Erntehelfer-Versicherungen – Rundum-Schutz für Ihre Saisonarbeitskräfte
Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte sind eine essenzielle Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere während der arbeitsintensiven Erntezeiten. Diese wertvolle Hilfe erfordert jedoch auch Verantwortung. Die Absicherung Ihrer Arbeitskräfte ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor finanziellen Risiken sowie rechtlichen Problemen. Die Landvolkdienste GmbH bietet Ihnen individuell angepasste Versicherungslösungen, die speziell auf die Anforderungen von Landwirtschaftsbetrieben und deren Saisonarbeitskräften zugeschnitten sind.
Welche Versicherungen benötigen Erntehelfer?
Damit Ihre Erntehelfer umfassend abgesichert sind, gilt es, diese zentralen Versicherungsbereiche im Blick zu behalten:
- Krankenversicherung für Saisonarbeiter:
Saisonarbeitskräfte aus EU-Mitgliedsstaaten sind oft über ihre Heimatländer krankenversichert. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass eine gültige europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorliegt. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. - Unfallversicherung für Erntehelfer:
Alle landwirtschaftlichen Helfer müssen durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sein, die Ausgaben für Arbeitsunfälle, Unfälle auf dem Arbeitsweg oder beruflich bedingte Krankheiten abdeckt. Die entsprechenden Versicherungsbeiträge werden von Ihnen als Arbeitgeber übernommen. - Haftpflichtversicherung für Saisonarbeiter:
Verursachen Erntehelfer während ihrer Tätigkeit Schäden, können daraus beträchtliche Kosten resultieren. Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz vor solchen finanziellen Verlusten und sichert Ihren Betrieb ab. - Sozialversicherung für Erntehelfer:
Für Erntehelfer, die über 91 Tage hinaus sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Das schließt Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung mit ein.
Reisekranken- und Unfallversicherung bis 91 Tage

Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte
Der Einsatz von Saisonarbeitern im landwirtschaftlichen Bereich unterliegt gesonderten Vorschriften, die für Agrarbetriebe von Vorteil sind:
- kurzfristige Beschäftigung:
Erntehelfer, die maximal 91 Arbeitstage oder drei Monate pro Jahr angestellt werden, sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, wenn diese Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird. - privatversicherte Erntehelfer:
Erntehelfern ohne gesetzliche Krankenversicherung raten wir dringend zu einer privaten Absicherung, um im Krankheitsfall oder bei Unfällen vor hohen Gesundheitskosten geschützt zu sein. - A1-Bescheinigung für EU-Arbeitskräfte:
Für Erntehelfer aus EU- oder EWR-Staaten sowie der Schweiz ist die A1-Bescheinigung essenziell. Sie bestätigt, dass der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsvorschriften seines Heimatlandes unterliegt und somit nicht in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass diese Bescheinigung vor Arbeitsbeginn vorliegt und während der Beschäftigung aufbewahrt wird. Dies schützt Sie vor rechtlichen Problemen und erleichtert mögliche Prüfungen durch Behörden.
Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
Unser Versicherungspaket bietet umfangreichen Schutz für Ihre Erntehelfer in jeder Lebenslage:
- ambulante Heilbehandlungskosten:
- Übernahme der Kosten gemäß der gültigen amtlichen Gebührenordnung (GOÄ)
- ärztlich verordnete Medikamente und Heilmittel wie Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen
- Versorgung mit ärztlich verschriebenen Hilfsmitteln
- Zahnbehandlungen:
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
- nicht versichert sind Kosten für alte Zahnschäden und komplette Zahnsanierungen
- stationäre Behandlungskosten:
- Übernahme der Kosten für die stationäre Behandlung in einem Mehrbettzimmer
- privatärztliche Behandlungen sind ausgeschlossen
- Unfallversicherung:
- der Schutz umfasst nicht nur Arbeitsunfälle, sondern auch den privaten Bereich der ausländischen Saisonarbeitskräfte
- Versicherungssummen:
- Todesfall: 2.500 €
- Invaliditätsfall: 50.000 €
- Verdopplung der Versicherungssumme ab 90 % Invalidität
Wie unterstützen die Landvolkdienste Sie?
Die Absicherung Ihrer Erntehelfer erfordert eine Vielzahl an Prüfungen und Versicherungsabschlüssen, die oft zeitaufwendig und komplex sind. Die Landvolkdienste GmbH bietet Ihnen:
- individuelle Beratung: Gemeinsam analysieren wir Ihren Bedarf und die Anforderungen Ihres Betriebs.
- maßgeschneiderte Versicherungspakete: Wir sorgen dafür, dass Ihre Saisonarbeitskräfte in allen relevanten Bereichen optimal abgesichert sind.
- Rechtssicherheit: Durch unsere Expertise vermeiden Sie Fehler bei der Absicherung, die zu Nachforderungen oder Bußgeldern führen können.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise
Mit Landvolkdienste sind Sie bestens geschützt. Wir helfen Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Erntehelfer zu versichern. Ob es sich um kurzfristige Einsätze, die A1-Bescheinigung oder längerfristige Beschäftigungen handelt – wir finden die richtige Lösung für Ihr Unternehmen.
Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung und lassen Sie sich zu den besten Versicherungsoptionen für Ihre Erntehelfer beraten. Gemeinsam gewährleisten wir einen reibungslosen Ablauf Ihrer Ernteperiode!
Müssen alle Erntehelfer krankenversichert sein?
Ja, jeder Erntehelfer braucht eine gültige Krankenversicherung. Entweder über das Heimatland (mit Nachweis) oder über eine private Krankenversicherung.
Welche Versicherung ist für Arbeitsunfälle verantwortlich?
Arbeitsunfälle werden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Sie als Arbeitgeber übernehmen die Beiträge.
Was ist die A1-Bescheinigung, und wann wird sie benötigt?
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass ein Erntehelfer weiterhin in seinem Heimatland sozialversichert ist. Sie ist für alle Arbeitnehmer aus EU- oder EWR-Staaten sowie der Schweiz erforderlich und muss vor Arbeitsbeginn vorliegen.