Land­volk­dienste aktuell 03/2019 — Sonderausgabe-

LVD_aktuell 03–2019pdf

Liebe Leserin, lieber Leser,

unser Leis­tungs­ver­spre­chen an Sie ist, Sie umge­hend mit neuen Infor­ma­tionen zu ver­sorgen, wenn der Ver­si­che­rungs­markt Pro­dukt­neu­heiten her­aus­bringt, die für Sie und Ihre Betriebe von Bedeu­tung sein können. Das ist aktuell der Fall und somit habe ich mich für eine Son­der­aus­gabe unseres Aktu­ells entschieden.

Die wei­terhin bedroh­liche Risi­ko­si­tua­tion um die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest (ASP) begleiten die Ver­si­cherer gerade mit Lösungs­an­sätzen für die Feld­wirt­schaft! Denn, im November 2018 hat der Bun­destag die Ände­rung des Tier­ge­sund­heits­ge­setzes beschlossen! Für Land­wirte kann das bedeuten, dass die genutzten Flä­chen inner­halb dieses Gefähr­dungs­be­zirkes weder bestellt noch abge­erntet werden dürfen und das mög­li­cher­weise über meh­rere Monate hinweg.

Aktuell geht das Finanz­mi­nis­te­rium davon aus, dass für die Tro­cken­heits­ver­si­che­rung die Ver­si­che­rungs­steuer auf das Niveau der Hagel­ver­si­che­rung her­ab­ge­setzt wird. Dadurch ergeben sich deut­liche Preis­sen­kungen bei den Zahl­bei­trägen. Zeit­gleich ist auch ein neues Mehr­ge­fah­ren­pro­dukt auf dem Markt gekommen, wel­ches auf die tat­säch­li­chen indi­vi­du­ellen Betriebs­daten auf­setzt, die für den Betrieb spe­zi­fi­schen Wet­ter­ge­fahren auf­zeigt und auch diese dann ver­si­chert. Somit eine ganz neue, deut­lich indi­vi­du­el­lere Vor­ge­hens­weise, die wir in dieser Qua­lität vorher nicht kannten.

Bis zur anste­henden Ernte haben wir noch etwas Zeit. Viel­leicht nutzen Sie die Gele­gen­heit zu einem Bera­tungs­termin. Ins­be­son­dere die Wetter-App, die zur Ana­lyse Ihrer his­to­ri­schen Daten genutzt wird, lie­fert Ihnen zusätz­lich inter­es­sante pflan­zen­bau­liche Infor­ma­tionen. Ein rich­tiger Mehr­wert für Ihren Betrieb.

Mit freund­li­chem Gruß Heino Beewen Tel: 0511 3670419

ASP-Deckung Pflan­zenbau

Mit wel­cher Risi­ko­si­tua­tion haben wir zu kämpfen?

Die im November 2018 vom Bun­destag ent­schie­dene Ände­rung des Tier­ge­sund­heits­ge­setzes hat fol­gendes Ergebnis:

Die zustän­digen Behörden können einen Gefähr­dungs­be­zirk mit bis zu 15 Kilo­me­tern Radius errichten, wenn ein Wild­schwein gefunden wird, bei dem die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest ver­mutet oder nach­ge­wiesen wird. Zwar sind Län­der­ent­schä­di­gungen vor­ge­sehen, die genauen Rege­lungen stehen aber noch nicht fest. Die aktu­elle ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Neu­erschei­nung bietet fol­genden Versicherungsschutz:

  • Ver­si­chert ist der Ertrags­schaden im Pflan­zenbau infolge von Ver­min­de­rung der Ern­te­er­träge sowie Unter­bre­chung oder Aus­fall des Pro­duk­ti­ons­ver­fah­rens, soweit der Schaden durch die anzei­ge­pflich­tige Tier­seuche Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest gemäß der Ver­ord­nung über anzei­ge­pflich­tige Tier­seu­chen ver­ur­sacht wird.
  • Scha­den­re­gu­lie­rung: Indi­vi­du­elle Scha­den­re­gu­lie­rung mit Besichtigung
  • Der tat­säch­liche betriebs­wirt­schaft­liche Schaden wird über den ges. Sperr­zeit­raum ent­schä­digt. Der Haf­tungs­zeit­raum kann wahl­weise auf 12, 18 oder 24 Monate fest­ge­legt werden.
  • Von der Ent­schä­di­gung werden evtl. bestehenden Län­der­ent­schä­di­gungen abgezogen.
                  

Die neue Wet­ter­ver­si­che­rung ist da!

Zeit­gleich mit den Mel­dungen aus dem Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium können wir Ihnen für das Ern­te­jahr 2020 die neue Wet­ter­ver­si­che­rung für Ihren Betrieb anbieten.

Und wie funk­tio­niert die neue Versicherung?

Auf Basis einer Kor­re­la­ti­ons­ana­lyse werden für die fol­genden Wet­ter­va­ria­blen die Zusam­men­hänge zu Ihrem Durch­schnitts­er­trag ermittelt.

⇒ Wet­ter­va­ria­blen

  • Tem­pe­ratur
  • Tiefst‑, Höchst- und Durchschnittstemperatur
  • Anzahl Tage mit Tiefst- und Höchsttemperatur
  • Kumu­la­tive Tiefst‑, Höchst- und Durch­schnitts­tem­pe­ratur
  • Wachs­tums­grad Tage
  • Regen (kumu­la­tiver, über­schüs­siger und man­gelnder Regen)

Je Fruchtart erhalten Sie eine Ana­lyse und erhalten damit auch Infor­ma­tionen, ob eine Wet­ter­ver­si­che­rung in der his­to­ri­schen Betrach­tung Sinn gemacht hätte. Erst wenn die Wet­ter­ana­lyse für Sie die Ent­schei­dung bringt, dass eine Ver­si­che­rung für Sie inter­es­sant wäre, erstellen wir Ihr Indi­vi­du­elles Angebot, wel­ches dann auch mit unter­schied­li­chen Wahl­mög­lich­keiten aus­ge­stattet ist.

Da die Ver­träge i.d.R. mit Aus­saat der Kultur abge­schlossen werden müssen, nutzen Sie jetzt die Gele­gen­heit für eine umfang­reiche Bera­tung, denn im Herbst, kurz vor der Aus­saat, fehlt Ihnen wahr­schein­lich doch die Zeit! Selbst­ver­ständ­lich erhalten Sie von uns die Ange­bote mit dem altem, sowie dem wahr­schein­lich neuen Steu­er­satz berechnet!

Ach­tung Schüleralarm!

Für viele Schüler neigt sich in diesen Wochen die Schul­zeit dem Ende zu. Par­allel stellt sich häufig die Frage, wie geht es weiter. Doch haben Sie sich auch die Frage gestellt, wie die Absi­che­rung der jungen Leute weiter geht? Gerade jetzt, wo sich die ersten Schritte in das selbst­stän­dige Leben auf­zeigen, sollte noch­mals nach­ge­dacht werden. Noch viel wich­tiger ist die Frage, wie kann man Ver­si­che­rungs­bei­träge sparen, ohne auf eine Top-Leistung ver­zichten zu müssen?

Sichern Sie für Ihre Kinder jetzt noch alle Vor­teile einer Absi­che­rung mit der Ein­stu­fung als Schüler:

  • Güns­tiger Bei­trag auf­grund der Ein­grup­pie­rung als Schüler gemäß der zuletzt besuchten Schul­form (Haupt‑, Real­schule, Gym­na­sium, etc.)
  • Es gilt einmal ver­si­chert, immer ver­si­chert! Keine Nach­mel­dung des spä­teren Berufes! Auf Antrag ist aber eine Bes­ser­stel­lung möglich!
  • Keine ein­schrän­kenden Klau­seln für Schüler – voller Schutz von Anfang an!
  • Bedin­gungs­ge­mäßer Ver­zicht auf die abs­trakte Ver­weis­bar­keit und sogar auf die kon­krete Ver­wei­sung auf einen anderen Schultyp!
  • Optional ver­güns­tigter Start­bei­trag in den ersten Jahren mög­lich
  • Umfang­reiche Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien – zu den Rech­nungs­grund­lagen vom Zeit­punkt des Ver­trags­be­ginns, unter anderem: 
    • 50% Erhö­hung der bis­he­rigen Rente bei Studien- oder Aus­bil­dungs­be­ginn

    • 100% Erhö­hung der bis­he­rigen Rente beim Abschluss der Stu­diums oder der Aus­bil­dung und Beginn der ent­spre­chenden Tätigkeit

    • Je 50% Erhö­hung der bis­he­rigen Rente bei vielen wei­tere kon­kreten Anlässen, wie zum Bei­spiel Heirat, Geburt/Adoption eines Kindes, oder Bau/Kauf eines Hauses mit mind. 100.000 Euro Darlehen

    • Je 250 Euro Erhö­hung ohne kon­kreten Anlass alle drei Jahre mit drei Jahren War­te­zeit möglich

  • ver­ein­fachte Risi­ko­prü­fung für Gym­na­si­al­schüler möglich!
  • Kein Aus­schluss für Vor­satz­taten im Stra­ßen­ver­kehr – wichtig für alle Fahranfänger!
  • Infek­ti­ons­klausel für alle Berufe!

Für Ange­bote zur ASP-Deckung und zur Erstel­lung einer betriebs­in­di­vi­du­ellen Wet­ter­ana­lyse finden sie hier Fra­ge­bögen, die Sie uns bitte bei Inter­esse aus­ge­füllt zusenden mögen.

Fra­ge­bogen Ertrags­aus­fall im Pflan­zenbau durch ASP neu

Fragebogen_Wetteranalyse 2021

Impressum/Rechtliche Angaben:

Her­aus­geber Land­volk­dienste GmbH Warm­bü­chen­straße 3 30159 Hannover

dev.landvolkdienste.de Telefon: 0511 3 67 04–19 Telefax: 0511 3 67 04–80

Die Land­volk­dienst GmbH ist Ver­si­che­rungs­makler (Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land) und ver­fügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewer­be­ord­nung. Sie ist Mit­glied der Industrie- und Han­dels­kammer Han­nover, die auch Auf­sichts­be­hörde ist. Die Land­volk­dienst GmbH ist im Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­re­gister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D‑JC5U-LTX4I-16 ein­ge­tragen. Als Ver­si­che­rungs­makler unter­liegt die Land­volk­dienst GmbH fol­genden berufs­recht­li­chen Regelungen:

  • § 34 d Gewer­be­ord­nung (GewO)
  • §§ 59–68 Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG)
  • Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­ver­ord­nung (Vers­VermV)

Die berufs­recht­li­chen Rege­lungen können über die vom Bun­des­mi­nister der Justiz und von der juris GmbH betrie­bene Home­page www.gesetze-im-internet.de ein­ge­sehen und abge­rufen werden.

 

Unsere neuesten Meldungen