>Landvolkdienste aktuell 04/2021
Liebe Leserin, lieber Leser,
u.a. unsere Themen zum Jahresabschluss: Geflügelpest afrikanische Schweinepest Onlineseminare
Mit dieser Ausgabe unseres Aktuell geht es für uns alle in die Feiertage und den Jahreswechsel. Corona, Geflügelpest und afrikanische Schweinepest haben das Jahr geprägt und ein Ende ist nicht in Sicht. Im neuen Jahr kommen wir zu Ihnen ins Wohnzimmer und bieten Ihnen diverse Onlineseminare.
Historisch gesehen, gehören der Kampf gegen Seuchen und anderen Krankheiten, wie aber auch der Umgang mit den extremen Wetterereignissen zum Tagesgeschäft der landwirtschaftlichen Betriebe. Sich und die Betriebe auf diese Risiken einzustellen ist seit jeher die größte Herausforderung der Landwirtschaft. Die Lehren, die über Jahrhunderte daraus gezogen wurden, lassen jeden bei der Diskussion um Impfgegner und das zögerliche Handeln um die Impfpflicht erschaudern.
Wen wundert es, wenn über zunehmende Politikverdrossenheit geklagt wird. Nach dem Wahlkampfmodus folgt die Abwartehaltung. Beides geprägt von absolutem Stillstand. Genau das Gegenteil von dem, was gerade gebraucht wird.
Insbesondere der Politik ist es zu wünschen, dass die besinnliche Weihnachtszeit im wahrsten Sinne des Wortes zur Besinnung führt. Schnelles Handeln, die Abschaffung der Überbürokratisierung und den Menschen, wie den landwirtschaftlichen Betrieben eine Perspektive zu bieten. Dies ist die aktuell größte Forderung an die Politik.
Ihnen und Ihren Familien wünsche ich Gesundheit und Kraft, um sich den Veränderungen der nächsten Jahre stellen zu können. Bewahren Sie den unternehmerischen Geist, der die Landwirtschaft über Jahrhunderte begleitet hat. Nehmen Sie sich die Zeit für besinnliche Stunden im Kreise Ihrer Lieben und schöpfen Sie gemeinsam Kraft für das kommende Jahr.
Im Namen des gesamten Teams der Landvolkdienste möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie uns trotz der Corona bedingten Einschränkungen die Treue gehalten haben. Wir hätten Sie gern häufiger besucht. Denn nichts tut so gut, wie der gemeinsame Austausch. Aber die Auflagen haben es uns verboten.
Heino Beewen
Geschäftsführer Landvolkdienste GmbH
Tel: 0511 / 51 54 16 11
Was einem als Landwirt alles passieren kann
Unter dieser Überschrift gibt es i.d.R. Beispiele aus der Arbeit der Landvolkdienste. In dieser Ausgabe soll auf eine Schadenersatzforderung eingegangen werden, die im November vom Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 18. November) entschieden werden musste.
Was war passiert ?
Geklagt hatte ein ökologisch wirtschaftender Landwirt gegen drei konventionell wirtschaftende Nachbarbetriebe. Ursache des Streites war, dass in den Bioprodukten des Klägers zu hohe Konzentrationen eines Wirkstoffs festgestellt wurden, welches ausschließlich in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt wird. Bei der Recherche des Biobauers stellte sich heraus, dass die Wirkstoffe auf die Flächen der Beklagten ausgebracht wurden. Das stellten diese auch nicht in Abrede.
Der Kläger beanspruchte Schadensersatz des ihm entstandenen Schadens, der sich in Summe, inkl. Zusatzkosten für Beweisaufnahme und Kontrolluntersuchungen, auf ca. 130.000 EUR belief.
Seine Argumentation :
Die verwendeten Mittel seien offenkundig nicht sachgerecht ausgebracht worden. Seine Ernte könne deswegen nicht mehr vermarktet werden.
Die Beklagten behaupteten, bei der Applikationsmaßnahmen fachgerecht vorgegangen zu sein und wiesen die Forderung des Nachbarn als unbegründet zurück.
In erster Instanz befasste sich das Landgericht Paderborn mit diesem Fall und schloss sich der Meinung der Beklagten an. Jedoch im Berufungsverfahren wollte sich das Oberlandesgericht Hamm dem Urteil des Landgerichtes nicht anschließen.
Die Richter schlossen sich mehreren Sachverständigen in ihrer Einschätzung an. Sie kamen zu folgender Einschätzung :
Der mit dem Pflanzenschutzmittel ausgebrachte Wirkstoff gelangte durch Abdrift auf die Felder des Biolandwirts. Das habe zur Folge, dass die vom Kläger angebauten Pflanzen nicht mehr vermarktungsfähig gewesen seien. Die von zwei beklagten Landwirten ausgewählten Düsen und der verwendete Druck hätten nicht der „guten fachlichen Praxis“ entsprochen, um ein Abdriften auf die Flächen zu verhindern. Für den dritten Landwirt gelte das jedoch nicht. Den beiden verurteilten Landwirten attestierte das Oberlandesgericht, dass ihre Arbeit dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen ökologischem und konventionellem Landbau, als jeweils zulässige Bewirtschaftungsart, widerspreche.
Versicherungstechnisches Fazit aus dem Urteil :
Die Kosten des Klägers über zwei Instanzen und einer extrem umfangreichen Beweisaufnahme, im Rahmen der Tätigkeit von mehreren Gutachten, trägt er entweder selbst oder seine Rechtsschutz-Versicherung.
Auf Seiten der Beklagten werden sich zuerst die Haftpflichtversicherer mit der Anspruchsstellung beschäftigen müssen. Während Abdrifftschäden häufig über die KFZ-Versicherung des ziehenden Fahrzeuges abgewickelt werden, liegt es bei diesem Rechtsstreit anders ! Das Gericht stellt auf die verwendeten Düsen und den eingestellten Spritzdruck ab. Somit ist die Betriebshaftpflicht und / oder die Betriebsrechtsschutz-Versicherung zuständig.
Geflügelpest afrikanische Schweinepest
Nach Angaben der niedersächsischen Tierseuchenkasse, Stand Oktober 2021, hat die Geflügelgrippe in diesem Jahr rund 1,2 Mio. Geflügeltieren das Leben gekostet, darunter 750.000 Puten. Allein die Kosten der Tierseuchenkasse betragen. 23 Mio. EUR. Hinzu kommen wirtschaftliche Folgeschäden, die teilweise von Versicherungen getragen werden. Angesichts der dramatischen Zahlen bestätigt sich erneut die wichtige Koexistenz beider Sicherungssysteme.
Zunehmend Sorge macht die Einschätzung des FLI : Während bisher die These bestand hatte, „dass nach einer großen Epidemie das Virus zum Erliegen kam“, sind die neuerlichen Ausbrüche unter Umständen nicht mehr auf den Zuzug infizierter Zugvögel. Sie ist auf Vögel zurückzuführen, die auch im Sommer bei uns bleiben.
Angesichts der aktuellen Situation soll an dieser Stelle auf die wesentlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung im Rahmen von Tierseuchenkasse und Tierversicherung hingewiesen werden:
Tierseuchenkasse

- Ordnungsgemäße Meldung der Tierzahlen und Zahlung der Beiträge
- Ordnungsgemäße Meldung in HIT – Zugangsmeldungen, Stichtagsmeldungen
- Sowie Einhaltung der Rechtsvorschriften des Tiergesundheitsrechts, inklusive der Biosicherheitsmaßnahmen – u.a. Schweinehaltungshygieneverordnung und Geflügelpestverordnung
Tierversicherung und Ernte-ASP-Deckung
Was ist aktuell zu beachten ? Bedingt, durch die aktuellen Ausbrüche bei der Geflügelpest und der afrikanischen Schweinepest reglementieren die Versicherer zunehmend ihre Zeichnungspolitik. In einigen Regionen besteht absoluter Annahmestopp. Selbst Bestandsausweitungen sind hier und da eine Hürde. Informieren Sie uns deshalb bitte rechtzeitig, wenn sich Veränderungen einstellen.
Zwischenzeitlich sind bei uns auch erste Schadensmeldungen zu ASP bedingten Einschränkungen im Ackerbau eingegangen. Die aktuell betroffenen Flächen befinden sich nicht in Niedersachsen. Die Schadenmeldungen sind aber Grund genug, um die Vertragsstände für die versicherten Flächen zu prüfen. Geben Sie uns bitte formlos bekannt, wenn sich bei der Fruchtartenzusammensetzung Ihres Betriebes Veränderungen ergeben haben.
Geflügelpest afrikanische Schweinepest siehe auch Onlineseminare: Aktuelle Vogel-Grippe-Situation – Was ist aus Sicht der Tierversicherung zu beachten?
Wir kommen zu Ihnen ins Wohnzimmer — Onlineseminare 2022
Die im letzten Jahr begonnenen Onlineseminare zu vielen Interessanten Themen rund um Familie und Betrieb, möchten wir dank des hohen Zuspruches auch im kommenden Jahr fortsetzen. Unter dem Motto „wir kommen zu Ihnen ins Wohnzimmer“ stehen folgende Seminare im Angebot. Details und elektronische Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage.
- Aktuelle Vogel-Grippe-Situation – Was ist aus Sicht der Tierversicherung zu beachten?
- Covid 19 hinterlässt körperliche und seelische Schäden – Die Absicherung der Arbeitskraft bekommt eine ganz neue Bedeutung!
- Das Beste aus beiden Welten : Arbeitskraftsicherung in der bAV.
- Der Klimawandel hinterlässt seine Spuren in Pflanzen und Tierproduktion – Neue Ernteversicherung für die Landwirtschaft.
- Hofübergabe – Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Versicherungsverträgen im Rahmen der Hofübergabe.
- Betriebliche Altersversorgung (bAV) I – Grundlagen (Zielgruppe Kunden/Mitarbeitende mit bAV)
- bAV II — betriebliche Altersversorgung (bAV) II – Update (Zielgruppe Kunden/Mitarbeitende mit bAV)
- Betriebliche Altersversorgung III – bAV Ideal für Minijobber (Zielgruppe : Arbeitgeber mit Angestellten auf Minijobbasis)
- Die Altersversorgung der Landwirte, sind Zusatzlösungen sinnvoll, welche Möglichkeiten haben landwirtschaftlichen Betriebe?
- Altersversorgungsmöglichkeiten für Unternehmer – Die Basisrente.
- Brandschutz auf landwirtschaftlichen Betrieben.
- Wenn die EDV still steht – Cyberkriminalität – versicherungstechnische Lösungsansätze!
- Gute Pflege will gekonnt sein – Einstieg in den Vermögensschutz mit der Pflege-Versicherung!
- Straf- und Verwahrungszins, oder Kapitalerträge sichern ! – Was die Versicherer zur Kapitalanlage bieten.
- Sozialversicherung für Angestellte und Minijobber ‑Knappschaft, die Mehrwertalternative zur AOK ! Unser Kooperationspartner stellt sich vor.
- Sozialversicherung für Erntehelfer – Auf die neue Gesetzeslage müssen Sie sich einstellen!
- Finanzierungen in der Landwirtschaft, ein existenzieller Bestandteil des Unternehmenserfolges – Finanzierungen mit maßgeschneidertem Versicherungspaket, die Kooperation zwischen LVMB-finanz und LVD.
Hohe Düngepreise führen zu veränderten Kauf- und Lagerverhalten
Die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf den Betrieben hat in den letzten Jahren mehr und mehr abgenommen. I.d.R. wird der Bedarf für einige wenige Tage vorgehalten. Neben vielen Gründen in den betrieblichen Abläufen, haben auch die hohen Anforderungen an ein entsprechend qualifiziertes Lager, verbunden mit entsprechenden Investitionen, diesen Trend begründet.
Die seit Wochen anhaltende Preisexplosion auf dem Markt für Düngemittel führt zu verändertem Kaufverhalten. Die Frühkäufer sind schon jetzt die Kostensieger der nächsten Ernte.
Doch wenn die Ware auch schon abgenommen werden muss, sind die Besonderheiten und Auflagen zur Lagerung von Ammoniumnitrathaltigen Düngemittel zu berücksichtigen. Auf keinen Fall dürfen diese Düngemittel zusammen mit brennbaren Stoffen wie Heu und Stroh oder auch Branntkalk gelagert werden. Da sich diese bei Zutritt von Feuchtigkeit so stark erhitzen, dass brennbare Stoffe entzündet werden können.
Wichtige Hinweise zur Lagerung stellt z.B. der deutsche Raiffeisenverband „Muster-Betriebsanweisung für die Lagerung von Düngemittel“ oder der Industrieverband Agrar „Merkblatt : Sichere Lagerung von festen ammoniumhaltigen Düngemitteln in Deutschland“ zur Verfügung.
Die Feuerversicherer stellen in Ihren Bedingungen auf die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Auflagen ab und verweisen auf die allgemeingültigen Veröffentlichungen. Die Einhaltung dieser Regelungen ist schon insoweit von Bedeutung, als dass neben den eigentlichen Feuerschäden, noch erhebliche Umweltschäden drohen können, bedingt durch den Einsatz von Löschwasser. Die in der Landwirtschaft vorrangig einsetzten Düngemittel Gruppe C (z.B. : Kalkammonsalpeter, Ammoniumnitrat mit Schwefel, Stickstoff-Magnesia, Ammonsulfatsalpeter) und Gruppe D (z.B. : Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung, NP‑, NK‑, PK- und NPK-Düngerlösungen), gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Um mögliche Umweltschäden vermeiden zu helfen, beachten Sie bitte die Hinweise zum Auffangen von Löschwasser.
