Land­volk­dienste aktuell 04/2019

LVD aktuell 04–2019

Liebe Leserin, lieber Leser,

zuerst möchte ich mich für die vielen posi­tiven Rück­mel­dungen auf unser letztes aktuell bedanken. Sie sind Mut und Ansporn zugleich, den ein­ge­schlagen Weg, Sie regel­mäßig mit Infor­ma­tionen rund um das Thema Ver­si­che­rungen zu ver­sorgen, weiter mit Leben zu füllen.

Neben unserem aktuell, dass Sie schon über viele Jahre kennen, möchte ich Ihnen heute zwei neue For­mate vor­stellen, denn Ihre Unter­nehmen liegen uns am Herzen!

Zuerst möchte ich Sie ganz herz­lich zu unserem Landvolkdienste-Unter­neh­mertag ein­laden! In den Räum­lich­keiten der DEULA-Nienburg, möchten wir Sie unter dem Motto „Wir bieten mehr als nur Ver­si­che­rung…“ zu aktu­ellen Themen rund um Ihre Unter­nehmen infor­mieren. Sehen Sie in die bei­lie­gende Ein­la­dung. Dort werden Sie erkennen: wir halten Wort.

Ein­la­dung LVD Unternehmertag

Es würde mich sehr freuen, Sie am 09.10.2019 in Nien­burg begrüßen zu dürfen. Ich ver­spreche Ihnen schon jetzt, der Tag wird sich lohnen.

Auch wenn unser Unter­neh­mertag in diesem Jahr sicher­lich das große High­light dar­stellt, so will ich Ihnen noch einen wei­teren Mei­len­stein des Unter­neh­mens vor­stellen. Ab Ende Sep­tember steht Ihnen unsere Kunden-App zur Ver­fü­gung. Nachdem das Anmel­de­ver­fahren durch­laufen ist, können Sie Ihre Ver­träge ein­sehen, Pro­zesse anschieben und mit uns Kom­mu­ni­zieren. Dazu aber später mehr.

Und zu guter Letzt noch ein Top-Angebot für Junge Men­schen. Seit einigen Jahren bilden wir erfolg­reich aus. Auch hier wollen wir uns noch ver­bes­sern! Ab dem Win­ter­se­mester 2020 bieten wir einen kom­bi­nierten Aus­bil­dungs­platz an. Neben dem Stu­dium an der Fach­hoch­schule für die Wirt­schaft Han­nover (FHDW), wel­ches nach drei Jahren mit dem Bachelor of Arts in Betriebs­wirt­schaft beendet wird, wird schon ein halbes Jahr vorher die Prü­fung zum Kaufmann/-frau für Ver­si­che­rungen und Finanzen vor der IHK abge­legt. Schneller geht’s nicht: Zwei Abschlüsse in drei Jahren! Das ist unser Bei­trag für eine qua­li­fi­zierte Aus­bil­dung und unsere eigene Nach­wuchs­för­de­rung! Gerne nehmen wir schon jetzt Bewer­bungen ent­gegen. Details finden Sie später in der Stellenausschreibung.

Somit ist auch dieses Aktuell wieder gespickt mit Neue­rungen. Lassen Sie sich über­ra­schen und ver­bringen Sie mit dem Team der Land­volk­dienste einen schönen Tag in Nienburg.

Mit freund­li­chem Gruß

Heino Beewen

Tel: 0511 3670419

Die neue Aus­zu­bil­dende stellt sich vor

Hallo, mein Name ist Debby Schulz.

Seit dem 01.08.2019 bin ich Aus­zu­bil­dende bei den Land­volk­diensten in Han­nover. Meine Aus­bil­dungs­zeit werde ich vor­rangig im Team von Herrn Deicke und Herrn Blaume (Team Süd) verbringen.

Ich bin auf dem Land auf­ge­wachsen und habe dort in meiner Frei­zeit viel Zeit mit meinem Pferd ver­bracht. Daher meine Liebe zu Tieren und der Land­wirt­schaft. Ich bin neu­gierig, was mich erwartet und freue mich sie als Kunden kennenzulernen.

 

 

 

Land­volk­dienste Kunden-App

Begrü­ßungs­seite

Mit der neuen Kunden-App, haben Sie Ihre Versicherungs- und Finanz-Verträge jeder­zeit trans­pa­rent im Über­blick – ohne ner­viges Suchen der Papier­be­lege. In Ihrer App sehen Sie auf einen Blick, welche Ver­träge bei wel­cher Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft bestehen, wie­viel die Ver­si­che­rung kostet und haben im Bedarfs­fall sofort die Ver­si­che­rungs­schein­nummer zur Hand.

Ver­trags­über­sicht

Und natür­lich können Sie uns damit ganz ein­fach eine Scha­den­mel­dung inkl. Scha­den­foto zu einem Ver­trag senden, Fragen zu den ein­zelnen Ver­trägen stellen oder uns über die Kontakt-Funktion direkt anrufen.

Uns so funk­tio­niert es! Senden Sie uns ein­fach eine E‑Mail mit Ihrer aktu­ellen Mail­adresse. Wir bereiten alles vor und Sie erhalten danach eine Ein­la­dung per Mail und werden dann durch das Anmel­de­ver­fahren geführt. Sowohl über Ihr Handy als auch über den PC-Arbeitsplatz ist die Nut­zung mög­lich und Sie werden sehen, es erspart Ihnen läs­tiges Suchen und ver­ein­facht die Kom­mu­ni­ka­tion erheb­lich. Wei­terhin werden wir Sie über diesen Weg noch schneller mit wich­tigen Infor­ma­tionen ver­sorgen können.

Scha­den­mel­dung

Kon­takt

Haften Bau­herren für Unfälle Ihrer Handwerker?

Am 18. Dezember 2018 hat der Bun­des­ge­richtshof fol­gendes ent­schieden (VI ZR 34/17). „Ein Auf­trag­geber wird von seiner Ver­ant­wor­tung für die ver­kehrs­si­chere Errich­tung eines Hauses in der Regel weit­ge­hend dadurch befreit, dass er mit der Pla­nung und Bau­lei­tung einen fach­kun­digen Archi­tekten beauftragt.“

Grund der Ent­schei­dung war die Klage eines Hand­wer­kers, der zusammen mit einem Kol­legen bei der Reno­vie­rung einer ehe­ma­ligen Dorf­schule bei Bau­maß­nahmen erheb­lich ver­letzt worden war. Zum Unfall kam es, weil eine pro­vi­so­risch ver­legte Holz­ab­de­ckung plötz­lich nach­ge­geben hatte. Dadurch waren die ver­letzten Hand­werker vier Meter in die Tiefe gestürzt.

Der kla­gende Hand­werker behaup­tete, dass es nur des­halb zum Unglück kommen konnte, weil die Abde­ckung durch Laien ver­legt worden war. Auf­trag­geber wie beauf­tragter Archi­tekt hätten die Kon­struk­tion unge­prüft geduldet und seien damit gesamt­schuld­ne­risch für die Folgen des Sturzes verantwortlich.

Die beiden ersten Instanzen schlossen sich dieser Mei­nung an und gaben der Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderung des Klä­gers weit­ge­hend statt. Der Bau­herr war mit der Ent­schei­dung nicht ein­ver­standen und legte eine Nichtzulassungs- Beschwerde beim Bun­des­ge­richtshof (BGH) ein, da das Beru­fungs­ge­richt keine Revi­sion gegen seine Ent­schei­dung zuge­lassen hatte. Diese Richter urteilten nun anders!

Die Richter des BGH ver­treten fol­gende Ansicht: Die Ein­hal­tung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflichten auf einer Bau­stelle trifft viel­mehr primär die mit dem Aus­führen der Arbeiten beauf­tragten Bau­un­ter­nehmer. Denn sie sind es, welche die Tätigen vor den typi­schen Gefahren des jewei­ligen Gewerkes zu schützen haben.

Sekun­däre Verkehrssicherungs-Pflicht

„Einen mit der ört­li­chen Bau­auf­sicht, Bau­lei­tung oder Bau­über­wa­chung beauf­tragten Archi­tekten trifft, ebenso wie den ihn beauf­tra­genden Bau­herren, ledig­lich eine soge­nannte sekun­däre Verkehrssicherungs-Pflicht, wenn Anhalts­punkte dafür vor­liegen, dass der Unter­nehmer in dieser Hin­sicht nicht genü­gend sach­kundig oder zuver­lässig ist, wenn er Gefah­ren­quellen erkannt hat oder wenn er diese bei gewis­sen­hafter Beob­ach­tung der ihm oblie­genden Sorg­falt hätte erkennen können“ – so das Gericht.

In der­ar­tigen Fällen besteht für Auf­trag­geber wie für den mit der Bau­auf­sicht beauf­tragten Archi­tekten die Ver­pflich­tung, not­wen­dige und zumut­bare Vor­keh­rungen zum Schutz Dritter zu treffen!

Im Beschrie­benen Fall werden die wei­teren Instanzen klären müssen, ob der Grund­stücks­ei­gen­tümer davon wusste, dass die Abde­ckung nicht fach­män­nisch ver­legt sei. Hierzu habe der kla­gende Hand­werker bisher keine sicheren Anhalts­punkte gelie­fert, womit der Fall dann an die Vor­in­stanz zurück­ge­wiesen wurde.

Fazit: Selbst durch die Beauf­tra­gung eines betreu­enden Archi­tekten ist der Grund­stück­ei­gen­tümer nicht kom­plett von der Haf­tung befreit. Zwar beschreibt das BGH klare Primär- und Sekun­där­pflichten, aber unter den Sekun­där­pflichten kann man durchaus das „wache Auge“ über die ges. Bau­stelle verstehen.

Zwei Vor­in­stanzen, ein BGH-Urteil und die Zurück­wei­sung an die Vor­in­stanz sind letzt­lich mind. vier Instanzen und zeigen damit deut­lich, dass aus­rei­chende Haft­pflicht­de­ckung bei heu­tige Bau­maß­nahmen von zwin­gender Not­wen­dig­keit ist, um unbe­rech­tigte Ansprüche abzuwehren.

Sichern Sie Ihre Bau­stelle ab, auch versicherungstechnisch!

Risiko-Lebensversicherung

Die Bedeu­tung dieser Absi­che­rung wird zuneh­mend unter­schätzt. Dabei ist es nach wie vor die preis­wer­teste und wirk­samste Vari­ante der Partner-/Hinterbliebenenversorgung.

Stellen Sie sich fol­genden Fall vor: Ist in einer vier­köp­figen Familie bei­spiels­weise der Vater der Haupt­ver­diener und die Mutter küm­mert sich um den Nach­wuchs, ist es einer­seits sinn­voll, das finan­zi­elle Risiko, das durch den Vater als Allein­ver­diener ent­steht, abzu­si­chern. Ande­rer­seits sollte auch das Risiko, das der Mutter etwas pas­siert, abge­si­chert werden! Denn der Vater wird auf­grund seiner Berufs­tä­tig­keit nicht (mal eben) zu Hause bleiben können, um sich um die Kinder zu kümmern.

In diesem Bei­spiel geht es also zugleich um die Absi­che­rung des Ver­dienst­aus­falls, als auch um die Absi­che­rung der Kin­der­be­treuung. Für Ehe- und Lebens­partner kann man durch soge­nannte Part­ner­ver­träge (Kos­ten­vor­teil) als auch über Ein­zel­ver­träge, pas­sende Lösungen erzeugen.

Neben der Part­ner­schaft in einer Ehe, wie im Bei­spiel beschrieben, rücken aber auch zuneh­mend geschäft­liche Part­ner­schaften in den Fokus der Betrach­tung. Diese wollen ins­be­son­dere das wirt­schaft­liche Risiko abge­si­chert wissen, wenn einer der Partner plötz­lich ver­stirbt, das Unter­nehmen aber fort­ge­führt werden soll. Auch für diese Fälle ist die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ein extrem geeig­netes Werkzeug.

Was bedeutet das für Sie? Diese Gesamt­summe ist eine  wich­tige Kenn­zahl, wenn es darum geht, das rich­tige Ver­si­che­rungs­pro­dukt für sich und Ihre Familie aus­zu­wählen. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung mit kon­stanter Ver­si­che­rungs­summe in pas­sender Höhe kann bereits für 9,66 Euro monat­lich abge­schlossen werden.

Wie die Gestal­tung der Ver­träge erfolgt, ist sehr indi­vi­duell! Manchmal ist es von Vor­teil, jeweils zwei Ver­träge abzu­schließen – ins­be­son­dere, weil dann auch zweimal im Todes­fall die Ver­si­che­rungs­summe fällig wird. Es lohnt sich also, beide Vari­anten einmal durch­zu­spielen. Wichtig in dieser Betrach­tung ist dann auch, ob die Risiko-Versicherung als Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung oder nur zur Absi­che­rung ein­zelner Inves­ti­tionen aus­ge­staltet wird.

Duales Stu­dium bei Land­volk­dienste GmbH

Impressum/Rechtliche Angaben:

Her­aus­geber
Land­volk­dienste GmbH
Warm­bü­chen­straße 3
30159 Hannover

dev.landvolkdienste.de
Telefon: 0511 3 67 04–19
Telefax: 0511 3 67 04–80

Die Land­volk­dienst GmbH ist Ver­si­che­rungs­makler (Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land) und ver­fügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewer­be­ord­nung. Sie ist Mit­glied der Industrie- und Han­dels­kammer Han­nover, die auch Auf­sichts­be­hörde ist. Die Land­volk­dienst GmbH ist im Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­re­gister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D‑JC5U-LTX4I-16 ein­ge­tragen. Als Ver­si­che­rungs­makler unter­liegt die Land­volk­dienst GmbH fol­genden berufs­recht­li­chen Regelungen:

  • § 34 d Gewer­be­ord­nung (GewO)
  • §§ 59–68 Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG)
  • Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­ver­ord­nung (Vers­VermV)

Die berufs­recht­li­chen Rege­lungen können über die vom Bun­des­mi­nister der Justiz und von der juris GmbH betrie­bene Home­page www.gesetze-im-internet.de ein­ge­sehen und abge­rufen werden.

 

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