Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tige Angestellte

Kran­ken­ver­si­che­rung

Alle Arbeit­nehmer, die in Deutsch­land dem Grunde nach einer Beschäf­ti­gung von mehr als 90 Tagen nach­gehen, sind gesetz­lich pflicht­ver­si­chert. Dies gilt auch für Ihre ver­si­che­rungs­pflich­tigen Angestellten.

Alle gesetz­lich Ver­si­cherten haben in Deutsch­land Anspruch auf umfang­reiche Ver­si­che­rungs­mög­lich­keiten. Die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung ist in der Gestal­tung Ihrer Leis­tungen an das Sozi­al­ge­setz­buch gebunden. Hierbei geht es z.B. um die Behand­lung beim Arzt oder Zahn­arzt, Behand­lungen im Kran­ken­haus und die Ver­sor­gung mit Heil‑, sowie Hilfsmittel.

In diesem Bereich ist die KNAPPSCHAFT unser Partner.

Die KNAPPSCHAFT ist die ein­zige gesetz­liche Kran­ken­kasse, die den Schutz der Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung mit einer ganz­heit­li­chen Ver­sor­gung kom­bi­niert: In ihrem medi­zi­ni­schen Kom­pe­tenz­netz arbeiten Ärzte, eigene Kli­niken, Pfle­ge­kräfte, Gesundheits- und Ver­si­che­rungs­fach­leute Hand in Hand. Mit indi­vi­du­ellem Ser­vice auf hohem Leis­tungs­ni­veau begleitet die KNAPPSCHAFT ihre Ver­si­cherten so durch alle Lebensbereiche.

 

Bei Fragen zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung steht Ihnen unsere Ansprech­part­nerin Alina Traut­mann zur Seite. Sie hilft Ihnen auch bei Fragen zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung und zur Minijob-Zentrale weiter (Tel. 0511 8079–169, Mail: alina.trautmann@knappschaft.de ).

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