>Landvolkdienste aktuell 03/2021
Liebe Leserin, lieber Leser,
„turbulente Zeiten“ ist wahrscheinlich noch die harmlose Bezeichnung für die aktuelle Lage in Deutschland und in der Welt. Die Situation in Afghanistan stellt viele Errungenschaften der westlichen Welt auf den Kopf. Sie zeigt zugleich die Hilflosigkeit unserer Gesellschaft. Damit ist ein weiterer Flüchtlingsstrom, bedingt durch ethnische und politische Verfolgung, ausgelöst. Und der Klimawandel wird zusätzlich Ströme wegen Hunger erzeugen.
Die fragile Klimasituation wird uns aber auch vor der sprichwörtlich eigenen Haustür deutlich gemacht. In der zweiten Junihälfte 2021 fegte mit den Sturmtiefs „Volker“, „Wolfgang“ und „Xero“ eine regelrechte Unwetterserie über weite Teile Deutschlands. Die Anzahl der Todesopfer stellt mit Abstand alle Naturkatastrophen der letzten Jahrzehnte, bezogen auf Deutschland, in den Schatten.
Hitze, Starkregen, Sturm und Hagelschauer sorgen nicht nur bundesweit, sondern weltweit für Schäden nie dagewesenen Ausmaßes. Denn da, wo nicht das Wasser alles zerstört, brennt es durch die extremen Temperaturen.
Die Spendenbereitschaft ist erfreulich hoch, aber am Ende auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Schnelle staatliche Hilfen sind gefordert und werden begleitet durch die heiße Phase des Wahlkampfes, was die Situation nicht besser macht. Die Versicherer schätzen die versicherten Schäden auf 4,5 bis 5,5 Milliarden EUR. Und es kommen täglich neue Unwettersituationen hinzu.
Während in der KFZ-Versicherung viele Schäden versichert sind, hat die Elementarschadendeckung für die Wohngebäude- und Hausratversicherung nach wie vor eine zu geringe Verbreitung. Somit sind viele Mitbürgerinnen und Mitbürger auf andere Hilfen angewiesen.
Automatisch kommt die Frage nach einer Pflichtversicherung auf. Jedoch würde eine derartige Deckung, alle vorhanden Systeme auf den Kopf stellen und das hat sachliche Gründe. Aktuell können sich zwar deutlich über 95 % aller Deutschen gegen Elementarschäden versichern, aber die Versicherungswirtschaft klammert in Ihrer Mathematik eben auch Gebiete aus. In eine Pflichtversicherung würden grundsätzlich alle eintreten müssen, was für die Gefahrengemeinschaft positiv ist. Jedoch wird es mit dem Moment für alle teurer, wenn auch im kompletten Bundesgebiet Versicherungsschutz aufgebaut wird. Analog den Erfahrungen in anderen Ländern der Welt, sind Pflichtsysteme im Bereich von Elementarschäden nur mit öffentlichen Mitteln zu kombinieren. Also eine Debatte, die in Deutschland noch angestoßen werden muss.
Diese und die kommenden Ausgaben des Aktuell, beschäftigen sich aus gegebenem Anlass mit den neuen Risiken unserer Zeit. Und wenn ich sage neue Risiken, dann ist die Formulierung ganz bewusst so gewählt. Neu bedeutet, Risiken zuerst zu erkennen, die Folgen einzuschätzen und sich konstruktiv mit der Minimierung der Folgen zu beschäftigen. Bei den ersten Punkten können wir nur sensibilisieren und unterstützen. Wer sich mit der Folgenminimierung beschäftigen möchte, dem kann die Landvolkdienste GmbH Lösungsvorschläge unterbreiten. Die Entscheidungen treffen Sie!
Die Dringlichkeit der nachfolgenden Themen will ich mit einem Mittel unterstreichen, dass neu ist.
Mit diesem Aktuell haben Sie einen separaten Fragebogen erhalten, auf dem die Kernthemen dieser Ausgabe kurz zusammengefasst sind. Bitte geben Sie uns den Fragebogen auf jeden Fall zurück, damit wir Ihren individuellen Beratungsbedarf in die Folgetermine aufnehmen können, auch wenn Sie aktuell keinen Beratungsbedarf für sich sehen.
Doch bevor ich in die Themen dieses Aktuell einsteige, komme ich zum Grund eines weiteren Beilegers dieser Ausgabe. Zum 01.09.2021 hat die Landvolkdienste GmbH neue Büros in Hannover bezogen. Die vielen Anfragen und der zunehmende Beratungsbedarf der landwirtschaftlichen Betriebe haben zu einem regen personellen Ausbau und zusätzlichem Platzbedarf geführt. Im Gebäude der „Land & Forst“, mit der wir schon seit vielen Jahren einen kollegialen Austausch führen und auch mit Fachartikeln unterstützen, gab es eine sehr schöne Etage, die ideale Gestaltungsmöglichkeiten für eine Weiterentwicklung bietet. Unsere neue Anschrift ist der Kabelkamp 6, 30179 Hannover. Verbunden ist der Umzug mit einer umfangreichen EDV-Umstellung aber auch mit neuen Telefonnummern bei den Festnetzanschlüssen. Mailadressen und Mobilnummern bleiben unverändert bestehen. Eine Übersicht zu allen Mitarbeitenden und Ihren Kontaktdaten finden Sie im Anhang.
Bilder zu den neuen Räumlichkeiten finden Sie auf unserer Homepage, aber auch in der nächsten Ausgabe unseres Aktuell.
Nun will ich Sie in die Welt der neuen Risiken führen. Diese Ausgabe beschäftigt sich mit dem Anpassungsbedarf an den Klimawandel, dem großen sozialpolitischen Thema Pflege, die Risiken aus dem Netz mit der Cyberdeckung.
Zum Schluss nochmals die große Bitte, lassen Sie uns den beiliegenden Fragebogen bitte ausgefüllt zukommen.
Viel Spaß beim Lesen!
Heino Beewen
Tel: 0511 / 51 54 16 11
Die Folgen des Klimawandels — das Elementarschadenrisiko
Durch Wasser abgeschnittene Ortschaften, eingestürzte Häuser, vollgelaufene Keller, abgedeckte Dächer, zerbeulte Autos und damit verbunden zerstörte Existenzen. Dass ist das Bild des Sommers 2021! Und die Aussage, mich wird es nicht treffen, sollte Aufgrund folgender Ereignisse zum sprichwörtlichen alten Eisen gehören:
- 16.08.2021: Tornado fegt durch die Gemeinde Großheide im Landkreis Aurich.
- 27.07.2021: Starkregen setzt Straßen und Keller auf Norderney unter Wasser.
- 15.07.2021: Häuser diverser Gemeinden von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingestürzt, zahlreiche Tote, Vermisste und Verletzte.
- Juni 2021: Rund 15 Sommertage, einige Tropennächte und bis zu acht Hitzetage!
Und das sind nur die Extremereignisse.
Welche Versicherungen bei Sturm, Starkregen oder Hagelschauer zuständig sind: (Quelle GDV)
Gebäude- und Hausrat- und Inventarversicherung decken standardmäßig folgende Risiken ab:
- Sturm: Vom Sturm abgedeckte Dachziegel, beschädigte Fassaden und zerbrochene Fensterscheiben: Wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurden, leistet immer die Gebäudeversicherung. Schäden an Möbeln oder Einrichtungsgegenständen übernimmt die Hausrat-Inventarversicherung. Als Sturm gilt Wind ab Windstärke 8. Das entspricht 62 km/h.
- Hagel: Durchschlägt ein Hagelkorn das Hausdach, kommt die Gebäudeversicherung für die Reparatur auf.
- Blitzschlag: Zerstört ein Blitzschlag zum Beispiel die Elektroinstallation des Hauses, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung. Auch ein Feuerschaden infolge eines Blitzeinschlags ist standardmäßig mitversichert. Die Hausrat- und Inventarversicherung springen ein, wenn angeschlossene Geräte (z. B. Fernseher) infolge eines Blitzeinschlags beschädigt werden, oder ein Tier auf der Weide vom Blitz erschlagen wird.
Baustein „erweiterte Naturgefahren“: Rund-um-Schutz gegen Naturgefahren
- Hochwasser: Die erweiterte Naturgefahrendeckung zur Gebäudeversicherung schützt Gebäudeeigentümer vor Hochwasserschäden. Reparaturen im und am Gebäude, aber auch evtl. Trockenlegungen und im schlimmsten Fall die Kosten für den Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes, sind Gegenstand der Gebäudeversicherung. Zerstörte Möbel oder Gerätschaften sind eine Sache für die Hausrat- und Inventarversicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz. Die Police übernimmt die Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar und erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn das Hab und Gut komplett zerstört wurde.
- Starkregen: Versichert sind mit der erweiterten Naturgefahrenversicherung auch Schäden durch Starkregen. Läuft der Keller nach einem Wolkenbruch voll, sind die Kosten beispielsweise für das Abpumpen und die Trockenlegung versichert. Schäden am Inventar sind über den Zusatzbaustein in der Hausrat- und Inventarversicherung abgedeckt. Auch Schäden durch Rückstau, also wenn bei einer Überlastung der Kanalisation Wasser durch die Ableitungsrohre in das Haus gelangt, sind versichert.
- Schneedruck: Wenn starker Schneefall sich zum Beispiel auf einem Flachdach ablagert, kann das Gewicht der Schneemassen das Dach im Extremfall zum Einsturz bringen. Gegen solche Schäden durch Schneedruck sichert ebenfalls die erweiterte Naturgefahrenversicherung ab. Geht dabei auch Inventar zu Bruch, leistet der Zusatzbaustein in der Hausrat- und der Inventarversicherung.
- Erdrutsch und Erdsenkung: Wenn die Erde sich bewegt, können Häuser schweren Schaden nehmen. Vom Riss in der Fassade bis zum Einsturz: Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkung sind nur mit der erweiterten Naturgefahrendeckung versichert. Das Inventar ist über den Zusatzbaustein in der Hausrat- und Inventarversicherung geschützt.
- Erdbeben: Auch Deutschland ist Erdbebengebiet. Auch dagegen schützt die erweiterte Naturgefahrenversicherung. Sollte bei einem Erdbeben Inventar zu Bruch gehen, leistet die erweiterte Naturgefahrenversicherung in der Hausrat- und Inventarversicherung.
Baustein „Ernteversicherung“
Die folgenden Risiken können abgesichert werden:
- Tiefsttemperatur
- Höchsttemperatur
- Durchschnittstemperatur
- Anzahl Tage mit Tiefsttemperatur < X °C
- Anzahl Tage mit Höchsttemperatur > X °C
- Kumulative Höchst- und Tiefsttemperatur
- Kumulative Durchschnittstemperatur
- Wachstum Grad-Tage
- Kumulativer Regen
- Überschüssiger Regen
- Mangelnder Regen
Viele Landwirte haben zu Mitte Juni miterleben müssen, wie Hitzetage den zum damaligen Zeitpunkt guten Bestände den Garaus gemacht haben. Die positiven Ertragsschätzungen aus Mitte Juni, wurden regional um bis zu 50 % unterschritten. Allen ist klar: am Wasser hat es nicht gelegen.
Bitte geben Sie uns mit dem beiliegenden Fragebogen auf, ob der Einschluss der Elementarschadendeckung von Ihnen gewünscht wird, bzw. ob Sie Informationen zur Ernteversicherung benötigen.
Die Folgen der Langlebigkeit – das Pflegerisiko
„Liebe Eltern, Ihr kommt nicht ins Heim. Wir sorgen für Euch.“ Was gut gemeint und leicht gesagt ist, kann schnell zum finanziellen Fiasko führen – und genau das ist leider der Regelfall.”
Ob gesetzliche Pflegeversicherung oder der Pflege-Bahr oder auch beides zusammen. Am Ende wird es finanziell nicht reichen. Pflege ist teuer und kann schnell das eigene Vermögen aufzehren. Nur eine private Pflegeversicherung verhindert das. Doch gerade diese haben die wenigsten Deutschen.
Es macht keinen Sinn, den Menschen etwas vorzumachen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bestenfalls eine Teillösung. Gut, um das eigene Gewissen zu beruhigen. Schlecht, wenn der Pflegefall tatsächlich eintritt. Und genau das wird bei einer alternden Gesellschaft für jeden immer wahrscheinlicher. Der Pflegefall ist kein Scheinrisiko, sondern die größte tickende Zeitbombe in Deutschland. Auch Verbraucherschützer haben das erkannt und zählen eine private Pflegeversicherung nach der Haftpflicht- und der Berufsunfähigkeits-Versicherung zu den wichtigsten
Policen für Privatpersonen.
Im Jahr 1999 gab es in Deutschland rund 2,02 Millionen Pflegebedürftige. Seitdem ist die Zahl beträchtlich gestiegen. Ende 2019 sind es lt. dem statistischen Bundesamt bereits 4,1 Millionen.
Laut Prognose des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl Pflegebedürftiger auch künftig weiter steigen: bis zum Jahr 2050 prognostizieren die Experten einen Anstieg auf deutschlandweit rund 6,1 Millionen pflegebedürftige Menschen. Im gleichen Jahr könnte auch die Anzahl der über 80-Jährigen auf den Rekordwert von 9,6 Millionen Bundesbürger steigen.
Eine professionelle stationäre Pflege im Pflegegrad 4 kostet den Pflegebedürftigen im bundesdeutschen Durchschnitt 3.790 Euro monatlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet maximal lediglich 1.775 Euro. Wird dazu eine Pflegedauer von ca. 5 bis 6 Jahren angenommen, kommen schnell private Kosten von über 145.000 Euro zusammen.
Doch es sind nicht nur ältere Menschen betroffen. Fast jeder 5. Pflegebedürftige ist unter 65!
Die häufigsten Auslöser sind: Schwerer Unfall, Schlaganfall, Herzinfarkt und Demenz.
Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Wichtigkeit, für den Fall der Pflegebedürftigkeit bestmöglich und vor allem früh vorzusorgen. Denn wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, ist das oft nicht nur das Problem des Einzelnen. Es ist eine Herausforderung für die gesamte Familie. Enorme psychische und emotionale Belastungen werden während der Pflegedauer auf die Angehörigen zukommen.
Allein aus diesem Grund ist es besonders wichtig, (wenigstens) die finanziellen Auswirkungen zu kennen und die notwendigen Schritte noch vor dem eventuellen Ernstfall einzuleiten.
Eine gute Beratung hilft dabei.
Weitere Infos finden Sie, wenn sie nebenstehenden QR-Code scannen.
Eine mögliche Empfehlung:
Durch eine einmalige oder laufende Zahlung mit Todesfallschutz kann das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert und an ein Versicherungsunternehmen ausgelagert werden.
Das Geld ist somit für die Erben nicht verloren, sollte keine Pflegebedürftigkeit vor dem Tod eintreten.
Gefahren aus dem Netzt — das Cyberrisiko
Der Anstieg von Cyber-Schäden hält nach wie vor an. Einen unserer Versicherer haben Cyberkriminelle über Wochen lahmgelegt, aber auch Kunden der Landvolkdienste hat es getroffen.
Das Bundeskriminalamt weist in seiner Auswertung nach Bundesländern darauf hin, das Niedersachsen mit
deutlichem Abstand zu allen anderen Bundesländern die Liste mit der Anzahl an gemeldeten und damit erfolgreichen Cyberattacken anführt.
Mindestvoraussetzung für den Versicherungsschutz sind folgenden IT-Sicherheitsmaßnahmen:
- Virenschutz mit automatischer Update-Funktion auf Servern und Clients (Desktop-Computer, Laptops und Terminals)
- Firewall-Strukturen an allen Netzübergängen zum Internet
- Abgestuftes Rechtekonzept mit administrativen Kennungen ausschließlich für IT-Verantwortliche
- Ständiges Vorhandensein von mindestens einer vollständigen Offline-Datensicherung, die jeweils nicht älter als eine Woche ist
Einen ersten Eindruck zur Preisgestaltung bietet die nachfolgende Tabelle:
Die Folgen der aktuellen Kapitalmarktentwicklung – die Veränderung des Rechnungszinses
Der sogenannte Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, der maximal zur Kalkulation von Garantien bei Vorsorgelösungen angesetzt werden darf. Seit vielen Jahren sinkt dieser Zinssatz kontinuierlich und liegt aktuell bei 0,9 %. Allerdings hat der Gesetzgeber entschieden, dass dieser Zins für die gesamte deutsche Versicherungswirtschaft zum 01.01.2022 auf 0,25 % gesenkt wird.
Das bedeutet: Je niedriger der Rechnungszins ist, desto höher ist der anteilige Beitrag, den Sie als Kunden für die Absicherung der Arbeitskraft aufbringen müssen. Und desto niedriger kann die zu erwartende Rente bei der Altersvorsorge ausfallen.
Was bedeuten diese Entwicklung am Beispiel:
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Bis zu 10 % teurer bei gleicher Leistung.
- Pflegeversicherung: Bis zu 30 % teurer bei gleicher Leistung.
- Rentenversicherung: Bis zu 15 % mehr Beitrag ist für gleiche garantierte Ablaufleistung notwendig.
Gute Gründe, die Absicherung nicht ins nächste Jahr zu vertagen!