Krankenversicherung
Alle Arbeitnehmer, die in Deutschland dem Grunde nach einer Beschäftigung von mehr als 90 Tagen nachgehen, sind gesetzlich pflichtversichert. Dies gilt auch für Ihre versicherungspflichtigen Angestellten.
Alle gesetzlich Versicherten haben in Deutschland Anspruch auf umfangreiche Versicherungsmöglichkeiten. Die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Gestaltung Ihrer Leistungen an das Sozialgesetzbuch gebunden. Hierbei geht es z.B. um die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt, Behandlungen im Krankenhaus und die Versorgung mit Heil‑, sowie Hilfsmittel.
In diesem Bereich ist die KNAPPSCHAFT unser Partner.
Die KNAPPSCHAFT ist die einzige gesetzliche Krankenkasse, die den Schutz der Kranken- und Pflegeversicherung mit einer ganzheitlichen Versorgung kombiniert: In ihrem medizinischen Kompetenznetz arbeiten Ärzte, eigene Kliniken, Pflegekräfte, Gesundheits- und Versicherungsfachleute Hand in Hand. Mit individuellem Service auf hohem Leistungsniveau begleitet die KNAPPSCHAFT ihre Versicherten so durch alle Lebensbereiche.
Bei Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin Alina Trautmann zur Seite. Sie hilft Ihnen auch bei Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Minijob-Zentrale weiter (Tel. 0511 8079–169, Mail: alina.trautmann@knappschaft.de ).
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