Gesetzesänderung: Kfz-Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge beschlossen
Noch eine Gesetzesänderung ohne Not! Mit Bundestagsbeschluss vom 18.12.2023 setzt nun die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aus November 2021 in nationales Recht um. Bisher sind in Deutschland langsame Fahrzeuge pauschal in allgemeinen Haftpflicht-Versicherungen mitversichert. Diese Lösung hätte aus unserer und der Sicht der Versicherungswirtschaft unverändert bestehen bleiben können! Nun kommt es anders:
Ab dem 01.01.2025 müssen Halter von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Gut ist, dass nun ausreichend Zeit besteht, praktikable Lösungen für die Umsetzung dieser Gesetzesänderung zu finden.
Eine erste Einschätzung:
Neben der grundsätzlichen Versicherungspflicht, ist die nun vorgesehene Deckungssumme von knapp neun Millionen Euro sicherzustellen. Auch dass können praktisch schon viele bestehende Betriebshaftpflichtverträge, aber nicht alle. Aktuell unklar ist aus unserer Sicht die notwendige Dokumentationspflicht.
Auch hinsichtlich der Kosten, gibt uns das Jahr 2024 ausreichend Zeit, an geeigneten und idealerweise kostenneutralen Lösungen zu arbeiten. Wir haben Ihre Verträge im Blick und stehen schon jetzt in regem Austausch mit unseren Versicherern.
Insgesamt besteht kein akuter Handlungsbedarf, insbesondere nicht für übereilte und kostenträchtige Entscheidungen. Sobald es tragfähige Konzepte mit unseren Versicherungspartnern gibt, kommen wir auf Sie zu.
Für weitergehende Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heino Beewen
Geschäftsführer Landvolkdienste GmbH