Wenn Väterchen Frost zuschlägt

Wenn Väterchen Frost zuschlägt – Erschienen in der Land & Forst Nr. 20 vom 18.05.2017

Frostversicherung
An den sogenannten Eisheiligen herrschte dieses Jahr mildes Wetter. In der zweiten Aprilhälfte aber hat der Frost an einigen Kulturen Schäden angerichtet. Doch Frost lässt sich versichern. Das sollten Sie dazu wissen.

Nur wenige Versicherer bieten Versicherungsschutz gegen Frostschäden an. Die unterschiedlich verwendeten Begriffe sind für die Kunden außerdem verwirrend und erschweren den Vergleich. Es gibt folgende Definitionen von Frost:

  •  Starkfrost:
    Dies ist die generelle Bezeichnung für Frostereignisse. Sie schließt alle anderen Frostbegriffe ein. „Starkfrost“ stammt aus dem Versicherungssteuergesetz und
    ist ein Sammelbegriff für eine steuerbegünstigt versicherbare Gefahr.
  • Frühfröste:
    Gemeint sind Frostereignisse im Herbst vor der Ernte der Kulturen (Deckungszeitraum je nach Gesellschaft beispielsweise bis 30.9. bzw. 15.10. eines Jahres.
  • Winterfröste:
    Bezeichnet Frostereignisse im Winter (Auswinterung bei Winterkulturen, Winterfrost bei Wein, Deckung je nach Gesellschaft zum Beispiel ab 1.12. eines Jahres.
  • Spätfröste:
    Meint Frostereignisse im Frühjahr (Deckungszeitraum je nach Gesellschaft etwa ab 1.5. bzw. BBCH-abhängig).

Bei den Versicherern hat sich noch keine einheitliche Sprachregelung durchgesetzt. Begriffe wie Früh- und Spätfrost, oder Starkfrost und Winterfrost sollen häufig gleiches oder ähnliches aussagen, verwirren aber den Kunden beim Vergleich der Angebote. Spätfrost deckt meist die Frühjahrsschäden ab, der Versicherungsschutz beginnt in der Regel am 1. Mai. Wer Versicherungsschutz für die Winterkulturen möchte, muss Stark- oder Winterfrost versichern. Die Mecklenburgische arbeitet noch mit der Definition für Auswinterungsschäden, die MMAgrar und die Vereinigte Hagel fassen diese Erscheinungen unter dem Begriff Winterfrost zusammen. Bei der Mecklenburgischen und der MMAgrar gelten Temperaturen unter 0 °C versichert, bei der Vereinigten Hagel muss die Temperatur unter minus 4 °C in einem Meter Höhe fallen. Der Versicherungsschutz für die Winterkulturen beginnt bei der Mecklenburgischen am 15. November, die beiden anderen Gesellschaften beginnen am 1. Dezember. Kompliziert wird die Sache, wenn der Versicherungszeitraum nicht nur am Datum, sondern zusätzlich am Entwicklungsstadium der Pflanzen hängt.

Anbauverzeichnis

Basis des Versicherungsschutzes ist das eingereichte Anbauverzeichnis, in dem meist die Feldstücke, die zu versichernden Kulturen und die Versicherungswerte der Kulturen benannt sein müssen. Während die Mecklenburgische und die MMAgrar die Kulturen nach den Angaben im Anbauverzeichnis versichern, behält sich die Vereinigte Hagel für den Winterfrost eine Prüfung auf Versicherbarkeit vor. Wer es nicht schafft, seine Kultur entsprechend winterhart (notwendiges Vegetationsstadium) in den Winter zu bekommen, dem kann der Versicherungsschutz verweigert werden.

Grundsätzlich wird der mengenmäßige Ertragsverlust durch Frost entschädigt. Entstehen durch Frost Umbruchschäden, so wird nicht der mengenmäßige Minderertrag entschädigt, sondern nur die Umbruchkosten. Die Mecklenburgische entschädigt den Umbruch pauschal mit 15 % der Versicherungssumme. Die Vereinigte Hagel bietet für den Umbruch wahlweise Pauschalen von 15 % und 25 % (mit Beitragszuschlag) an. Die MMAgrar ist näher am Betrieb und entschädigt die bisher entstandenen Kulturkosten (Bodenbearbeitung, Saatgut, Pflanzenschutz etc.) sowie gegebenenfalls den Minderertrag der neuen Hauptkultur durch verspäteten Anbautermin.

Versicherungskosten

Zu den Kosten der Versicherung: Obwohl alle Gesellschaften auf umfangreiche statistische Auswertungen verweisen, war von den drei Gesellschaften nur die MMAgrar bereit, verbindliche Beitragsinformationen zu den ausgewählten Standorten Peine-Eixe und Wesuwe-Siedlung (Haren im Emsland) zu nennen. Transparenz sieht anders aus.
Der Beitrag der MMAgrar für die Hagelversicherung beträgt, bezogen auf einen Hektar Anbaufläche am Standort Peine-Eixe je nach Kultur zwischen 6,52 € (Weizen – Versicherungssumme 1.000 €/ Hektar) und 32,39 € (Raps – Versicherungssumme 1.500 €/Hektar), der Beitrag für die Zusatzdeckung für Sturm bzw. Starkregen und Spätfrost zwischen 7,50 € (Weizen – Versicherungssumme 1.000/Hektar) und 30 € (Kartoffeln – Versicherungssumme 4.000 €/Hektar). Für den Standort Wesuwe- Siedlung beträgt der Beitrag für die Hagelversicherung bei gleicher Versicherungssumme zwischen 3,40 € (Weizen) und 16,91 € (Raps). Der Beitrag für die Zusatzdeckung liegt zwischen 7,70 € (Weizen) und 30 € (Kartoffeln). Die Zahlen verstehen sich netto, ohne Versicherungssteuer.

Heino Beewen, Landvolkdienste


Fazit

◾ Frostschäden sind mittlerweile versicherbar. Der Versicherungsschutz hängt aber sehr stark von den Details in den Bedingungen ab. Wer insbesondere im Frühjahr zeitig starten möchte, sollte sich mit dem Versicherungsschutz beschäftigen.

◾ Wer ackerbaulich jeden Vegetationstag nutzen möchte und den bekannten Wetterphänomänen, wie den Eisheiligen, zuwider handeln möchte, muss im Detail auf seine Bedingungen achten und sich umfangreichen Versicherungsschutz einkaufen.

◾ Bei Umbruchschäden werden die bisherigen Kosten der Kultur ersetzt. Damit ist der Versicherungsbeitrag abgegolten. Eine Nachbaukultur muss neu versichert werden.

◾ Wer Sonderkulturen wie Obst und Gemüse gegen Frostschäden versichern möchte, muss sich im Detail mit den Versicherungsbedingungen beschäftigen. Hier gibt es deutlich mehr Einzelregelungen zu berücksichtigen, als es bei den klassischen landwirtschaftlichen Standardkulturen der Fall ist.

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