Sozialversicherungspflichtige Angestellte

Sozialversicherung für Angestellte – was Landwirte wissen sollten

Als Landwirt tragen Sie nicht nur Verantwortung für Ihren Betrieb, sondern auch für Ihre Angestellten. Dazu gehört, dass Ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß sozialversichert sind. Die Sozialversicherung für Beschäftigte ist ein wesentlicher Bestandteil eines fairen und gesetzeskonformen Arbeitsverhältnisses. Doch was bedeutet das genau für Sie als Arbeitgeber und worauf sollten Sie achten? Wir geben Ihnen Antworten und bieten eine umfassende Beratung, damit Sie und Ihre Belegschaft bestmöglich versichert sind.

Was ist eine Sozialversicherung für Angestellte?

Die Sozialversicherung enthält die Absicherung Ihrer Angestellten in den Feldern Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Jeder Arbeitnehmer, der ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat, ist in der Regel in diesen Bereichen abgesichert. Das trifft ebenfalls auf zahlreiche Tätigkeiten in der Landwirtschaft zu. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Beiträge für Ihre Mitarbeiter anteilig zu zahlen und fristgerecht zu entrichten.

Welche Pflichten haben Sie als Arbeitgeber?

Die Sozialversicherungsanmeldung für Beschäftigte startet mit der ordnungsgemäßen Registrierung bei den entsprechenden Institutionen. Dabei ist es wichtig, alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Besonders im landwirtschaftlichen Bereich existieren oft spezielle Regelungen, beispielsweise für gelegentliche Arbeitsverhältnisse oder Familienmitglieder, die im Unternehmen tätig sind.

Ihre Hauptaufgaben als Arbeitgeber sind

  • die Anmeldung Ihrer Angestellten bei der Krankenkasse.
  • das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).
  • die Prüfung, ob die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist.

Unser Tipp: Eine sorgfältige Evaluierung der Arbeitsverhältnisse schützt Sie vor Nachzahlungen und möglichen Bußgeldern.

Besonderheiten in der Landwirtschaft

Hofbetriebe sehen sich häufig mit spezifischen Herausforderungen in der Sozialversicherung konfrontiert. So gelten für Saisonarbeiter oder Minijobber unterschiedliche Bestimmungen im Vergleich zu regulären Beschäftigten. Hier ein kurzer Überblick:

  1. beitragsfreie Saisonarbeitskräfte: Diese sind nicht sozialversicherungspflichtig, wenn sie maximal 70 Arbeitstage/ 90 Kalendertage im Jahr bei Ihnen angestellt sind und kein regelmäßiges Einkommen beziehen.
  2. beitragspflichte Saisonarbeitskräfte: Saisonale Mitarbeiter sind sozialversicherungspflichtig, wenn ihr Arbeitsvertrag auf bis zu 8 Monate befristet ist.
  3. Familienangehörige: Arbeiten Ehepartner oder andere Familienmitglieder im Betrieb mit, gelten besondere Regelungen zur Sozialversicherungspflicht.
  4. geringfügige Beschäftigung: Minijobs bis 556 Euro im Monat sind ebenfalls nur begrenzt sozialversicherungspflichtig.

Gerade bei diesen Sonderregelungen lohnt es sich, einen erfahrenen Partner wie die Landvolkdienste an Ihrer Seite zu haben.

Absicherung Ihrer Angestellten im Krankheitsfall

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Sozialversicherung für Angestellte ist der Schutz bei Krankheit. Als Arbeitgeber tragen Sie nicht nur zur Krankenversicherung Ihrer Mitarbeiter bei, sondern sind auch verpflichtet, im Falle einer Erkrankung eine Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen zu leisten. Anschließend greift die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld ein. Diese Regelung bietet Ihren Angestellten finanzielle Sicherheit und stärkt das Vertrauen sowie die Stabilität in Ihrem Unternehmen.

Vor allem in der Landwirtschaft, wo die körperliche Arbeitslast hoch ist, ist eine verlässliche Absicherung im Krankheitsfall von großer Bedeutung. Die Landvolkdienste beraten Sie gerne zu möglichen Zusatzversicherungen, um die Belastungen für Ihren Betrieb zu minimieren und Ihre Mitarbeiter bestmöglich abzusichern.

Häufige Herausforderungen und wie Sie sie meistern

Viele Landwirte sehen sich mit Unsicherheiten konfrontiert, wenn es darum geht, zwischen sozialversicherungspflichtigen und nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu unterscheiden. Auch die richtige Berechnung der Beiträge kann komplex sein. Die Landvolkdienste unterstützen Sie mit umfassendem Fachwissen. Wir analysieren Ihre spezifische Situation, identifizieren potenzielle Risiken und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen. So vermeiden Sie Fallstricke und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter bestmöglich versichert sind.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell

Als Experte für landwirtschaftliche Versicherungen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung. Ob es um die Sozialversicherung für Mitarbeiter, den Schutz Ihres Unternehmens oder individuelle Anliegen geht – wir unterstützen Sie kompetent.

Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse.

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Welche Beschäftigungen sind in der Landwirtschaft sozialversicherungspflichtig?

Grundsätzlich alle Angestelltenverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig. Ausgenommen davon sind unter bestimmten Bedingungen Saisonarbeitskräfte, Minijobber, kurzfristig Beschäftigte oder gewisse Tätigkeiten von Familienangehörigen.

Was passiert, wenn die Sozialversicherungsanmeldung fehlerhaft ist?

Fehler bei der Anmeldung führen zu Nachforderungen und zum Teil zu Bußgeldern. Wir empfehlen eine professionelle Prüfung durch unsere Experten.

Wer trägt die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Sie als Arbeitgeber sind verantwortlich für die fristgerechte Abführung.

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