aktuell 04/2021

>Land­volk­dienste aktuell 04/2021

Liebe Leserin, lieber Leser,

u.a. unsere Themen zum Jah­res­ab­schluss: Geflü­gel­pest afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest Onlineseminare

Mit dieser Aus­gabe unseres Aktuell geht es für uns alle in die Fei­er­tage und den Jah­res­wechsel. Corona, Geflü­gel­pest und afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest haben das Jahr geprägt und ein Ende ist nicht in Sicht. Im neuen Jahr kommen wir zu Ihnen ins Wohn­zimmer und bieten Ihnen diverse Onlineseminare.

His­to­risch gesehen, gehören der Kampf gegen Seu­chen und anderen Krank­heiten, wie aber auch der Umgang mit den extremen Wet­ter­ereig­nissen zum Tages­ge­schäft der land­wirt­schaft­li­chen Betriebe. Sich und die Betriebe auf diese Risiken ein­zu­stellen ist seit jeher die größte Her­aus­for­de­rung der Land­wirt­schaft. Die Lehren, die über Jahr­hun­derte daraus gezogen wurden, lassen jeden bei der Dis­kus­sion um Impf­gegner und das zöger­liche Han­deln um die Impf­pflicht erschaudern.

Wen wun­dert es, wenn über zuneh­mende Poli­tik­ver­dros­sen­heit geklagt wird. Nach dem Wahl­kampf­modus folgt die Abwar­te­hal­tung. Beides geprägt von abso­lutem Still­stand. Genau das Gegen­teil von dem, was gerade gebraucht wird.

Ins­be­son­dere der Politik ist es zu wün­schen, dass die besinn­liche Weih­nachts­zeit im wahrsten Sinne des Wortes zur Besin­nung führt. Schnelles Han­deln, die Abschaf­fung der Über­bü­ro­kra­ti­sie­rung und den Men­schen, wie den land­wirt­schaft­li­chen Betrieben eine Per­spek­tive zu bieten. Dies ist die aktuell größte For­de­rung an die Politik.

Ihnen und Ihren Fami­lien wün­sche ich Gesund­heit und Kraft, um sich den Ver­än­de­rungen der nächsten Jahre stellen zu können. Bewahren Sie den unter­neh­me­ri­schen Geist, der die Land­wirt­schaft über Jahr­hun­derte begleitet hat. Nehmen Sie sich die Zeit für besinn­liche Stunden im Kreise Ihrer Lieben und schöpfen Sie gemeinsam Kraft für das kom­mende Jahr.

Im Namen des gesamten Teams der Land­volk­dienste möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie uns trotz der Corona bedingten Ein­schrän­kungen die Treue gehalten haben. Wir hätten Sie gern häu­figer besucht. Denn nichts tut so gut, wie der gemein­same Aus­tausch. Aber die Auf­lagen haben es uns verboten.

Heino Beewen
Geschäfts­führer Land­volk­dienste GmbH
Tel: 0511 / 51 54 16 11

Was einem als Land­wirt alles pas­sieren kann

Unter dieser Über­schrift gibt es i.d.R. Bei­spiele aus der Arbeit der Land­volk­dienste. In dieser Aus­gabe soll auf eine Scha­den­er­satz­for­de­rung ein­ge­gangen werden, die im November vom Ober­lan­des­ge­richt Hamm (Urteil vom 18. November) ent­schieden werden musste.

Was war passiert ? 

Geklagt hatte ein öko­lo­gisch wirt­schaf­tender Land­wirt gegen drei kon­ven­tio­nell wirt­schaf­tende Nach­bar­be­triebe. Ursache des Streites war, dass in den Bio­pro­dukten des Klä­gers zu hohe Kon­zen­tra­tionen eines Wirk­stoffs fest­ge­stellt wurden, wel­ches aus­schließ­lich in der kon­ven­tio­nellen Land­wirt­schaft ein­ge­setzt wird. Bei der Recherche des Bio­bauers stellte sich heraus, dass die Wirk­stoffe auf die Flä­chen der Beklagten aus­ge­bracht wurden. Das stellten diese auch nicht in Abrede.

Der Kläger bean­spruchte Scha­dens­er­satz des ihm ent­stan­denen Scha­dens, der sich in Summe, inkl. Zusatz­kosten für Beweis­auf­nahme und Kon­troll­un­ter­su­chungen, auf ca. 130.000 EUR belief. 

Seine Argu­men­ta­tion :

Die ver­wen­deten Mittel seien offen­kundig nicht sach­ge­recht aus­ge­bracht worden. Seine Ernte könne des­wegen nicht mehr ver­marktet werden. 

Die Beklagten behaup­teten, bei der Appli­ka­ti­ons­maß­nahmen fach­ge­recht vor­ge­gangen zu sein und wiesen die For­de­rung des Nach­barn als unbe­gründet zurück. 

In erster Instanz befasste sich das Land­ge­richt Pader­born mit diesem Fall und schloss sich der Mei­nung der Beklagten an. Jedoch im Beru­fungs­ver­fahren wollte sich das Ober­lan­des­ge­richt Hamm dem Urteil des Land­ge­richtes nicht anschließen. 

Die Richter schlossen sich meh­reren Sach­ver­stän­digen in ihrer Ein­schät­zung an. Sie kamen zu fol­gender Einschätzung : 

Der mit dem Pflan­zen­schutz­mittel aus­ge­brachte Wirk­stoff gelangte durch Abdrift auf die Felder des Bio­land­wirts. Das habe zur Folge, dass die vom Kläger ange­bauten Pflanzen nicht mehr ver­mark­tungs­fähig gewesen seien. Die von zwei beklagten Land­wirten aus­ge­wählten Düsen und der ver­wen­dete Druck hätten nicht der „guten fach­li­chen Praxis“ ent­spro­chen, um ein Abdriften auf die Flä­chen zu ver­hin­dern. Für den dritten Land­wirt gelte das jedoch nicht. Den beiden ver­ur­teilten Land­wirten attes­tierte das Ober­lan­des­ge­richt, dass ihre Arbeit dem Gebot der gegen­sei­tigen Rück­sicht­nahme zwi­schen öko­lo­gi­schem und kon­ven­tio­nellem Landbau, als jeweils zuläs­sige Bewirt­schaf­tungsart, widerspreche.

Ver­si­che­rungs­tech­ni­sches Fazit aus dem Urteil :

Die Kosten des Klä­gers über zwei Instanzen und einer extrem umfang­rei­chen Beweis­auf­nahme, im Rahmen der Tätig­keit von meh­reren Gut­achten, trägt er ent­weder selbst oder seine Rechtsschutz-Versicherung.

Auf Seiten der Beklagten werden sich zuerst die Haft­pflicht­ver­si­cherer mit der Anspruchs­stel­lung beschäf­tigen müssen. Wäh­rend Abd­rifft­schäden häufig über die KFZ-Versicherung des zie­henden Fahr­zeuges abge­wi­ckelt werden, liegt es bei diesem Rechts­streit anders ! Das Gericht stellt auf die ver­wen­deten Düsen und den ein­ge­stellten Spritz­druck ab. Somit ist die Betriebs­haft­pflicht und / oder die Betriebsrechtsschutz-Versicherung zuständig.

Geflü­gel­pest afri­ka­ni­sche Schweinepest

Nach Angaben der nie­der­säch­si­schen Tier­seu­chen­kasse, Stand Oktober 2021, hat die Geflü­gel­grippe in diesem Jahr rund 1,2 Mio. Geflü­gel­tieren das Leben gekostet, dar­unter 750.000 Puten. Allein die Kosten der Tier­seu­chen­kasse betragen. 23 Mio. EUR. Hinzu kommen wirt­schaft­liche Fol­ge­schäden, die teil­weise von Ver­si­che­rungen getragen werden. Ange­sichts der dra­ma­ti­schen Zahlen bestä­tigt sich erneut die wich­tige Koexis­tenz beider Sicherungssysteme.

Zuneh­mend Sorge macht die Ein­schät­zung des FLI : Wäh­rend bisher die These bestand hatte, „dass nach einer großen Epi­demie das Virus zum Erliegen kam“, sind die neu­er­li­chen Aus­brüche unter Umständen nicht mehr auf den Zuzug infi­zierter Zug­vögel. Sie ist auf Vögel zurück­zu­führen, die auch im Sommer bei uns bleiben.

Ange­sichts der aktu­ellen Situa­tion soll an dieser Stelle auf die wesent­li­chen Vor­aus­set­zungen für eine Ent­schä­di­gung im Rahmen von Tier­seu­chen­kasse und Tier­ver­si­che­rung hin­ge­wiesen werden:

Tier­seu­chen­kasse

afrikanische Schweinepest
  • Ord­nungs­ge­mäße Mel­dung der Tier­zahlen und Zah­lung der Beiträge
  • Ord­nungs­ge­mäße Mel­dung in HIT – Zugangs­mel­dungen, Stichtagsmeldungen
  • Sowie Ein­hal­tung der Rechts­vor­schriften des Tier­ge­sund­heits­rechts, inklu­sive der Bio­si­cher­heits­maß­nahmen – u.a. Schwei­ne­hal­tungs­hy­gie­never­ord­nung und Geflügelpestverordnung 

Tier­ver­si­che­rung und Ernte-ASP-Deckung

Was ist aktuell zu beachten ? Bedingt, durch die aktu­ellen Aus­brüche bei der Geflü­gel­pest und der afri­ka­ni­schen Schwei­ne­pest regle­men­tieren die Ver­si­cherer zuneh­mend ihre Zeich­nungs­po­litik. In einigen Regionen besteht abso­luter Annah­me­stopp. Selbst Bestands­aus­wei­tungen sind hier und da eine Hürde. Infor­mieren Sie uns des­halb bitte recht­zeitig, wenn sich Ver­än­de­rungen einstellen.

Zwi­schen­zeit­lich sind bei uns auch erste Scha­dens­mel­dungen zu ASP bedingten Ein­schrän­kungen im Ackerbau ein­ge­gangen. Die aktuell betrof­fenen Flä­chen befinden sich nicht in Nie­der­sachsen. Die Scha­den­mel­dungen sind aber Grund genug, um die Ver­trags­stände für die ver­si­cherten Flä­chen zu prüfen. Geben Sie uns bitte formlos bekannt, wenn sich bei der Frucht­ar­ten­zu­sam­men­set­zung Ihres Betriebes Ver­än­de­rungen ergeben haben.

Geflü­gel­pest afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest siehe auch Online­se­mi­nare: Aktu­elle Vogel-Grippe-Situation – Was ist aus Sicht der Tier­ver­si­che­rung zu beachten?

Wir kommen zu Ihnen ins Wohn­zimmer — Online­se­mi­nare 2022

Die im letzten Jahr begon­nenen Online­se­mi­nare zu vielen Inter­es­santen Themen rund um Familie und Betrieb, möchten wir dank des hohen Zuspru­ches auch im kom­menden Jahr fort­setzen. Unter dem Motto „wir kommen zu Ihnen ins Wohn­zimmer“ stehen fol­gende Semi­nare im Angebot. Details und elek­tro­ni­sche Anmel­dung finden Sie auf unserer Home­page.

  1. Aktu­elle Vogel-Grippe-Situation – Was ist aus Sicht der Tier­ver­si­che­rung zu beachten?
  2. Covid 19 hin­ter­lässt kör­per­liche und see­li­sche Schäden – Die Absi­che­rung der Arbeits­kraft bekommt eine ganz neue Bedeutung!
  3. Das Beste aus beiden Welten : Arbeits­kraft­si­che­rung in der bAV.
  4. Der Kli­ma­wandel hin­ter­lässt seine Spuren in Pflanzen und Tier­pro­duk­tion – Neue Ern­te­ver­si­che­rung für die Landwirtschaft.
  5. Hof­über­gabe – Hand­lungs­emp­feh­lungen zum Umgang mit Ver­si­che­rungs­ver­trägen im Rahmen der Hofübergabe.
  6. Betrieb­liche Alters­ver­sor­gung (bAV) I – Grund­lagen (Ziel­gruppe Kunden/Mitarbeitende mit bAV)
  7. bAV II — betrieb­liche Alters­ver­sor­gung (bAV) II – Update (Ziel­gruppe Kunden/Mitarbeitende mit bAV)
  8. Betrieb­liche Alters­ver­sor­gung III – bAV Ideal für Mini­jobber (Ziel­gruppe : Arbeit­geber mit Ange­stellten auf Minijobbasis)
  9. Die Alters­ver­sor­gung der Land­wirte, sind Zusatz­lö­sungen sinn­voll, welche Mög­lich­keiten haben land­wirt­schaft­li­chen Betriebe?
  10. Alters­ver­sor­gungs­mög­lich­keiten für Unter­nehmer – Die Basisrente.
  11. Brand­schutz auf land­wirt­schaft­li­chen Betrieben.
  12. Wenn die EDV still steht – Cyber­kri­mi­na­lität – ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Lösungsansätze!
  13. Gute Pflege will gekonnt sein – Ein­stieg in den Ver­mö­gens­schutz mit der Pflege-Versicherung!
  14. Straf- und Ver­wah­rungs­zins, oder Kapi­tal­erträge sichern ! – Was die Ver­si­cherer zur Kapi­tal­an­lage bieten.
  15. Sozi­al­ver­si­che­rung für Ange­stellte und Mini­jobber ‑Knapp­schaft, die Mehr­wertal­ter­na­tive zur AOK ! Unser Koope­ra­ti­ons­partner stellt sich vor.
  16. Sozi­al­ver­si­che­rung für Ern­te­helfer – Auf die neue Geset­zes­lage müssen Sie sich einstellen!
  17. Finan­zie­rungen in der Land­wirt­schaft, ein exis­ten­zi­eller Bestand­teil des Unter­neh­mens­er­folges – Finan­zie­rungen mit maß­ge­schnei­dertem Ver­si­che­rungs­paket, die Koope­ra­tion zwi­schen LVMB-finanz und LVD.

Hohe Dün­ge­preise führen zu ver­än­derten Kauf- und Lagerverhalten

Die Lage­rung von Dünge- und Pflan­zen­schutz­mit­teln auf den Betrieben hat in den letzten Jahren mehr und mehr abge­nommen. I.d.R. wird der Bedarf für einige wenige Tage vor­ge­halten. Neben vielen Gründen in den betrieb­li­chen Abläufen, haben auch die hohen Anfor­de­rungen an ein ent­spre­chend qua­li­fi­ziertes Lager, ver­bunden mit ent­spre­chenden Inves­ti­tionen, diesen Trend begründet.

Die seit Wochen anhal­tende Preis­explo­sion auf dem Markt für Dün­ge­mittel führt zu ver­än­dertem Kauf­ver­halten. Die Früh­käufer sind schon jetzt die Kos­ten­sieger der nächsten Ernte.

Doch wenn die Ware auch schon abge­nommen werden muss, sind die Beson­der­heiten und Auf­lagen zur Lage­rung von Ammo­ni­um­ni­trat­hal­tigen Dün­ge­mittel zu berück­sich­tigen. Auf keinen Fall dürfen diese Dün­ge­mittel zusammen mit brenn­baren Stoffen wie Heu und Stroh oder auch Brannt­kalk gela­gert werden. Da sich diese bei Zutritt von Feuch­tig­keit so stark erhitzen, dass brenn­bare Stoffe ent­zündet werden können.

Wich­tige Hin­weise zur Lage­rung stellt z.B. der deut­sche Raiff­ei­sen­ver­band „Muster-Betriebsanweisung für die Lage­rung von Dün­ge­mittel“ oder der Indus­trie­ver­band Agrar „Merk­blatt : Sichere Lage­rung von festen ammo­ni­um­hal­tigen Dün­ge­mit­teln in Deutsch­land“ zur Verfügung.

Die Feu­er­ver­si­cherer stellen in Ihren Bedin­gungen auf die Ein­hal­tung aller gesetz­li­chen und behörd­li­chen Auf­lagen ab und ver­weisen auf die all­ge­mein­gül­tigen Ver­öf­fent­li­chungen. Die Ein­hal­tung dieser Rege­lungen ist schon inso­weit von Bedeu­tung, als dass neben den eigent­li­chen Feu­er­schäden, noch erheb­liche Umwelt­schäden drohen können, bedingt durch den Ein­satz von Lösch­wasser. Die in der Land­wirt­schaft vor­rangig ein­setzten Dün­ge­mittel Gruppe C (z.B. : Kal­kam­mon­sal­peter, Ammo­ni­um­ni­trat mit Schwefel, Stickstoff-Magnesia, Ammon­sul­fat­sal­peter) und Gruppe D (z.B. : Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung, NP‑, NK‑, PK- und NPK-Düngerlösungen), gemäß Gefahr­stoff­ver­ord­nung (Gef­StoffV).

Um mög­liche Umwelt­schäden ver­meiden zu helfen, beachten Sie bitte die Hin­weise zum Auf­fangen von Löschwasser.

Frohe Weihnachten
Frohe Weih­nachten
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