Wildunfall – Die Gefahr aus der Dunkelheit
Gemäß der jüngsten Wildunfallstatistik vom deutschen Jagdverband ereignet sich etwa alle 2,5 Minuten ein Wildunfall auf deutschen Straßen.
Rehe, Wildschweine und andere Wildtiere werden nicht selten zu unfreiwilligen Verkehrsteilnehmern. Insbesondere in der Dämmerzeit tauchen sie plötzlich am Fahrbahnrand auf und rennen oder springen plötzlich auf die Straße.
Wie verhält man sich in solchen Situationen? Ruhe bewahren! Halten Sie das Lenkrad fest, leiten Sie umgehend eine Vollbremsung ein und fahren Sie geradeaus. Meist wird aus Reflex oder plötzlicher Panik das Lenkrad herumgerissen in der Hoffnung, man könne den drohenden Aufprall noch verhindern. Derartige Ausweichmanöver enden nicht selten am Fahrbahnrand oder schlimmer noch, das Fahrzeug überschlägt sich aufgrund der hohen Geschwindigkeit und des schnellen Richtungswechsels oder prallt gegen einen Baum. Der Schaden ist in diesen Fällen um ein Vielfaches höher als ein kontrollierter Zusammenprall mit einem Wildtier.
Was ist nach einem Wildunfall zu tun?
- Sichern der Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, in Sicherheit bringen.
- Polizei verständigen: Die Polizei verständigt im Regelfalle auch gleich den zuständigen Jagdpächter. Die Beamten dokumentieren den Unfall und geben Ihnen einen schriftlichen Nachweis z.B. für die Versicherung
- Fotos anfertigen: Warten Sie mit dem anfertigen der Fotos bis die Polizei an der Unfallstelle eingetroffen ist. Wichtig sind dabei vor Allem Blut- oder Haarspuren vom Tier am Fahrzeug. Entfernen Sie derartige Spuren nicht vom Fahrzeug!
Um Gefahr für den fließenden Verkehr abzuwenden, sind sie verpflichtet, den verendeten Tierkadaver von der Fahrbahn zu entfernen. Ihre eigene gesundheitliche Unversehrtheit geht dabei jedoch vor! Ist das Tier verletzt, so besteht die Gefahr, dass das Tier sich wehrt und sie verletzt, wenn Sie sich nähern. Auch auf der Autobahn ist es ratsam das Tier liegen zu lassen. Stellen Sie sich nach dem Sichern der Unfallstelle hinter die Leitplanke und warten Sie auf die Polizei.
Wichtig ist in allen Fällen! Sie dürfen sich nicht von der Unfallstelle entfernen, auch dann nicht, wenn weder ein Tierkadaver auffindbar, noch ein Schaden an Ihrem Fahrzeug erkennbar ist. Anderenfalls verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz, denn das Tier könnte z.B. verletzt und geflohen sein. Sie machen sich damit nicht nur strafbar, sondern gefährden auch noch Ihren Versicherungsschutz.
Welche Versicherung kommt für den entstandenen Schaden auf und was ist zu beachten?
Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden durch einen Zusammenstoß mit Wildtieren auf. Achten Sie bei Ihrem Versicherungsschutz darauf, dass der Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert gilt. Diese Regelung lässt definitionstechnisch keinen Raum für Diskussion. Denn manchmal heißt es auch nur „ Zusammenstoß mit Reh‑, Rot oder Damwild“ oder mit „Haarwild“. Maßgebend sind dabei die Tierarten gemäß § 2 Bundesjagdgesetz. Zusammenstöße mit Federwild sowie Nutz- und Haustieren wie z.B. Schweine, Rinder, Pferde, Schafe, Hunde, Katzen, Vögel sind mit der Definition dann nicht mitversichert.
Für die reibungslose Abwicklung eines Wildschadens, benötigen die Versicherer folgende Unterlagen:
- Polizeiliche Unfallmeldung (Verkehrsunfallanzeige)
- Jagdpächterbescheinigung (sofern vorhanden)
- Schadenfotos vom Fahrzeug und nach Möglichkeit auch vom verletzten/verendeten Tier
- Kostenvoranschlag über die schadenbedingten Reparaturkosten
Das weitere Vorgehen besprechen Sie dann mit Ihrem Versicherer oder Ihrem betreuenden Vermittler. Die Schadenabwicklung über eine Teilkaskoversicherung ist für den Versicherungsnehmer nicht mit einer Belastung seines Schadenfreiheitsrabattes verbunden.
Kann der Zusammenstoß mit einem Tier nicht nachgewiesen werden, weil der Schaden am Fahrzeug z.B. durch ein riskantes Ausweichmanöver entstanden ist, so besteht Versicherungsschutz über eine Vollkaskoversicherung. In diesem Fall empfiehlt sich ebenfalls die oben stehende Vorgehensweise, wenngleich eine Jagdpächterbescheinigung an dieser Stelle nicht notwendig ist. Entgegen der Teilkaskoversicherung ist die Schadenabwicklung über eine Vollkaskoversicherung mit einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse verbunden.
Für Rückfragen und weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen bis dahin natürlich allzeit gute Fahrt!