KNAPPSCHAFT – ein starker Partner für Arbeitgeber und Beschäftigte in Sachen Gesundheit
Gerade in der bevorstehenden Erntesaison für Spargel und Erdbeeren, in der Sie zahlreiche Saisonarbeitskräfte beschäftigen, sind Sie auf eine Krankenkasse angewiesen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Das gilt natürlich auch für die Betreuung Ihrer festangestellten Mitarbeiter.
Daher haben Heino Beewen, Geschäftsführer Landvolkdienste GmbH, und Alina Trautmann, Kundenberaterin der KNAPPSCHAFT, eine Zusammenarbeit auf den Weg gebracht. Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen verdeutlichen, welche Vorteile die KNAPPSCHAFT und die neue Kooperation zu bieten haben.
Auf die KNAPPSCHAFT können Sie sich verlassen.
Als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren Sie vom Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit seinen Kompetenzen in der Arbeitgeberversicherung, Rententhemen und der Minijobzentrale. Die KNAPPSCHAFT als Krankenkasse ist in den Verbund eingebettet, so dass die Wege kurz und die Beratung zeitnah verfügbar ist. Ihre Ansprechpartnerin, Alina Trautmann, berät Sie gerne zu allen Fragen der Anmeldung Ihrer Arbeitskräfte in der Krankenversicherung. Neben umfassenden Informationen zum Versicherungs‑, Beitrags- und Melderecht erfahren Sie darüber hinaus auch, wie das Umlageverfahren der KNAPPSCHAFT funktioniert.
Die Beratung erfolgt dabei ganz individuell und auf Ihre Bedarfe zugeschnitten – gerne bei Ihnen vor Ort. Alternativ berät Sie die KNAPPSCHAFT telefonisch oder per Videokonferenz
Umlageersparnis für Arbeitgeber
„Im Rahmen der Arbeitgeberversicherung bietet die KNAPPSCHAFT den günstigsten Beitragssatz beim höchsten Erstattungssatz sowie ein schnelles Erstattungsverfahren“, betont Heino Beewen, Geschäftsführer der Landvolkdienste. „Damit sind unsere Landwirte bei Krankheit und Mutterschaft ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders gut abgesichert.“
Sowohl bei der Umlage 1, als auch bei der Umlage 2 handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Die jeweiligen Beiträge werden vom Arbeitgeber alleine getragen. Die Umlage 1 erstattet dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bei Krankheit in Höhe von 50 – 80 Prozent. Die Umlage 2 erstattet finanzielle Belastungen aus dem Mutterschutz zu 100 Prozent.
Minijobs im Gewerbe – Die Minijob-Zentrale hilft Ihnen weiter
Rund um die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse entstehen für Arbeitgeber oft viele Fragen. Besonders die sogenannten kurzfristigen Minijobs weisen einige Besonderheiten auf, die es zu beachten gilt.
Ein kurzfristiger Minijob ist von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Dieser umfasst:
- Drei Monate, wenn der Minijobber an mindestens fünf Tagen pro Woche arbeitet oder
- 70 Arbeitstage, wenn der Minijobber regelmäßig an weniger als fünf Tagen wöchentlich beschäftigt ist.
Diese Regelung gilt für alle kurzfristigen Minijobs innerhalb eines Kalenderjahres, aber auch für jahresübergreifende Beschäftigungen, die auf den entsprechenden Zeitraum befristet sind. Der Verdienst spielt in diesen speziellen Fällen keine Rolle.
Wichtig: Tage mit bezahlter Freistellung von der Arbeit (z.B. Tage mit Entgeltfortzahlung, Urlaubs- und Feiertage) müssen bei der Prüfung der Zeitgrenzen für einen kurzfristigen Minijob berücksichtigt werden.
Wenn die geringfügige Beschäftigung länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauert, handelt es sich nicht mehr um einen kurzfristigen Minijob, sondern um einen regulären Minijob. In diesem Fall spielt auch die maximale Entgeltgrenze von 450 Euro wieder eine Rolle.
Wenn Sie unsicher sind, in welche Kategorie ein von Ihnen beschäftigter Minijobber fällt oder Sie weitere Fragen dazu haben, berät Sie die Minijob-Zentrale gerne telefonisch unter der Servicenummer 0355 2902–70799 oder online auf ihrer Homepage: www.minijob-zentrale.de
Für Arbeitnehmer: So profitieren Versicherte bei der KNAPPSCHAFT
Aber nicht nur Sie als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren von der Zusammenarbeit mit der KNAPPSCHAFT. Auch für Ihre Beschäftigten lohnt sich die Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Das Leistungsspektrum der KNAPPSCHAFT geht über das Standardprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus.
So erhalten Versicherte beispielsweise eine Kostenerstattung für alle Reiseschutzimpfungen, die das Auswärtige Amt für das jeweilige Reiseziel empfiehlt.
Über ihren Kooperationspartner Gothaer können Versicherte der KNAPPSCHAFT zudem zu günstigen Konditionen eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen, die sie im Falle einer Erkrankung im Ausland unterstützt.
Schwangere Frauen können ein zusätzliches Budget von insgesamt 200 Euro für Extraleistungen nutzen, zum Beispiel für ergänzende Vorsorgeangebote oder eine Hebammenrufbereitschaft. Geburtsvorbereitungskurse für die werdenden Väter – die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten, wenn der Vater ebenfalls bei uns krankenversichert ist. Auch die HPV-Impfung für Jungen ist natürlich Teil des Leistungskatalogs.
Wenn der Rücken schmerzt
Ein besonderes Highlight ist die Kooperation der KNAPPSCHAFT mit dem Grönemeyer-Institut für die mikroinvasive und damit besonders schonende Behandlung von Rückenbeschwerden. Versicherte der KNAPPSCHAFT können sich bei akuten und chronischen Schmerzen an der Hals‑, Brust- und Lendenwirbelsäule mit diesem Verfahren an den Standorten des Instituts in Berlin, Bochum, Köln und Stuttgart behandeln lassen.
Geld von der KNAPPSCHAFT zurück
Mit dem AktivBonus erhalten die Mitglieder zudem eine Belohnung für ein gesundheitsbewusstes Verhalten. Wer regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen teilnimmt, qualitätsgesicherte Bewegungsangebote im Sport- oder Fitnessstudio nutzt oder ein Sportabzeichen erwirbt, kann sich dafür einen Bonus auszahlen lassen.