Kfz-Versicherungspflicht für lang­same Fahr­zeuge beschlossen!

Noch eine Geset­zes­än­de­rung ohne Not! Mit Bun­des­tags­be­schluss vom 18.12.2023 setzt nun die Bun­des­re­gie­rung eine EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aus November 2021 in natio­nales Recht um. Bisher sind in Deutsch­land lang­same Fahr­zeuge pau­schal in all­ge­meinen Haftpflicht-Versicherungen mit­ver­si­chert. Diese Lösung hätte aus unserer und der Sicht der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft unver­än­dert bestehen bleiben können! Nun kommt es anders:

Ab dem 01.01.2025 müssen Halter von selbst­fah­renden Arbeits­ma­schinen und Stapler bis zu 20 km/h Höchst­ge­schwin­dig­keit eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Gut ist, dass nun aus­rei­chend Zeit besteht, prak­ti­kable Lösungen für die Umset­zung dieser Geset­zes­än­de­rung zu finden.

Eine erste Einschätzung:

Neben der grund­sätz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht, ist die nun vor­ge­se­hene Deckungs­summe von knapp neun Mil­lionen Euro sicher­zu­stellen. Auch dass können prak­tisch schon viele bestehende Betriebs­haft­pflicht­ver­träge, aber nicht alle. Aktuell unklar ist aus unserer Sicht die not­wen­dige Dokumentationspflicht.

Auch hin­sicht­lich der Kosten, gibt uns das Jahr 2024 aus­rei­chend Zeit, an geeig­neten und idea­ler­weise kos­ten­neu­tralen Lösungen zu arbeiten. Wir haben Ihre Ver­träge im Blick und stehen schon jetzt in regem Aus­tausch mit unseren Versicherern.

Ins­ge­samt besteht kein akuter Hand­lungs­be­darf, ins­be­son­dere nicht für über­eilte und kos­ten­träch­tige Ent­schei­dungen. Sobald es trag­fä­hige Kon­zepte mit unseren Ver­si­che­rungs­part­nern gibt, kommen wir auf Sie zu.

Für wei­ter­ge­hende Rück­fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freund­li­chen Grüßen

Heino Beewen
Geschäfts­führer Land­volk­dienste GmbH

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