tion der KNAPPSCHAFT mit dem Grönemeyer-Institut für die mikro­in­va­sive und damit beson­ders scho­nende Behand­lung von Rücken­be­schwerden. Ver­si­cherte der KNAPPSCHAFT können sich bei akuten und chro­ni­schen Schmerzen an der Hals‑, Brust- und Len­den­wir­bel­säule mit diesem Ver­fahren an den Stand­orten des Insti­tuts in Berlin, Bochum, Köln und Stutt­gart behan­deln lassen.

Geld von der KNAPPSCHAFT zurück

Mit dem Aktiv­Bonus erhalten die Mit­glieder zudem eine Beloh­nung für ein gesund­heits­be­wusstes Ver­halten. Wer regel­mäßig an Vor­sor­ge­un­ter­su­chungen und Imp­fungen teil­nimmt, qua­li­täts­ge­si­cherte Bewe­gungs­an­ge­bote im Sport- oder Fit­ness­studio nutzt oder ein Sport­ab­zei­chen erwirbt, kann sich dafür einen Bonus aus­zahlen lassen.

Knappschaft Teetzen

Ihre direkte Ansprech­part­nerin der KNAPPSCHAFT:
Frau Alina Tee­tzen
Telefon: 0511 8079–169
Mobil: 0175 9081769
alina.teetzen@knappschaft.de
www.knappschaft.de

Nutzen Sie die Son­der­kon­di­tionen als Man­dant der Land­volk­dienste und spre­chen Sie gern Frau Tee­tzen direkt an.

Neues Rechts­schutz­kon­zept ab Mitte des Jahres!

Spä­tes­tens mit der Dis­kus­sion um die roten Gebiete in Nie­der­sachsen, ist vielen Betrieben klar geworden, welche Bedeu­tung die Rechts­schutz­ver­si­che­rung hat. Die Durch­set­zung der eigenen Rechts­po­si­tion vor Gericht ist der Auf­ga­ben­be­reich einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Ärger um Arbeits‑, Pacht- und Kauf­ver­träge, Ver­kehrs­de­likte oder Dis­kus­sionen mit den Sozi­al­ver­si­che­rern landen zuneh­mend häu­figer vor Gericht. Einen deut­li­chen Anstieg ver­zeichnen z.Zt. die Klagen aus dem Bereich Ver­wal­tungs­recht. Diese Ver­fahren rei­chen von ver­kehrs­recht­li­chen Ange­le­gen­heiten bis zu Fragen zum Erhalt der Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Öko­sys­teme (Umwelt­recht).

Aber nicht nur die kom­plexen Ver­fahren, son­dern auch die sich regel­mäßig ver­än­dernden Gebüh­ren­ord­nungen treiben die Pro­zess­kosten in die Höhe! Nicht ver­si­cherte Man­danten stellen sich dann immer wieder die Frage, kann ich mir den Rechts­streit leisten? Eine Rechtsschutz-Versicherung soll Ihnen diese Frage ersparen!

Zu den Gründen für eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist genü­gend gesagt. Die­je­nigen die schön jetzt über unser Rechtsschutz-Sonderkonzeptes ver­si­chert sind, durften die Qua­lität unseres Son­der­kon­zeptes bei den Ver­fahren rund um die roten Gebiete erleben. Alle haben eine Deckungs­zu­sage erhalten.

Die Erfolgs­ge­schichte unserer Rechts­schutz­po­lice wollen wir aber noch weiter stei­gern und möchten schon jetzt auf unser Update zur Jah­res­mitte hin­weisen. Das neue Rechts­schutz­kon­zept, dass aus­schließ­lich für die Kunden der Land­volk­dienste GmbH ange­boten wird, ist mit fol­genden High­lights ausgestattet:

Rechtsschutzkonzept der Landvolkdienste GmbH
  • kein Aus­schluss bzgl. kol­lek­tivem Arbeitsrecht
  • Beim Schadenersatz-Rechtsschutz sind Ansprüche aus dem deut­schen Wett­be­werbs­recht (nach UWG) mitversichert.
  • Erwei­te­rungen im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Landwirtschafts-Bau-Rechtsschutz
  • Ein­schluss im Verwaltungs-Rechtsschutz bzgl. Ver­fahren zum Schutz der natür­li­chen Umwelt und Erhal­tung der Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Öko­sys­teme (Umwelt­recht)
  • Ein­schluss im Verwaltungs-Rechtsschutz bzgl. Subventionen
  • Fördermittel-Rechtsschutz
  • Ver­zicht der Ein­rede auf Vorvertraglichkeit

Die Details unseres Rechts­schutz­kon­zeptes stellen wir Ihnen dann gern im Ein­zel­ge­spräch vor. Sichern Sie sich schon jetzt die Bera­tungs­ter­mine, für den Neu­ab­schluss oder die Ver­trags­um­stel­lung auf das neue Landvolkdienste-Sonderkonzept.

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