LVD_aktuell 02-2019
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit diesem aktuell möchte ich Ihnen Neuigkeiten zum Thema Afrikanische Schweinepest und der Erntemehrgefahrenversicherung vorstellen. Weiterhin möchte ich unser aktuell zum ersten Mal in ganz eigener Sache nutzen!
Seit einigen Jahren bilden wir erfolgreich junge Leute zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen – Fachbereich Versicherung aus und freuen uns natürlich sehr darüber, dass wir auch die ersten Ausgelernten in unseren festen Mitarbeiterstab übernehmen konnten.
Für das Ausbildungsjahr 2020, würde ich unser Team gerne noch durch junge Menschen mit Herz für die Landwirtschaft und dem Interesse an einer kaufmännischen Ausbildung verstärken. Was liegt da näher, als die Stellenausschreibung direkt in unsere Kundschaft zu bringen! Insbesondere die Spezialthemen, wie Tier- und in Zukunft die Pflanzenversicherung, sind Bereiche, wo der landwirtschaftliche Sachverstand gefragt ist! Aber auch die weiteren Besonderheiten der landwirtschaftlichen Betriebe, wie die landwirtschaftliche Sozialversicherung von der Krankenversicherung bis zur Berufsgenossenschaft, machen i.d.R. mehr Spaß, wenn man, im wahrsten Sinne des Wortes, damit groß geworden ist. Gern biete ich jungen Menschen eine landwirtschaftsnahe Erstausbildung an, eine Zweitausbildung oder Umschulung sind ebenfalls interessante Varianten. Nun mag der Eine oder Andere die weite Anreise nach Hannover scheuen. Auch darauf biete ich Interessierten eine Lösung. Selbstverständlich werden wir organisatorisch und finanziell bei einem berufsbedingten Wohnortwechsel unterstützen.
Ein Ausbildungsplatz in der Landeshauptstadt, ein erster kleiner Haushalt und ein junges Team sind doch der ideale Start in das Berufsleben. Alles was jetzt noch an Informationen fehlt, findet sich in der Stellenausschreibung am Ende dieses aktuell.
Mit freundlichem Gruß Heino Beewen Tel: 0511 3670419Versicherungsschutz bei Ernteverbot wegen Afrikanischer Schweinepest möglich!
Ackerbauern droht Ertragsausfall aufgrund der Afrikanischen Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest grassiert in Osteuropa, in Belgien wurden bereits über 700 Fälle der Tierseuche bei Wildschweinen nachgewiesen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die ersten Fälle in Deutschland auftreten. Viele schweinehaltende Betriebe oder Betreiber von Biogasanlagen sind vorbereitet und haben sich für den Ernstfall für ihre Tier- und Biogasproduktion abgesichert. Die Afrikanische Schweinepest kann aber auch den Ackerbau schmerzhaft treffen, denn aufgrund der Afrikanischen Schweinepest kann Ackerbauern Ertragsausfall drohen!
Enormer Ertragsausfall möglich
Im November 2018 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats die Änderung des Tiergesundheitsgesetzes beschlossen. Die zuständigen Behörden können einen Gefährdungsbezirk mit bis zu 15 Kilometern Radius errichten, wenn ein Wildschwein gefunden wird, bei dem die Afrikanische Schweinepest vermutet oder nachgewiesen wird. So soll das Ausbreitungsrisiko minimiert werden. Das kann aber für Landwirte bedeuten, dass die genutzten Flächen innerhalb dieses Gefährdungsbezirkes weder bestellt noch abgeerntet werden dürfen und das möglicherweise über mehrere Monate hinweg. Daraus können hohe finanzielle Einbußen bis hin zum Totalausfall resultieren. Zwar sind Länderentschädigungen vorgesehen, die genauen Regelungen stehen aber noch nicht fest.
Ist das Risiko versicherbar? Auf diese Frage wollen wir nachfolgend eingehen: Zwei Versicherer stellen sich diesem Risiko mit unterschiedlichen Lösungen. Grundsätzlich bieten beide eine Absicherung gegen Schäden durch Nutzungseinschränkungen bzw. Nutzungsverbote im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest an. Wenn die landwirtschaftlichen Flächen in einem Gefährdungsbezirk liegen, ist der Leistungsauslöser erbracht. Die wesentlichen Merkmale der Produkte:
Münchner und Magdeburger Agrarversicherung
- Schadenregulierung: Pauschale Entschädigung.
- Der betroffene Betrieb erhält für jeden Einschränkungs- oder Sperrtag pauschal 1/365 der Versicherungssumme für bis zu 12 Wochen abzüglich des Selbstbehalts.
- Wird als Ergänzungsvertrag zur Hagelversicherung angeboten.
- Entschädigung wird zusätzlich zu einer evtl. bestehenden Länderentschädigung gezahlt.
R&V / VTV
- Schadenregulierung: Individuelle Schadenregulierung mit Besichtigung.
- Der tatsächliche betriebswirtschaftliche Schaden wird über den ges. Sperrzeitraum entschädigt.
- Kann als „Solovertrag“ abgeschlossen werden.
- Von der Entschädigung werden evtl. bestehenden Länderentschädigungen abgezogen.
Betriebsindividuelle Ernteindexversicherung
Spätestens seit dem Jahr 2018 weiß jeder Landwirt, dass Trockenheit eine Gefahr ist, mit der sich die Landwirtschaft langfristig auseinandersetzen muss. In unserem letzten aktuell haben wir über die zu Jahresbeginn vorhandenen Versicherungslösungen berichtet und versprochen, dass wir Sie über weitere Produktinnovationen informieren. Dieses Versprechen wollen wir natürlich einlösen!
Die Münchener und Magdeburger Agrarversicherung hat ihr Produkt gänzlich überarbeitet und bietet nunmehr ein Produkt an, welches nicht nur als „Solovertrag“, also ohne bestehende Hagelversicherung, sondern auch auf Basis betriebsindividueller Durchschnittswerte kalkuliert wird. Damit werden wesentliche Nachteile der bestehenden Lösungen ausgemerzt!
Insbesondere in Kombination mit anderen Gefahren, z.B. Spätfrösten, können Frühsommertrockenheiten zu katastrophalen Ertragsdepressionen führen. Die beste Möglichkeit, solche Risiken auf einen Versicherer zu übertragen, ist die ertragsbasierte Ernteindexversicherung. Diese berücksichtigt die betriebsindividuelle Ertragshistorie. Mittels Smartphone App wird das tatsächliche individuelle Wetterrisiko des Betriebes mit Echtdaten und der Wetterhistorie simuliert. Abgesichert wird der erwartete Minderertrag durch die Wettergefahren als Indexwert in dt/ha auf Basis dieses individuellen Simulationsmodells. Oder vereinfacht: Unterschreitet der Indexwert den langjährigen Durchschnitt des Ertrags, wird die Differenz (je nach vereinbartem Selbstbehalt) ausgezahlt. Die Ernteindexversicherung eignet sich insbesondere zur Absicherung gegen Trockenheit, Hitzestress, Staunässe und Frostereignisse und hat sich damit auch qualitativ deutlich verbessert.
Die sehr genaue Analyse der tatsächlichen betriebsindividuellen Wetterrisiken mittels einer App ist weltweit einmalig. Sie stellt sicher, dass nur die Risiken versichert werden, die relevant sind.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns und gemeinsam erstellen wir Ihre individuelle Wetterrisikoanalyse. Damit können Sie den Zusammenhang Ihrer Ernteerträge mit lokalen Wetterrisiken entdecken. Entsprechend Ihrer individuellen Risikosituation können Sie dann die Gefahren auswählen, für die sie Ihre individuelle Versicherungsnotwendigkeit sehen. In Abhängigkeit Ihrer Risikoeinschätzung ergeben sich dann auch die Termine zum Vertragsabschluss, denn bis spätestens zwei Wochen vor dem Auftreten der versicherten Gefahr, muss der Vertrag abgeschlossen sein und auch dieser Zeitpunkt ist von der individuellen Situation des Betriebes abhängig.
Wir freuen uns, Ihnen dieses Produkt zur Verfügung stellen zu können! Rufen Sie uns an, und wir vereinbaren einen Analysetermin. Und zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis: Sollte es zeitnah Änderungen bei der Besteuerung oder Bezuschussung von landwirtschaftlichen Mehrgefahrendeckungen geben, so werden diese auch umgehend berücksichtigt!
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Die Landvolkdienst GmbH ist Versicherungsmakler (Bundesrepublik Deutschland) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Sie ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hannover, die auch Aufsichtsbehörde ist. Die Landvolkdienst GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D-JC5U-LTX4I-16 eingetragen. Als Versicherungsmakler unterliegt die Landvolkdienst GmbH folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.