Land­volk­dienste aktuell 01/2019

Land­volk­dienste aktuell 01–2019

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit diesem aktuell möchte ich Ihnen einen Über­blick zum aktu­ellen Stand der Absi­che­rungs­mög­lich­keiten Ihrer Ernte gegen Natur­ge­fahren geben. Zum Ein­stieg in das Thema ein Abschnitt aus der gerade ver­öf­fent­lichten Naturkatastrophen-Bilanz 2018 der Munich Re, dem größten deut­schen Rückversicherer.

„In Europa ver­ur­sachte ein heißer, langer und unge­wöhn­lich tro­ckener Sommer Mil­li­ar­den­schäden ins­be­son­dere in der Land­wirt­schaft. Nach einem langen Winter herrschten im Früh­jahr vie­ler­orts relativ schnell fast som­mer­liche Tem­pe­ra­turen. In vielen Län­dern reg­nete es mona­te­lang
prak­tisch nicht. Getreide und Feld­früchte wurden zu früh reif, Grün­futter für Vieh wurde knapp. Vie­ler­orts fiel die Ernte ganz oder teil­weise aus. …

Die Dürre ver­ur­sachte direkte Schäden von 3,9 Mrd. US$ (3,2 Mrd. €), in denen indi­rekte Schäden durch Pro­duk­ti­ons­aus­fälle oder teure Roh­stoffe nicht ent­halten sind. Nur ein Bruch­teil der Schäden (280 Mio. US$, 230 Mio. €) war ver­si­chert, da sich in vielen Län­dern Land­wirte oft nur
gegen ein­zelne Gefahren, meist Hagel, ver­si­chern. Da die Land­wirt­schaft Folgen des Kli­ma­wan­dels wie etwa län­gere Dür­re­epi­soden in Zukunft noch stärker spüren wird, sind Mehrgefahren-Versicherungssysteme sinn­voll, die Dürre mit einschließen.“

Die immens hohen Schäden, die unstrit­tige Tat­sache, dass der Kli­ma­wandel mit Zunahme von Wet­ter­ex­tremen, jetzt und in Zukunft seine Spuren hin­ter­lassen wird und das es Zeit ist, sich über die unter­schied­lichsten Anpas­sungs­stra­te­gien Gedanken zu machen, können kaum besser
beschrieben werden.

Aus ver­si­che­rungs­tech­ni­scher Sicht gehe ich fest davon aus, dass sich die jet­zigen Ange­bote der Ver­si­che­rungs­branche noch weiter ver­bes­sern werden, aber machen Sie sich zuerst selbst ein Bild vom aktu­ellen Stand. Die Zahlen sind bewusst all­ge­mein gehalten, da dieser Bericht einen Über­blick geben soll! Ein auf Ihren Betrieb indi­vi­duell abge­stimmtes Ange­bote erstellen wir gern, rufen Sie uns ein­fach an.

Mit freund­li­chem Gruß

Heino Beewen

Tel: 0511 3670419

Ver­si­che­rungs­lö­sungen als Lösungs­an­satz für Trockenschäden

Zur Ver­rin­ge­rung wit­te­rungs­be­dingter Anbau- und Ertrags­ri­siken steht den land­wirt­schaft­li­chen Betrieben eine große Viel­falt inner- und außer­be­trieb­li­cher Risi­ko­ma­nage­men­tin­stru­mente zur Verfügung.

Inner­be­trieb­liche Instrumente:

  • Diver­si­fi­zie­rung des Anbauprogramms
  • Kon­ser­vie­rende Bodenbearbeitung,
  • mehr­glied­rige Frucht­folge und Ver­wen­dung meh­rerer Sorten pro Kulturart
  • Hagel­netze und/oder Foliendächer
  • Be- und Ent­wäs­se­rung bzw. für den Ausbau der Frostschutzberegnung
  • Anbau von stand­ort­ge­rechten Arten- bzw. Sorten
  • Geschützter Anbau und Steue­rung der Klimabedingungen

Zu den außer­be­trieb­li­chen Risi­ko­ma­nage­men­tin­stru­menten gibt es unter­schied­liche Mög­lich­keiten, im Rahmen der nach­fol­genden Ver­si­che­rungs­pro­dukte sind davon relevant:

  • Instru­mente der Ertragsabsicherung
    => Scha­dens­be­zo­gene oder index­ba­sierte Versicherungen
  • Instru­mente der Erlösabsicherung
    => Indi­vi­duell ori­en­tierte oder index­ba­sierte Versicherung 
  • Instru­mente zur Margenabsicherung
     => Indexversicherung

Letzt­lich werden alle drei Instru­mente als Ver­si­che­rungs­lö­sung ange­boten. Aktuell bieten, bezogen auf Nie­der­sachsen, drei Ver­si­cherer Pro­dukte für die Acker­bau­be­triebe an,
die jedoch alle einen unter­schied­li­chen Ansatz ver­folgen, wel­cher sich direkt auf die Ent­schä­di­gungs­re­gu­la­rien auswirkt!

Teilt man die unter­schied­lichsten ver­si­cher­baren Gefahren ein, so spre­chen wir von zwei großen Gruppen:

  1. Natur­ge­fahren: Erd­beben, Erd­rut­sche, Lawinen, Überschwemmung
  2. Wid­rige Wit­te­rungs­be­din­gungen: Hagel, Frost, Tro­cken­heit, über­mä­ßiger Regen, Eis.

Wäh­rend es sich bei der Gruppe der wid­rigen Wit­te­rungs­be­din­gungen vor­rangig um Ereig­nisse han­delt die klein räumig auf­treten, macht die Tro­cken­heit hier eine große Aus­nahme! Tro­cken­heit tritt immer groß­räumig auf und die dadurch auf­tre­tenden wirt­schaft­li­chen Folgen haben das mit Abstand größte Risi­ko­po­ten­tial. Aus ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­scher Sicht bedeutet das, wenn Tro­cken­heit ein­tritt, dann sind grund­sätz­lich immer mehr Betriebe/Flächen betroffen und auch der Durch­schnitts­schaden ist immer höher als es z.B. im Ver­gleich zu einem Hagel­er­eignis der Fall wäre.

Scha­dens­ver­si­che­rung oder Indexpolicen

Das aus der Hagel­ver­si­che­rung bekannte Model der Scha­dens­re­gu­lie­rung vor Ort (klas­si­sche Scha­dens­ver­si­che­rung), kommt bei den Policen zur Tro­cken­heits­ver­si­che­rung nicht mehr zur Anwen­dung, glei­ches gilt für den direkten Bezug zum indi­vi­du­ellen Ertrag des ein­zelnen Feld­stü­ckes. Die beiden wesent­li­chen Gründe sind, dass im Ver­gleich zur Hagel­ver­si­che­rung deut­lich höhere Schwel­len­werte ver­ein­bart werden und zusätz­lich die Kosten für Ver­trags­füh­rung und Scha­den­re­gu­lie­rung anders bewertet werden. Wie die nach­fol­gende Tabelle zeigt, ist die Ent­schä­di­gungs­leis­tung je nach Gesell­schaft und Pro­dukt auf 30% bis 50% der Ver­si­che­rungs­summe begrenzt.

Auf der Kos­ten­seite gehen die Hagel­ver­si­cherer aktuell davon aus, dass von jedem Euro Bei­trags­ein­nahmen 15 bis über 20 % als Kosten für den Ver­si­che­rungs­be­trieb Ver­wen­dung finden.

Markt­über­sicht Trockenheitsversicherung

Merk­male / VersichererVer­ei­nigte HagelMMAgrarSV Spar­kas­sen­vers.
Pro­dukt­be­zeich­nungSecu­farm TrockenheitP‑MGV‑TSV Ern­t­e­index
Instru­mentErtrags­ab­si­che­rung / IndexErlös­ab­si­che­rung / IndexMar­gen­ab­si­che­rung / Index
Ver­si­cher­bare RegionDeutsch­land, EuropaDeutsch­landDeutsch­land
Ver­si­chertes RisikoTro­cken­heitTro­cken­heitAlle über­re­gional ertrags­be­ein­flus­sende Faktoren.
Annah­me­richt­li­nienNur Ver­si­cherbar, wenn auch eine Hagel­ver­si­che­rung bei der Gesell­schaft besteht.Nur Ver­si­cherbar, wenn auch eine Hagel­ver­si­che­rung bei der Gesell­schaft besteht.Als „Solover­trag“ möglich
Bereg­nungs­be­triebeVer­si­cherbarVer­si­cherbarVer­si­cherbar
Ver­si­cher­bare KulturartenWin­ter­kul­turen:

 

  • Win­ter­weizen
  • Win­ter­roggen
  • Win­ter­raps

Som­mer­kul­turen:

  • Silo­mais
Win­ter­kul­turen:

 

  • Win­ter­ge­treide
  • Win­ter­raps

Som­mer­kul­turen:

  • Som­mer­ge­treide
  • Silo­mais
  • Hül­sen­früchte
  • Hack­früchte

Son­der­kul­turen:

  • In großem Umfang versicherbar

 

Win­ter­kul­turen:

 

  • Win­ter­weizen
  • Win­ter­gerste
  • Tri­ti­cale
  • Win­ter­raps
  • Roggen Win­ter­meng­ge­treide

Som­mer­kul­turen:

  • Som­mer­gerste
  • Silo­mais
  • Hafer
  • Kar­tof­feln
  • Zucker­rüben
Ver­si­che­rungs­ver­tragFür jede Kul­turart bezogen auf den Land­kreis, in dem die Boden­er­zeug­nisse ange­baut werden, ein recht­lich selbst­stän­diger Vertrag.Je Kul­turart und Betrieb ein selbst­stän­diger Ver­trag Ver­trags­an­nahme je Kul­turart (2019 Getreide und Ölfrüchte bis 28.02. ver­län­gert, normal 15.02.)Win­ter­kul­turen 01.09

 

Som­mer­kul­turen 01.02 je ein Ver­trag, wel­cher zum genannten Stichtag abge­schlossen werden muss.

Ver­trags­lauf­zeitEin­jährig, gültig jeweils für ein defi­niertes Ernte-/Versicherungsjahr (ohne still­schwei­gende Ver­län­ge­rung;
Grund: Kon­di­tionen werden jedes Jahr neu berechnet).
Nur fünf­jäh­rige Ver­träge! (Bei­trags­satz und kri­ti­scher Nie­der­schlags­wert sind damit fixiert.)Jah­res­ver­träge. Ver­träge sichern nur die eine Ernte ab, der Ver­trag muss zu jeder Ernte neu abge­schlossen werden.

 

Kon­di­tionen werden jedes Jahr neu berechnet.

Aus­lö­sende SchwellenwerteWert 1: für die Tro­cken­heit wird in Pro­zent der nutz­baren Feld­ka­pa­zität (% nFK) ange­geben,

 

Wert 2: für den Ertrag in Dezi­t­onnen je Hektar (dt/ha).

Ver­ein­barte Nie­der­schlags­menge je Zeiteinheit.Ertrags­daten der sta­tis­ti­schen Behörden auf Landkreisebene.
Pro­duk­ti­ons­wertZu erwar­tender Ertrag je Flä­chen­ein­heit (dt/ha), der Anbau­fläche (ha) und dem zu erwar­tenden Ver­kaufs­preis (€/dt) des Ertrages der Kul­turart je Land­kreis; auf­ge­rundet auf volle 100 €/ha.Zu erwar­tender Ertrag je Flä­chen­ein­heit (dt/ha), der Anbau­fläche (ha) und dem zu erwar­tenden Ver­kaufs­preis (€/dt) des Ertrages der Kul­turart je Land­kreis; auf­ge­rundet auf volle 100 €/ha.Dif­fe­renz aus abge­si­cherten Ertrags­wert und von den sta­tis­ti­schen Behörden ermit­telter Ertrag wird mit den vom Kunden bei Ver­trags­ab­schluss fest­ge­legten Markt­preis mul­ti­pli­ziert.

 

Der Land­wirt hat die Wahl, 75% oder 95% des Durch­schnitts­er­trages in seinem Land­kreis und zu dem von ihm erwar­teten Markt­preis zu versichern.

Vor­aus­set­zungen für den Ein­tritt des VersicherungsfallesDer im Ver­trag fest­ge­legte Schwel­len­wert für Tro­cken­heit und für den Ertrag müssen unter­schritten werden.Der im Ver­trag fest­ge­legte Schwel­len­wert für die Nie­der­schlags­menge muss unter­schritten werden.Der sta­tis­tisch ermit­telte Ertrag muss unter dem abge­si­cherten Ertrag liegen.
Para­meter NiederschlagNicht vor­handenTro­cken­heit gilt als ver­si­chert, wenn der Nie­der­schlag den an der zuge­wie­senen Wet­ter­sta­tion defi­nierten kri­ti­schen Nie­der­schlags­wert (Grenz­wert) im ver­ein­barten Zeit­raum unter­schreitet.

 

Getreide:(Cremlingen) 01.03. – 30.06; 131,01 mm (50%), 142,11 mm (30%)

Nicht vor­handen
Para­meter BodenfeuchteAus den vom Deut­schen Wet­ter­dienst (DWD) ver­öf­fent­lichten Ras­ter­daten mit den Boden­feuch­tig­keits­werten wird pro Land­kreis für jeden Tag des laut Ver­trag rele­vanten Zeit­raums zur ver­si­cherten Kul­turart der arith­me­ti­sche Mit­tel­wert des Pro­zent­satzes der nutz­baren Feld­ka­pa­zität errechnet. Dem ver­trag­lich fest­ge­legten Schwel­len­wert für Tro­cken­heit wird der auf der Grund­lage von DWD-Daten zur Boden-feuchte ermit­telte durch­schnitt­liche Pro­zent­wert der nutz­baren Feld­ka­pa­zität (% nFK) gegen­über gestellt. Eine Tro­cken­heit im Sinne des Ver­si­che­rungs­ver­trages gilt als ein­ge­treten, wenn die durch­schnitt­liche Boden­feuchte (in Pro­zent der nutz­baren Feld­ka­pa­zität) den ver­trag­lich fest­ge­legten Schwel­len­wert im betref­fenden Land­kreis bei der Kul­turart im maß­geb­li­chen Zeit­raum an min­des­tens einem Tag unterschreitet.Nicht vor­handenNicht vor­handen
Para­meter ErtragDer Ertrags­pa­ra­meter ermit­telt sich aus den vom Sta­tis­ti­schen Bun­desamt („Destatis“) ver­öf­fent­lichten Daten zu den Gebiets­er­trägen. Gebiets­er­trag im Sinne des Ver­trages ist der für das Ern­te­jahr zum jewei­ligen Land-kreis für die jewei­lige Kul­turart ermit­telte Ertrag in Dezi­t­onnen (dt) je Hektar (ha). Maß­geb­lich sind dabei vor­rangig die Daten des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amtes „Destatis“ aus der Ver­öf­fent­li­chung: „Regio­nal­sta­tis­ti­scher Daten­ka­talog des Bundes und der Länder (Regio-Stat)“ — Tabelle 115–46 „Erträge aus­ge­wählter land­wirt­schaft­li­cher Feld­früchte“. Ein Ertrags­aus­fall im Sinne dieser Bedin­gungen liegt vor, wenn der im Ver­trag zum Ertrag fest­ge­legte Schwel­len­wert durch den Gebiets­er­trag unter­schritten wurde.Nicht vor­handenDer Ertrag wird durch die sta­tis­ti­schen Behörden des Bundes und der Länder ermit­telt. Der Indi­vi­dual­ertrag des ein­zelnen Land­wirts spielt keine Rolle.

 

 

Daten­grund­lageSoweit die jeweils maß­geb­li­chen Para­me­ter­daten für Tro­cken­heit oder den Gebiets­er­trag von der zustän­digen Bundes-behörde bzw. der Anstalt öffent­li­chen Rechts erst nach Ende des Ver­si­che­rungs­jahres end­gültig ermit­telt und ver­öf­fent­licht werden, erfolgt die Fest­stel­lung des Ein­tritts des Ver­si­che­rungs­falles durch den Ver­si­cherer erst zu diesem Zeit­punkt.

 

Liegen die not­wen­digen Boden­feuch­te­daten oder die sta­tis­tisch ermit­telten Gebiets­er­trags­daten des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amtes („Destatis“), auf welche der Ver­si­che­rungs­ver­trag Bezug nimmt, nicht bis zum Ablauf des dem Ver­si­che­rungs­jahr fol­genden Kalen­der­jahr vor, kann der Ver­si­cherer zur Fest­stel­lung von Grund und Höhe der Ent­schä­di­gungs­leis­tung solche Daten auch aus anderen Daten­quellen ver­wenden. Solche Daten­quellen können Erhe­bungen von Behörden (z.B. Sta­tis­ti­sche Lan­des­ämter, sons­tige Landes- oder Kreis­be­hörden, Land­wirt­schafts­be­hörden) oder Ver­bänden (z.B. Bau­ern­ver­band, Gesamt­ver­band der deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft) sein. Das gleiche gilt, wenn das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amtes („Destatis“) keine Daten zum Gebiets­er­trag mehr erhebt oder diese nicht mehr ver­öf­fent­licht oder diese Daten zu undif­fe­ren­ziert sind.

Ver­öf­fent­li­chung der jeweils maß­geb­li­chen Para­me­ter­daten durch die zustän­dige Bun­des­be­hörde bzw. der Anstalt öffent­li­chen Rechts.Es gelten die Ertrags­daten auf Land­kreis­ebene welche durch die sta­tis­ti­schen Behörden des Bundes und der Länder ver­öf­fent­licht werden.
Berech­nung der EntschädigungsleistungDie Höhe der Ent­schä­di­gungs­leis­tung bemisst sich nach dem im Ver­trag fest­ge­legten Aus­zah­lungs­be­trag.

 

Unter­schreitet der für das ver­si­cherte Ern­te­jahr sta­tis­tisch ermit­telte Gebiets­er­trag den im Ver­trag dazu fest­ge­legten Schwel­len­wert, so erhalten Sie je 0,1 dt/ha um wel­cher der Schwel­len­wert unter­schritten wurde, den im Ver­trag fest­ge­legten Aus­zah­lungs­be­trag, begrenzt auf die maxi­male Entschädigungsleistung

Bei Unter­schreiten des kri­ti­schen Nie­der­schlags­wertes wird der ver­trag­lich ver­ein­barte Ent­schä­di­gungs­be­trag ausgezahlt.Dif­fe­renz aus abge­si­cherten Ertrags­wert und von den sta­tis­ti­schen Behörden ermit­telter Ertrag wird mit den vom Kunden bei Ver­trags­ab­schluss fest­ge­legten Markt­preis multipliziert.
Begren­zung der Versicherungs-leistungDie Ent­schä­di­gungs­leis­tung ist pro Ver­trag auf den ver­ein­barten Höchst­be­trag des Pro­duk­ti­ons­wertes je Kul­turart und Land­kreis begrenzt; der Betrag wird auf volle 100 € auf­ge­rundet.
Zwei Vari­anten mög­lich (30% oder 50% des Produktionswertes)
Im Scha­den­fall wird eine pau­scha­lierte Ent­schä­di­gung aus­ge­zahlt, die 30 % / 50% (je nach Aus­wahl) der gewählten Ver­si­che­rungs­summe entsprichtDer Kunde erhält die gesamte Dif­fe­renz bis zum abge­si­cherten Ertrags­wert ausgeglichen.
Bei­trags­satzJe Land­kreisEin­heits­bei­tragJe Land­kreis
Bei­trags­satzJe Land­kreis individuellEin­heits­bei­tragBei glei­cher Absi­che­rung in einem Land­kreis einheitlich.
Scha­den­mel­dungNicht erfor­der­lich.Nicht erfor­der­lich.Nicht erfor­der­lich.
Scha­den­fest­stel­lungEs findet kein Scha­den­be­gut­ach­tung statt.

 

Die Höhe der Ent­schä­di­gung wird nach Ver­öf­fent­li­chung der Krei­ser­träge auto­ma­tisch berechnet.

Regu­lie­rung vor Ort nicht notwendig.Regu­lie­rung vor Ort nicht notwendig.
Ver­än­de­rungs­ri­sikoaus­ge­schlossenaus­ge­schlossenaus­ge­schlossen

Mit diesen Kos­ten­sätzen dürfen die Tro­cken­heits­po­licen nicht belastet werden, denn durch das Hohe Risi­ko­po­ten­tial muss mög­lichst viel vom Zahl­bei­trag für den Schaden zur Ver­fü­gung stehen. Schließ­lich muss es auch für den land­wirt­schaft­li­chen Betrieb einen akzep­ta­blen
Bei­trag geben.

Ver­si­che­rungs­prä­mien für Trockenheitsversicherung

Wie Sie aus der Über­sicht ent­nehmen können, gibt es erheb­liche Unter­schiede bei den ver­trag­li­chen Rege­lungen, was sich letzt­lich auch im Bei­trag wider­spie­gelt. Ein Ver­si­cherer konnte bis zum Druck­termin unseres Aktu­ells noch keine ver­bind­li­chen Prä­mi­en­an­gaben machen. Kon­krete Bei­träge lagen uns von der „Ver­ei­nigte Hagel“ und der „MMAgrar“ vor. Da auch diese Angaben von sehr vielen indi­vi­du­ellen betrieb­li­chen und ver­trag­li­chen Gege­ben­heiten abhängen, kann die nach­fol­gende Tabelle auch nur als grobe Richt­schnur ver­standen werden. Sie finden drei unter­schied­liche Stand­orte mit unter­schied­li­chem Ertragsniveau.

Was kostet die Trockenheitsversicherung

* M Min­dest­bei­träge je Ver­trag müssen beachtet werden. ** Ent­halten ist eine Ver­si­che­rungs­steuer von 19% auf den Nettobeitrag.

Scha­den­re­gu­lie­rung

Alle drei benannten Gesell­schaften bieten Ihnen Index­po­licen, basie­rend auf sta­tis­ti­schen Durch­schnitts­werten an. Die Scha­den­re­gu­lie­rung wird eben­falls anhand dieser Werte durch­ge­führt, so das gene­rell keine Besich­ti­gung der ein­zelnen Kultur statt­findet. Dieser Weg spart erheb­liche Kosten, birgt aber auch Unsi­cher­heiten durch das dünne Netz der Mess­sta­tionen des deut­schen Wetterdienstes.

Das ist sicher­lich bei den Pro­dukten der MMAgrar und der Ver­ei­nigten Hagel der größte Schwach­punkt ist. Die Spar­kas­sen­ver­si­che­rung benö­tigt für ihren Index keine Wetterdaten.

Stand der poli­ti­schen Diskussion

Auf der letzten Agrar­mi­nis­ter­kon­fe­renz am 28.09.2018 in Bad Sas­sen­dorf wurde der aktu­elle Stand der poli­ti­schen Dis­kus­sion umfang­reich zusam­men­ge­fasst, wesent­lich ist der fol­gende Abschnitt im Ergebnisprotokoll:

Die Minis­te­rinnen, Minister und Sena­toren der Agrar­res­sorts der Länder sind der Auf­fas­sung, dass zur Schaf­fung von fairen und aus­ge­wo­genen Rah­men­be­din­gungen ins­be­son­dere fol­gende Maß­nahmen dienen könnten:

  •  die Eta­blie­rung einer umfas­senden Risi­ko­ab­si­che­rung über Fonds auf Gegen­sei­tig­keit, Ein­kom­mens­sta­bi­li­sie­rungs­in­stru­mente oder Mehrgefahrenversicherungen,
  • Ver­bes­se­rungen im Steu­er­recht sowohl hin­sicht­lich der Ver­si­che­rungs­steuer als auch hin­sicht­lich wirk­samer steu­er­recht­li­cher Instrumente.

Sie bitten daher den Bund, eine Studie in Auf­trag zu geben, die die kon­kreten Vari­anten ver­schie­dener Ver­si­che­rungs­lö­sungen mit und ohne staat­li­cher Bezu­schus­sung unter Rück­griff auf die Erfah­rungen anderer Mitgliedstaaten

  • für den Bereich Son­der­kul­turen und
  • für eine all­ge­meine Mehrgefahrenversicherung

dar­stellt.“

Fazit:

  • Das Extrem­jahr 2018 hat uns deut­lich gezeigt, dass der Kli­ma­wandel und die damit ver­bun­denen Wet­ter­ex­treme auch in Punkto Tro­cken­heit, ein erheb­li­ches Scha­den­po­ten­tial beinhaltet.
  • Das hohe Risi­ko­po­ten­tial, wel­ches sich durch das groß­flä­chige Auf­treten von Dür­re­schäden ergibt, wird im Ver­gleich zum klein räu­migen Hagel­er­eignis, deut­lich höhere Ver­si­che­rungs­bei­träge hervorrufen.
  • Im Ver­gleich zur Hagel­ver­si­che­rung, gibt es deut­liche Ein­schrän­kungen bei den Ent­schä­di­gungs­leis­tungen, welche eben­falls dem hohen Scha­den­po­ten­tial geschuldet sind. Diese Policen dürfen aktuell nur als worst case Schutz ange­sehen werden. An dieser Stelle ist der Ver­gleich zur Tier­ver­si­che­rung richtig und sinn­voll, dort sind i.d.R. hohe Selbst­be­halte vereinbart
  • Alle Ver­si­cherer, die sich von Hause aus schon mit land­wirt­schaft­li­chen Risiken beschäf­tigen, ver­su­chen auch Lösungs­an­sätze für Schäden durch Tro­cken­heit auf den Markt zu bringen
  • Einige Ver­si­cherer ver­su­chen, dem kom­plexen Scha­den­ge­schehen durch Tro­cken­heit auch mit sehr kom­plexen Pro­dukt­lö­sungen zu begegnen. Diese Pro­dukt­ge­stal­tungen sind eigent­lich gegenläufig zu dem, was aktuell von den Ver­si­che­rern erwartet wird, näm­lich klare, ver­ständ­liche und kun­den­freund­liche Regelungen.
  • Die Preis­spanne ist aktuell sehr hoch und würde daher jeden Betrieb zum kon­kreten Ver­gleich auf­for­dern. Da die Ver­ei­nigte Hagel und die MMAgrar den Ver­si­che­rungs­schutz aber an die Exis­tenz eines jeweils bestehenden Hagel­ver­si­che­rungs­ver­trages binden, wird der Wett­be­werb extrem eingeschränkt.
  • Im Ver­gleich zur land­wirt­schaft­li­chen Hagel­ver­si­che­rung, treibt die Ver­si­che­rungs­steuer in Höhe von 19 % die Zahl­bei­träge deut­lich in die Höhe, was auch eine Wett­be­werbs­ver­zer­rung im Ver­gleich zu anderen EU-Ländern zur Folge hat.
  • Die weite Ver­brei­tung von Ern­te­ver­si­che­rungen in anderen EU-Mitgliedsländern ist vor­rangig dem geschuldet, dass es staat­liche För­de­rungen für diese Policen gibt. Damit ist dann i.d.R. ver­bunden, dass die Ver­si­che­rungs­lö­sung besser und die Prämie nied­riger ist. Für Deutsch­land sind aktuell keine Signale für staat­liche För­de­rungen vorhanden.

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Die Land­volk­dienst GmbH ist Ver­si­che­rungs­makler (Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land) und ver­fügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewer­be­ord­nung. Sie ist Mit­glied der Industrie- und Han­dels­kammer Han­nover, die auch Auf­sichts­be­hörde ist. Die Land­volk­dienst GmbH ist im Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­re­gister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D‑JC5U-LTX4I-16 ein­ge­tragen. Als Ver­si­che­rungs­makler unter­liegt die Land­volk­dienst GmbH fol­genden berufs­recht­li­chen Regelungen:

  • § 34 d Gewer­be­ord­nung (GewO)
  • §§ 59–68 Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG)
  • Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­ver­ord­nung (Vers­VermV)

Die berufs­recht­li­chen Rege­lungen können über die vom Bun­des­mi­nister der Justiz und von der juris GmbH betrie­bene Home­page www.gesetze-im-internet.de ein­ge­sehen und abge­rufen werden.

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