Landvolkdienste Aktuell Ausgabe 02–2017
Liebe Leserin, lieber Leser,
Anfang April hat das Wetter versucht, uns den Frühling vorzugaukeln. Obwohl es für die Frühkartoffelregionen schon spät war, machte das trockene Wetter Mut und die Bodenbearbeitung ging zügig voran. Auch die Natur reagierte mit einem unglaublichen Vegetationsschub, so dass ein zeitiges Frühjahr durchaus zu erwarten war. Die anschließenden Wetterkapriolen, die nun schon bis zu den Eisheiligen reichen, haben leider gezeigt, dass das Wetter nach wie vor eine unkalkulierbare Größe ist. Die Frühkartoffelbetriebe in Niedersachsen scheinen, unter Zuhilfenahme von Fließ und Folien und mit einem extremen Arbeitspensum die Kartoffeln unbeschadet durch die Frostnächste bekommen zu haben. Die Obstbaubetriebe, insbesondere in Baden-Württemberg,
hatten da nicht so viel Glück! Ausfälle bis zu 100 % sind keine Seltenheit und in einigen Regionen ist es nun schon das zweite Jahr in Folge, bei dem Wetterextreme die Ernte vernichten.
Neben technischen Mitteln zum Einsatz gegen Wetterextreme, bekommt die Hagelversicherung, als eine der ältesten Sparten der Versicherungswirtschaft, eine neue Bedeutung. Die Erweiterungen wie Starkregen, Sturm und Frost sind für viele Betriebe ein wichtiger Baustein im innerbetrieblichen Risikomanagement.
Auch die Tierhaltung hängt in großem Maße von Wettereinflüssen ab. Im Gegensatz zu den Negativbeispielen aus dem Obstbau, haben die schönen Tage Anfang April die Vogelgrippe endlich eindämmen können. Während sich Ende März die Situation drastisch zu verschärfen drohte, haben die Sonnentage Anfang April dem Geschehen ein Ende bereiten können. Welches gesamte Ausmaß dieses Ereignis hat, wird erst mit dem Blick auf Sperr- und Beobachtungsgebiete deutlich. Ein Beispiel aus der Nähe des Thülsfelder Stausees: Um die betroffenen Betriebe wurden Sperrbezirke mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und Beobachtungsgebiete im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet. In den Sperrbezirken gibt es den Angaben zufolge 21 Geflügelbetriebe mit rund 460.000 Tieren und in dem Beobachtungsgebiet
sind 315 Betriebe mit rund 3.300.000 Tieren betroffen.
Die Gesamtbilanz: Gekeult wurden bundesweit ca. 1 Mio. Puten, 100.000 Enten und 300.000 Hähnchen. Die Tierseuchenkasse Niedersachsen hat bisher Gesamtleistungen für die Geflügelpest in Höhe von 20 Mio. EUR, für 800.000 getötete Tiere, ausgezahlt.
Doch liegt der Schaden nur bei der Keulung? Nein! Der Produktionsausfall durch den Leerstand wegen Einstallverbot wird nach ersten Schätzungen den Mengenverlust durch die Keulungen übersteigen. Während zu Beginn des Vogelgrippezuges die Integrationen in Ihren Planungen noch schieben konnten, führten die späteren Reglementierungen bei der Wiederaufstallung zu Problemen in der gesamten Produktionskette. Es ist heute schon klar, dass einige Betriebe durch die Taktung erst im Juli wieder Küken einstallen werden. Da der Produktionsausfall nicht durch die Tierseuchenkasse gedeckt ist, sind Tier-Ertragsschaden-Versicherungen im Rahmen der eigenen Risikovorsorge dringend anzuraten. Denn bei Produktionsausfällen spielen auch unkalkulierbare politische Einflüsse eine große Rolle.
Mit freundlichem Gruß
Heino Beewen
Was einem als Landwirt so alles passieren kann
Auch wenn aktuell nur die Ernte von Grünroggen und Grassilage in greifbarer Nähe sind, so sind Anschaffungen auch für andere Erntemaschinen in vielen Köpfen der Betriebsleiter vorhanden. Wir wollen in dieser Ausgabe nicht ein Einzelbeispiel verwenden, sondern es gibt unterschiedliche Beispiele, die aber alle über die sogenannte Maschinen-Bruch-Versicherung abgedeckt werden.
Hohe Anschaffungswerte der Maschinen, generell hohe Reparaturkosten und der Trend, dass Werkstätten Zuschläge für Arbeiten am Wochenende nehmen, die zusätzlich die Kosten in die Höhe treiben, sind Gründe, sich doch mit der Maschinenversicherung zu beschäftigen.
Einige Punkte, die früher häufig zu Unmut im Rahmen der Schadensregulierung geführt haben, sind im neuen Konzept mitversichert:
• Hydrauliköle (bisher ausgeschlossen)
… sind mitversichert, wenn sie aus Anlass eines versicherten Schadens erneuert werden müssen. Die Entschädigung erfolgt zum Zeitwert.
• Bereifungen (bisher ausgeschlossen)
… gelten Schäden an der Fahrzeugbereifung bis zu der hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf Erstes Risiko unter der Voraussetzung mitversichert, dass eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf den Reifen eingewirkt hat. Im Schadenfall werden dem Alter und der Abnutzung entsprechende Abzüge vorgenommen. Es gilt die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
• Innere Betriebsschäden elektronischer Bauteile (bisher ausgeschlossen)
In Abänderung der dem Vertrag zu Grunde liegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen leistet der Versicherer bis zu der hierfür vereinbarten Erstrisikosumme auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist (Bauteileregelung). Der Selbstbehalt hierfür beträgt je Schadenfall 250 EUR.
• Neuwertentschädigung innerhalb der ersten 12 Monate
Und einiges Mehr!
Wichtige Hinweise für Schulabgänger!
Das Thema Berufsunfähigkeitsrente haben wir mehrfach beleuchtet. Bereits Mitte Juni gibt es in Niedersachsen die Abschlusszeugnisse. Für viele Schüler folgt der Start in die Ausbildung oder das Studium. Mit der Berufsunfähigkeits-Versicherung wird das wertvollste Kapital – die Arbeitskraft – abgesichert! Der Beitrag für diesen Versicherungsschutz hängt ab vom Alter, ausgeübten Beruf und dem Gesundheitszustand. Junge Leute sollten Ihre Chance nutzen und sich jetzt noch den günstigen Schülertarif sichern. Egal welcher berufliche Weg später eingeschlagen wird, der „Schülerbeitrag“ bleibt bestehen.
Und noch etwas: Jetzt sind die Meisten gesund und fit, später können bereits Rückenbeschwerden einer umfangreichen Berufsunfähigkeitsabsicherung im Wege stehen.
Lassen Sie sich von uns individuell beraten, wir finden einen umfassenden Versicherungsschutz für Sie. Weitergehende Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit finden Sie auch auf unserer Homepage dev.landvolkdienste.de.