LVD_aktuell 03-2019pdf
Liebe Leserin, lieber Leser,
unser Leistungsversprechen an Sie ist, Sie umgehend mit neuen Informationen zu versorgen, wenn der Versicherungsmarkt Produktneuheiten herausbringt, die für Sie und Ihre Betriebe von Bedeutung sein können. Das ist aktuell der Fall und somit habe ich mich für eine Sonderausgabe unseres Aktuells entschieden.
Die weiterhin bedrohliche Risikosituation um die Afrikanische Schweinepest (ASP) begleiten die Versicherer gerade mit Lösungsansätzen für die Feldwirtschaft! Denn, im November 2018 hat der Bundestag die Änderung des Tiergesundheitsgesetzes beschlossen! Für Landwirte kann das bedeuten, dass die genutzten Flächen innerhalb dieses Gefährdungsbezirkes weder bestellt noch abgeerntet werden dürfen und das möglicherweise über mehrere Monate hinweg.
Aktuell geht das Finanzministerium davon aus, dass für die Trockenheitsversicherung die Versicherungssteuer auf das Niveau der Hagelversicherung herabgesetzt wird. Dadurch ergeben sich deutliche Preissenkungen bei den Zahlbeiträgen. Zeitgleich ist auch ein neues Mehrgefahrenprodukt auf dem Markt gekommen, welches auf die tatsächlichen individuellen Betriebsdaten aufsetzt, die für den Betrieb spezifischen Wettergefahren aufzeigt und auch diese dann versichert. Somit eine ganz neue, deutlich individuellere Vorgehensweise, die wir in dieser Qualität vorher nicht kannten.
Bis zur anstehenden Ernte haben wir noch etwas Zeit. Vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Beratungstermin. Insbesondere die Wetter-App, die zur Analyse Ihrer historischen Daten genutzt wird, liefert Ihnen zusätzlich interessante pflanzenbauliche Informationen. Ein richtiger Mehrwert für Ihren Betrieb.
Mit freundlichem Gruß Heino Beewen Tel: 0511 3670419ASP-Deckung Pflanzenbau
Mit welcher Risikosituation haben wir zu kämpfen?
Die im November 2018 vom Bundestag entschiedene Änderung des Tiergesundheitsgesetzes hat folgendes Ergebnis:
Die zuständigen Behörden können einen Gefährdungsbezirk mit bis zu 15 Kilometern Radius errichten, wenn ein Wildschwein gefunden wird, bei dem die Afrikanische Schweinepest vermutet oder nachgewiesen wird. Zwar sind Länderentschädigungen vorgesehen, die genauen Regelungen stehen aber noch nicht fest. Die aktuelle versicherungstechnische Neuerscheinung bietet folgenden Versicherungsschutz:
- Versichert ist der Ertragsschaden im Pflanzenbau infolge von Verminderung der Ernteerträge sowie Unterbrechung oder Ausfall des Produktionsverfahrens, soweit der Schaden durch die anzeigepflichtige Tierseuche Afrikanische Schweinepest gemäß der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen verursacht wird.
- Schadenregulierung: Individuelle Schadenregulierung mit Besichtigung
- Der tatsächliche betriebswirtschaftliche Schaden wird über den ges. Sperrzeitraum entschädigt. Der Haftungszeitraum kann wahlweise auf 12, 18 oder 24 Monate festgelegt werden.
- Von der Entschädigung werden evtl. bestehenden Länderentschädigungen abgezogen.


Die neue Wetterversicherung ist da!
Zeitgleich mit den Meldungen aus dem Bundesfinanzministerium können wir Ihnen für das Erntejahr 2020 die neue Wetterversicherung für Ihren Betrieb anbieten.
Und wie funktioniert die neue Versicherung?
Auf Basis einer Korrelationsanalyse werden für die folgenden Wettervariablen die Zusammenhänge zu Ihrem Durchschnittsertrag ermittelt.
⇒ Wettervariablen
- Temperatur
- Tiefst-, Höchst- und Durchschnittstemperatur
- Anzahl Tage mit Tiefst- und Höchsttemperatur
- Kumulative Tiefst-, Höchst- und Durchschnittstemperatur
- Wachstumsgrad Tage
- Regen (kumulativer, überschüssiger und mangelnder Regen)
Je Fruchtart erhalten Sie eine Analyse und erhalten damit auch Informationen, ob eine Wetterversicherung in der historischen Betrachtung Sinn gemacht hätte. Erst wenn die Wetteranalyse für Sie die Entscheidung bringt, dass eine Versicherung für Sie interessant wäre, erstellen wir Ihr Individuelles Angebot, welches dann auch mit unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten ausgestattet ist.
Da die Verträge i.d.R. mit Aussaat der Kultur abgeschlossen werden müssen, nutzen Sie jetzt die Gelegenheit für eine umfangreiche Beratung, denn im Herbst, kurz vor der Aussaat, fehlt Ihnen wahrscheinlich doch die Zeit! Selbstverständlich erhalten Sie von uns die Angebote mit dem altem, sowie dem wahrscheinlich neuen Steuersatz berechnet!
Achtung Schüleralarm!
Für viele Schüler neigt sich in diesen Wochen die Schulzeit dem Ende zu. Parallel stellt sich häufig die Frage, wie geht es weiter. Doch haben Sie sich auch die Frage gestellt, wie die Absicherung der jungen Leute weiter geht? Gerade jetzt, wo sich die ersten Schritte in das selbstständige Leben aufzeigen, sollte nochmals nachgedacht werden. Noch viel wichtiger ist die Frage, wie kann man Versicherungsbeiträge sparen, ohne auf eine Top-Leistung verzichten zu müssen?
Sichern Sie für Ihre Kinder jetzt noch alle Vorteile einer Absicherung mit der Einstufung als Schüler:
- Günstiger Beitrag aufgrund der Eingruppierung als Schüler gemäß der zuletzt besuchten Schulform (Haupt-, Realschule, Gymnasium, etc.)
- Es gilt einmal versichert, immer versichert! Keine Nachmeldung des späteren Berufes! Auf Antrag ist aber eine Besserstellung möglich!
- Keine einschränkenden Klauseln für Schüler – voller Schutz von Anfang an!
- Bedingungsgemäßer Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit und sogar auf die konkrete Verweisung auf einen anderen Schultyp!
- Optional vergünstigter Startbeitrag in den ersten Jahren möglich
- Umfangreiche Nachversicherungsgarantien – zu den Rechnungsgrundlagen vom Zeitpunkt des Vertragsbeginns, unter anderem:
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50% Erhöhung der bisherigen Rente bei Studien- oder Ausbildungsbeginn
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100% Erhöhung der bisherigen Rente beim Abschluss der Studiums oder der Ausbildung und Beginn der entsprechenden Tätigkeit
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Je 50% Erhöhung der bisherigen Rente bei vielen weitere konkreten Anlässen, wie zum Beispiel Heirat, Geburt/Adoption eines Kindes, oder Bau/Kauf eines Hauses mit mind. 100.000 Euro Darlehen
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Je 250 Euro Erhöhung ohne konkreten Anlass alle drei Jahre mit drei Jahren Wartezeit möglich
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- vereinfachte Risikoprüfung für Gymnasialschüler möglich!
- Kein Ausschluss für Vorsatztaten im Straßenverkehr – wichtig für alle Fahranfänger!
- Infektionsklausel für alle Berufe!
Für Angebote zur ASP-Deckung und zur Erstellung einer betriebsindividuellen Wetteranalyse finden sie hier Fragebögen, die Sie uns bitte bei Interesse ausgefüllt zusenden mögen.
Fragebogen Ertragsausfall im Pflanzenbau durch ASP neu
Fragebogen_Wetteranalyse 2021
Impressum/Rechtliche Angaben:
Herausgeber Landvolkdienste GmbH Warmbüchenstraße 3 30159 Hannover
dev.landvolkdienste.de Telefon: 0511 3 67 04-19 Telefax: 0511 3 67 04-80
Die Landvolkdienst GmbH ist Versicherungsmakler (Bundesrepublik Deutschland) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Sie ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hannover, die auch Aufsichtsbehörde ist. Die Landvolkdienst GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D-JC5U-LTX4I-16 eingetragen. Als Versicherungsmakler unterliegt die Landvolkdienst GmbH folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.