Der Gesetzgeber schreibt eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Doch die im Allgemeinen aufgeführten Risiken sind nicht selten sehr unterschiedlich von denen, die einem auf dem Bauernhof begegnen. Da ist es etwa Voraussetzung, unabhängig vom Halter auch den oder die Fahrer namentlich zu benennen – wie sollte dies auf einem Hof mit wechselnder Belegschaft funktionieren? Ist das normale Kfz gegen das Ausschlagen eines Pferdes versichert? Oder dagegen, dass ihm der Stier vielleicht einmal zu nahe kommt?
Unsere Kfz-Versicherungen sind für Fahrzeuge ausgelegt, die auch mal hart rangenommen werden, Nutzfahrzeuge, wie Sie sie fahren und brauchen.