Wild­un­fall — Die Gefahr aus der Dunkelheit

Wild­un­fall – Die Gefahr aus der Dunkelheit

Gemäß der jüngsten Wild­un­fall­sta­tistik vom deut­schen Jagd­ver­band ereignet sich etwa alle 2,5 Minuten ein Wild­un­fall auf deut­schen Straßen.

Rehe, Wild­schweine und andere Wild­tiere werden nicht selten zu unfrei­wil­ligen Ver­kehrs­teil­neh­mern. Ins­be­son­dere in der Däm­mer­zeit tau­chen sie plötz­lich am Fahr­bahn­rand auf und rennen oder springen plötz­lich auf die Straße.

Wie ver­hält man sich in sol­chen Situa­tionen? Ruhe bewahren! Halten Sie das Lenkrad fest, leiten Sie umge­hend eine Voll­brem­sung ein und fahren Sie gera­deaus. Meist wird aus Reflex oder plötz­li­cher Panik das Lenkrad her­um­ge­rissen in der Hoff­nung, man könne den dro­henden Auf­prall noch ver­hin­dern. Der­ar­tige Aus­weich­ma­növer enden nicht selten am Fahr­bahn­rand oder schlimmer noch, das Fahr­zeug über­schlägt sich auf­grund der hohen Geschwin­dig­keit und des schnellen Rich­tungs­wech­sels oder prallt gegen einen Baum. Der Schaden ist in diesen Fällen um ein Viel­fa­ches höher als ein kon­trol­lierter Zusam­men­prall mit einem Wildtier.

Was ist nach einem Wild­un­fall zu tun?

  1. Sichern der Unfall­stelle: Warn­blink­licht ein­schalten, Warn­weste anziehen, Warn­dreieck auf­stellen, in Sicher­heit bringen.
  2. Polizei ver­stän­digen: Die Polizei ver­stän­digt im Regel­falle auch gleich den zustän­digen Jagd­pächter. Die Beamten doku­men­tieren den Unfall und geben Ihnen einen schrift­li­chen Nach­weis z.B. für die Versicherung
  3. Fotos anfer­tigen: Warten Sie mit dem anfer­tigen der Fotos bis die Polizei an der Unfall­stelle ein­ge­troffen ist. Wichtig sind dabei vor Allem Blut- oder Haar­spuren vom Tier am Fahr­zeug. Ent­fernen Sie der­ar­tige Spuren nicht vom Fahrzeug!

Um Gefahr für den flie­ßenden Ver­kehr abzu­wenden, sind sie ver­pflichtet, den ver­en­deten Tier­ka­daver von der Fahr­bahn zu ent­fernen. Ihre eigene gesund­heit­liche Unver­sehrt­heit geht dabei jedoch vor! Ist das Tier ver­letzt, so besteht die Gefahr, dass das Tier sich wehrt und sie ver­letzt, wenn Sie sich nähern. Auch auf der Auto­bahn ist es ratsam das Tier liegen zu lassen. Stellen Sie sich nach dem Sichern der Unfall­stelle hinter die Leit­planke und warten Sie auf die Polizei.

Wichtig ist in allen Fällen! Sie dürfen sich nicht von der Unfall­stelle ent­fernen, auch dann nicht, wenn weder ein Tier­ka­daver auf­findbar, noch ein Schaden an Ihrem Fahr­zeug erkennbar ist. Ande­ren­falls ver­stoßen Sie gegen das Tier­schutz­ge­setz, denn das Tier könnte z.B. ver­letzt und geflohen sein. Sie machen sich damit nicht nur strafbar, son­dern gefährden auch noch Ihren Versicherungsschutz.

Welche Ver­si­che­rung kommt für den ent­stan­denen Schaden auf und was ist zu beachten?

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung kommt für Schäden durch einen Zusam­men­stoß mit Wild­tieren auf. Achten Sie bei Ihrem Ver­si­che­rungs­schutz darauf, dass der Zusam­men­stoß mit Tieren aller Art ver­si­chert gilt. Diese Rege­lung lässt defi­ni­ti­ons­tech­nisch keinen Raum für Dis­kus­sion. Denn manchmal heißt es auch nur „ Zusam­men­stoß mit Reh‑, Rot oder Dam­wild“ oder mit „Haar­wild“. Maß­ge­bend sind dabei die Tier­arten gemäß § 2 Bun­des­jagd­ge­setz. Zusam­men­stöße mit Feder­wild sowie Nutz- und Haus­tieren wie z.B. Schweine, Rinder, Pferde, Schafe, Hunde, Katzen, Vögel sind mit der Defi­ni­tion dann nicht mit­ver­si­chert.

Für die rei­bungs­lose Abwick­lung eines Wild­scha­dens, benö­tigen die Ver­si­cherer fol­gende Unterlagen:

  1. Poli­zei­liche Unfall­mel­dung (Ver­kehrs­un­fall­an­zeige)
  2. Jagd­päch­ter­be­schei­ni­gung (sofern vorhanden)
  3. Scha­den­fotos vom Fahr­zeug und nach Mög­lich­keit auch vom verletzten/verendeten Tier
  4. Kos­ten­vor­anschlag über die scha­den­be­dingten Reparaturkosten

Das wei­tere Vor­gehen bespre­chen Sie dann mit Ihrem Ver­si­cherer oder Ihrem betreu­enden Ver­mittler. Die Scha­den­ab­wick­lung über eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ist für den Ver­si­che­rungs­nehmer nicht mit einer Belas­tung seines Scha­den­frei­heits­ra­battes verbunden.

Kann der Zusam­men­stoß mit einem Tier nicht nach­ge­wiesen werden, weil der Schaden am Fahr­zeug z.B. durch ein ris­kantes Aus­weich­ma­növer ent­standen ist, so besteht Ver­si­che­rungs­schutz über eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. In diesem Fall emp­fiehlt sich eben­falls die oben ste­hende Vor­ge­hens­weise, wenn­gleich eine Jagd­päch­ter­be­schei­ni­gung an dieser Stelle nicht not­wendig ist. Ent­gegen der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ist die Scha­den­ab­wick­lung über eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung mit einer Rück­stu­fung der Scha­den­frei­heits­klasse verbunden.

Für Rück­fragen und wei­ter­ge­hende Infor­ma­tionen stehen wir Ihnen gerne zur Ver­fü­gung und wün­schen Ihnen bis dahin natür­lich all­zeit gute Fahrt!

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