Land­volk­dienste aktuell 02/2017

Land­volk­dienste Aktuell Aus­gabe 02–2017

Liebe Leserin, lieber Leser,

Anfang April hat das Wetter ver­sucht, uns den Früh­ling vor­zu­gau­keln. Obwohl es für die Früh­kar­tof­fel­re­gionen schon spät war, machte das tro­ckene Wetter Mut und die Boden­be­ar­bei­tung ging zügig voran. Auch die Natur reagierte mit einem unglaub­li­chen Vege­ta­ti­ons­schub, so dass ein zei­tiges Früh­jahr durchaus zu erwarten war. Die anschlie­ßenden Wet­ter­ka­priolen, die nun schon bis zu den Eis­hei­ligen rei­chen, haben leider gezeigt, dass das Wetter nach wie vor eine unkal­ku­lier­bare Größe ist. Die Früh­kar­tof­fel­be­triebe in Nie­der­sachsen scheinen, unter Zuhil­fe­nahme von Fließ und Folien und mit einem extremen Arbeits­pensum die Kar­tof­feln unbe­schadet durch die Frost­nächste bekommen zu haben. Die Obst­bau­be­triebe, ins­be­son­dere in Baden-Württemberg,
hatten da nicht so viel Glück! Aus­fälle bis zu 100 % sind keine Sel­ten­heit und in einigen Regionen ist es nun schon das zweite Jahr in Folge, bei dem Wet­ter­ex­treme die Ernte vernichten.

Neben tech­ni­schen Mit­teln zum Ein­satz gegen Wet­ter­ex­treme, bekommt die Hagel­ver­si­che­rung, als eine der ältesten Sparten der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft, eine neue Bedeu­tung. Die Erwei­te­rungen wie Stark­regen, Sturm und Frost sind für viele Betriebe ein wich­tiger Bau­stein im inner­be­trieb­li­chen Risikomanagement.

Auch die Tier­hal­tung hängt in großem Maße von Wet­ter­ein­flüssen ab. Im Gegen­satz zu den Nega­tiv­bei­spielen aus dem Obstbau, haben die schönen Tage Anfang April die Vogel­grippe end­lich ein­dämmen können. Wäh­rend sich Ende März die Situa­tion dras­tisch zu ver­schärfen drohte, haben die Son­nen­tage Anfang April dem Geschehen ein Ende bereiten können. Wel­ches gesamte Ausmaß dieses Ereignis hat, wird erst mit dem Blick auf Sperr- und Beob­ach­tungs­ge­biete deut­lich. Ein Bei­spiel aus der Nähe des Thüls­felder Stau­sees: Um die betrof­fenen Betriebe wurden Sperr­be­zirke mit einem Radius von min­des­tens drei Kilo­me­tern und Beob­ach­tungs­ge­biete im Umkreis von zehn Kilo­me­tern ein­ge­richtet. In den Sperr­be­zirken gibt es den Angaben zufolge 21 Geflü­gel­be­triebe mit rund 460.000 Tieren und in dem Beobachtungsgebiet
sind 315 Betriebe mit rund 3.300.000 Tieren betroffen.

Die Gesamt­bi­lanz: Gekeult wurden bun­des­weit ca. 1 Mio. Puten, 100.000 Enten und 300.000 Hähn­chen. Die Tier­seu­chen­kasse Nie­der­sachsen hat bisher Gesamt­leis­tungen für die Geflü­gel­pest in Höhe von 20 Mio. EUR, für 800.000 getö­tete Tiere, ausgezahlt.

Doch liegt der Schaden nur bei der Keu­lung? Nein! Der Pro­duk­ti­ons­aus­fall durch den Leer­stand wegen Einstall­verbot wird nach ersten Schät­zungen den Men­gen­ver­lust durch die Keu­lungen über­steigen. Wäh­rend zu Beginn des Vogel­grip­pe­zuges die Inte­gra­tionen in Ihren Pla­nungen noch schieben konnten, führten die spä­teren Regle­men­tie­rungen bei der Wie­der­auf­stal­lung zu Pro­blemen in der gesamten Pro­duk­ti­ons­kette. Es ist heute schon klar, dass einige Betriebe durch die Tak­tung erst im Juli wieder Küken einstallen werden. Da der Pro­duk­ti­ons­aus­fall nicht durch die Tier­seu­chen­kasse gedeckt ist, sind Tier-Ertragsschaden-Versicherungen im Rahmen der eigenen Risi­ko­vor­sorge drin­gend anzu­raten. Denn bei Pro­duk­ti­ons­aus­fällen spielen auch unkal­ku­lier­bare poli­ti­sche Ein­flüsse eine große Rolle.

Mit freund­li­chem Gruß

Heino Beewen

Was einem als Land­wirt so alles pas­sieren kann

Auch wenn aktuell nur die Ernte von Grün­roggen und Gras­si­lage in greif­barer Nähe sind, so sind Anschaf­fungen auch für andere Ern­te­ma­schinen in vielen Köpfen der Betriebs­leiter vor­handen. Wir wollen in dieser Aus­gabe nicht ein Ein­zel­bei­spiel ver­wenden, son­dern es gibt unter­schied­liche Bei­spiele, die aber alle über die soge­nannte Maschinen-Bruch-Versicherung abge­deckt werden.

Hohe Anschaf­fungs­werte der Maschinen, gene­rell hohe Repa­ra­tur­kosten und der Trend, dass Werk­stätten Zuschläge für Arbeiten am Wochen­ende nehmen, die zusätz­lich die Kosten in die Höhe treiben, sind Gründe, sich doch mit der Maschi­nen­ver­si­che­rung zu beschäftigen.

Einige Punkte, die früher häufig zu Unmut im Rahmen der Scha­dens­re­gu­lie­rung geführt haben, sind im neuen Kon­zept mitversichert:

Zer­störte Wurf­schau­fel­walze am Häcksler

Hydrau­liköle (bisher ausgeschlossen)
… sind mit­ver­si­chert, wenn sie aus Anlass eines ver­si­cherten Scha­dens erneuert werden müssen. Die Ent­schä­di­gung erfolgt zum Zeitwert.

Berei­fungen (bisher ausgeschlossen)
… gelten Schäden an der Fahr­zeug­be­rei­fung bis zu der hierfür ver­ein­barten Ver­si­che­rungs­summe auf Erstes Risiko unter der Vor­aus­set­zung mit­ver­si­chert, dass eine ver­si­cherte Gefahr nach­weis­lich von außen auf den Reifen ein­ge­wirkt hat. Im Scha­den­fall werden dem Alter und der Abnut­zung ent­spre­chende Abzüge vor­ge­nommen. Es gilt die ver­trag­lich ver­ein­barte Selbstbeteiligung.

Innere Betriebs­schäden elek­tro­ni­scher Bau­teile (bisher aus­ge­schlossen)
In Abän­de­rung der dem Ver­trag zu Grunde lie­genden all­ge­meinen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen leistet der Ver­si­cherer bis zu der hierfür ver­ein­barten Erst­ri­si­ko­summe auch Ent­schä­di­gung für elek­tro­ni­sche Bau­ele­mente (Bau­teile) der ver­si­cherten Sache, ohne dass der Schaden nach­weis­lich auf die Ein­wir­kung einer ver­si­cherten Gefahr von außen zurück­zu­führen ist (Bau­tei­le­re­ge­lung). Der Selbst­be­halt hierfür beträgt je Scha­den­fall 250 EUR.

Neu­wert­ent­schä­di­gung inner­halb der ersten 12 Monate

Und einiges Mehr!

Wich­tige Hin­weise für Schulabgänger!

Das Thema Berufs­un­fä­hig­keits­rente haben wir mehr­fach beleuchtet. Bereits Mitte Juni gibt es in Nie­der­sachsen die Abschluss­zeug­nisse. Für viele Schüler folgt der Start in die Aus­bil­dung oder das Stu­dium. Mit der Berufsunfähigkeits-Versicherung wird das wert­vollste Kapital – die Arbeits­kraft – abge­si­chert! Der Bei­trag für diesen Ver­si­che­rungs­schutz hängt ab vom Alter, aus­ge­übten Beruf und dem Gesund­heits­zu­stand. Junge Leute sollten Ihre Chance nutzen und sich jetzt noch den güns­tigen Schü­ler­tarif sichern. Egal wel­cher beruf­liche Weg später ein­ge­schlagen wird, der „Schü­ler­bei­trag“ bleibt bestehen.

Und noch etwas: Jetzt sind die Meisten gesund und fit, später können bereits Rücken­be­schwerden einer umfang­rei­chen Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung im Wege stehen.

Lassen Sie sich von uns indi­vi­duell beraten, wir finden einen umfas­senden Ver­si­che­rungs­schutz für Sie. Wei­ter­ge­hende Infor­ma­tionen zum Thema Berufs­un­fä­hig­keit finden Sie auch auf unserer Home­page dev.landvolkdienste.de.

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