Zusam­men­ar­beit mit der KNAPPSCHAFT

KNAPPSCHAFT – ein starker Partner für Arbeit­geber und Beschäf­tigte in Sachen Gesundheit

Gerade in der bevor­ste­henden Ern­te­saison für Spargel und Erd­beeren, in der Sie zahl­reiche Sai­son­ar­beits­kräfte beschäf­tigen, sind Sie auf eine Kran­ken­kasse ange­wiesen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Das gilt natür­lich auch für die Betreuung Ihrer fest­an­ge­stellten Mitarbeiter.

Daher haben Heino Beewen, Geschäfts­führer Land­volk­dienste GmbH, und Alina Traut­mann, Kun­den­be­ra­terin der KNAPPSCHAFT, eine Zusam­men­ar­beit auf den Weg gebracht. Im fol­genden Bei­trag möchten wir Ihnen ver­deut­li­chen, welche Vor­teile die KNAPPSCHAFT und die neue Koope­ra­tion zu bieten haben.

Auf die KNAPPSCHAFT können Sie sich verlassen.

Als Arbeit­ge­be­rinnen und Arbeit­geber pro­fi­tieren Sie vom Ver­bund­system der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Knappschaft-Bahn-See mit seinen Kom­pe­tenzen in der Arbeit­ge­ber­ver­si­che­rung, Ren­ten­themen und der Mini­job­zen­trale. Die KNAPPSCHAFT als Kran­ken­kasse ist in den Ver­bund ein­ge­bettet, so dass die Wege kurz und die Bera­tung zeitnah ver­fügbar ist. Ihre Ansprech­part­nerin, Alina Traut­mann, berät Sie gerne zu allen Fragen der Anmel­dung Ihrer Arbeits­kräfte in der Kran­ken­ver­si­che­rung. Neben umfas­senden Infor­ma­tionen zum Versicherungs‑, Beitrags- und Mel­de­recht erfahren Sie dar­über hinaus auch, wie das Umla­ge­ver­fahren der KNAPPSCHAFT funk­tio­niert. 

Die Bera­tung erfolgt dabei ganz indi­vi­duell und auf Ihre Bedarfe zuge­schnitten – gerne bei Ihnen vor Ort. Alter­nativ berät Sie die KNAPPSCHAFT tele­fo­nisch oder per Videokonferenz

Umla­ge­er­sparnis für Arbeitgeber

„Im Rahmen der Arbeit­ge­ber­ver­si­che­rung bietet die KNAPPSCHAFT den güns­tigsten Bei­trags­satz beim höchsten Erstat­tungs­satz sowie ein schnelles Erstat­tungs­ver­fahren“, betont Heino Beewen, Geschäfts­führer der Land­volk­dienste. „Damit sind unsere Land­wirte bei Krank­heit und Mut­ter­schaft ihrer Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter beson­ders gut abgesichert.“

Sowohl bei der Umlage 1, als auch bei der Umlage 2 han­delt es sich um eine Pflicht­ver­si­che­rung. Die jewei­ligen Bei­träge werden vom Arbeit­geber alleine getragen. Die Umlage 1 erstattet dem Arbeit­geber Ent­gelt­fort­zah­lung bei Krank­heit in Höhe von 50 – 80 Pro­zent. Die Umlage 2 erstattet finan­zi­elle Belas­tungen aus dem Mut­ter­schutz zu 100 Prozent.

Mini­jobs im Gewerbe – Die Minijob-Zentrale hilft Ihnen weiter

Rund um die gering­fü­gigen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse ent­stehen für Arbeit­geber oft viele Fragen. Beson­ders die soge­nannten kurz­fris­tigen Mini­jobs weisen einige Beson­der­heiten auf, die es zu beachten gilt. 

Ein kurz­fris­tiger Minijob ist von vorn­herein auf einen bestimmten Zeit­raum begrenzt. Dieser umfasst:

  • Drei Monate, wenn der Mini­jobber an min­des­tens fünf Tagen pro Woche arbeitet oder
  • 70 Arbeits­tage, wenn der Mini­jobber regel­mäßig an weniger als fünf Tagen wöchent­lich beschäf­tigt ist.

Diese Rege­lung gilt für alle kurz­fris­tigen Mini­jobs inner­halb eines Kalen­der­jahres, aber auch für jah­res­über­grei­fende Beschäf­ti­gungen, die auf den ent­spre­chenden Zeit­raum befristet sind. Der Ver­dienst spielt in diesen spe­zi­ellen Fällen keine Rolle.

Wichtig: Tage mit bezahlter Frei­stel­lung von der Arbeit (z.B. Tage mit Ent­gelt­fort­zah­lung, Urlaubs- und Fei­er­tage) müssen bei der Prü­fung der Zeit­grenzen für einen kurz­fris­tigen Minijob berück­sich­tigt werden.

Wenn die gering­fü­gige Beschäf­ti­gung länger als drei Monate oder 70 Arbeits­tage dauert, han­delt es sich nicht mehr um einen kurz­fris­tigen Minijob, son­dern um einen regu­lären Minijob. In diesem Fall spielt auch die maxi­male Ent­gelt­grenze von 450 Euro wieder eine Rolle.

Wenn Sie unsi­cher sind, in welche Kate­gorie ein von Ihnen beschäf­tigter Mini­jobber fällt oder Sie wei­tere Fragen dazu haben, berät Sie die Minijob-Zentrale gerne tele­fo­nisch unter der Ser­vice­nummer 0355 2902–70799 oder online auf ihrer Home­page: www.minijob-zentrale.de

Für Arbeit­nehmer: So pro­fi­tieren Ver­si­cherte bei der KNAPPSCHAFT

Aber nicht nur Sie als Arbeit­ge­be­rinnen und Arbeit­geber pro­fi­tieren von der Zusam­men­ar­beit mit der KNAPPSCHAFT. Auch für Ihre Beschäf­tigten lohnt sich die Mit­glied­schaft in der Kran­ken­kasse. Das Leis­tungs­spek­trum der KNAPPSCHAFT geht über das Stan­dard­pro­gramm der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung hinaus. 

So erhalten Ver­si­cherte bei­spiels­weise eine Kos­ten­er­stat­tung für alle Rei­se­schutz­imp­fungen, die das Aus­wär­tige Amt für das jewei­lige Rei­se­ziel emp­fiehlt. 

Über ihren Koope­ra­ti­ons­partner Gothaer können Ver­si­cherte der KNAPPSCHAFT zudem zu güns­tigen Kon­di­tionen eine zusätz­liche Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung abschließen, die sie im Falle einer Erkran­kung im Aus­land unterstützt.

Schwan­gere Frauen können ein zusätz­li­ches Budget von ins­ge­samt 200 Euro für Extra­leis­tungen nutzen, zum Bei­spiel für ergän­zende Vor­sor­ge­an­ge­bote oder eine Heb­am­men­ruf­be­reit­schaft. Geburts­vor­be­rei­tungs­kurse für die wer­denden Väter – die KNAPPSCHAFT über­nimmt die Kosten, wenn der Vater eben­falls bei uns kran­ken­ver­si­chert ist. Auch die HPV-Impfung für Jungen ist natür­lich Teil des Leistungskatalogs.

Wenn der Rücken schmerzt

Ein beson­deres High­light ist die Koope­ra­tion der KNAPPSCHAFT mit dem Grönemeyer-Institut für die mikro­in­va­sive und damit beson­ders scho­nende Behand­lung von Rücken­be­schwerden. Ver­si­cherte der KNAPPSCHAFT können sich bei akuten und chro­ni­schen Schmerzen an der Hals‑, Brust- und Len­den­wir­bel­säule mit diesem Ver­fahren an den Stand­orten des Insti­tuts in Berlin, Bochum, Köln und Stutt­gart behan­deln lassen.

Geld von der KNAPPSCHAFT zurück

Mit dem Aktiv­Bonus erhalten die Mit­glieder zudem eine Beloh­nung für ein gesund­heits­be­wusstes Ver­halten. Wer regel­mäßig an Vor­sor­ge­un­ter­su­chungen und Imp­fungen teil­nimmt, qua­li­täts­ge­si­cherte Bewe­gungs­an­ge­bote im Sport- oder Fit­ness­studio nutzt oder ein Sport­ab­zei­chen erwirbt, kann sich dafür einen Bonus aus­zahlen lassen.

Knappschaft Teetzen

Kon­takt:

Alina Traut­mann

0511 8079 169

0175 9081769

alina.trautmann@knappschaft.de

www.knappschaft.de

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