Landvolkdienste aktuell 01–2019
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit diesem aktuell möchte ich Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der Absicherungsmöglichkeiten Ihrer Ernte gegen Naturgefahren geben. Zum Einstieg in das Thema ein Abschnitt aus der gerade veröffentlichten Naturkatastrophen-Bilanz 2018 der Munich Re, dem größten deutschen Rückversicherer.
„In Europa verursachte ein heißer, langer und ungewöhnlich trockener Sommer Milliardenschäden insbesondere in der Landwirtschaft. Nach einem langen Winter herrschten im Frühjahr vielerorts relativ schnell fast sommerliche Temperaturen. In vielen Ländern regnete es monatelang
praktisch nicht. Getreide und Feldfrüchte wurden zu früh reif, Grünfutter für Vieh wurde knapp. Vielerorts fiel die Ernte ganz oder teilweise aus. …
Die Dürre verursachte direkte Schäden von 3,9 Mrd. US$ (3,2 Mrd. €), in denen indirekte Schäden durch Produktionsausfälle oder teure Rohstoffe nicht enthalten sind. Nur ein Bruchteil der Schäden (280 Mio. US$, 230 Mio. €) war versichert, da sich in vielen Ländern Landwirte oft nur
gegen einzelne Gefahren, meist Hagel, versichern. Da die Landwirtschaft Folgen des Klimawandels wie etwa längere Dürreepisoden in Zukunft noch stärker spüren wird, sind Mehrgefahren-Versicherungssysteme sinnvoll, die Dürre mit einschließen.“
Die immens hohen Schäden, die unstrittige Tatsache, dass der Klimawandel mit Zunahme von Wetterextremen, jetzt und in Zukunft seine Spuren hinterlassen wird und das es Zeit ist, sich über die unterschiedlichsten Anpassungsstrategien Gedanken zu machen, können kaum besser
beschrieben werden.
Aus versicherungstechnischer Sicht gehe ich fest davon aus, dass sich die jetzigen Angebote der Versicherungsbranche noch weiter verbessern werden, aber machen Sie sich zuerst selbst ein Bild vom aktuellen Stand. Die Zahlen sind bewusst allgemein gehalten, da dieser Bericht einen Überblick geben soll! Ein auf Ihren Betrieb individuell abgestimmtes Angebote erstellen wir gern, rufen Sie uns einfach an.
Mit freundlichem Gruß
Heino Beewen
Tel: 0511 3670419
Versicherungslösungen als Lösungsansatz für Trockenschäden
Zur Verringerung witterungsbedingter Anbau- und Ertragsrisiken steht den landwirtschaftlichen Betrieben eine große Vielfalt inner- und außerbetrieblicher Risikomanagementinstrumente zur Verfügung.
Innerbetriebliche Instrumente:
- Diversifizierung des Anbauprogramms
- Konservierende Bodenbearbeitung,
- mehrgliedrige Fruchtfolge und Verwendung mehrerer Sorten pro Kulturart
- Hagelnetze und/oder Foliendächer
- Be- und Entwässerung bzw. für den Ausbau der Frostschutzberegnung
- Anbau von standortgerechten Arten- bzw. Sorten
- Geschützter Anbau und Steuerung der Klimabedingungen
Zu den außerbetrieblichen Risikomanagementinstrumenten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, im Rahmen der nachfolgenden Versicherungsprodukte sind davon relevant:
- Instrumente der Ertragsabsicherung
=> Schadensbezogene oder indexbasierte Versicherungen - Instrumente der Erlösabsicherung
=> Individuell orientierte oder indexbasierte Versicherung - Instrumente zur Margenabsicherung
=> Indexversicherung
Letztlich werden alle drei Instrumente als Versicherungslösung angeboten. Aktuell bieten, bezogen auf Niedersachsen, drei Versicherer Produkte für die Ackerbaubetriebe an,
die jedoch alle einen unterschiedlichen Ansatz verfolgen, welcher sich direkt auf die Entschädigungsregularien auswirkt!
Teilt man die unterschiedlichsten versicherbaren Gefahren ein, so sprechen wir von zwei großen Gruppen:
- Naturgefahren: Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen, Überschwemmung
- Widrige Witterungsbedingungen: Hagel, Frost, Trockenheit, übermäßiger Regen, Eis.
Während es sich bei der Gruppe der widrigen Witterungsbedingungen vorrangig um Ereignisse handelt die klein räumig auftreten, macht die Trockenheit hier eine große Ausnahme! Trockenheit tritt immer großräumig auf und die dadurch auftretenden wirtschaftlichen Folgen haben das mit Abstand größte Risikopotential. Aus versicherungsmathematischer Sicht bedeutet das, wenn Trockenheit eintritt, dann sind grundsätzlich immer mehr Betriebe/Flächen betroffen und auch der Durchschnittsschaden ist immer höher als es z.B. im Vergleich zu einem Hagelereignis der Fall wäre.
Schadensversicherung oder Indexpolicen
Das aus der Hagelversicherung bekannte Model der Schadensregulierung vor Ort (klassische Schadensversicherung), kommt bei den Policen zur Trockenheitsversicherung nicht mehr zur Anwendung, gleiches gilt für den direkten Bezug zum individuellen Ertrag des einzelnen Feldstückes. Die beiden wesentlichen Gründe sind, dass im Vergleich zur Hagelversicherung deutlich höhere Schwellenwerte vereinbart werden und zusätzlich die Kosten für Vertragsführung und Schadenregulierung anders bewertet werden. Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, ist die Entschädigungsleistung je nach Gesellschaft und Produkt auf 30% bis 50% der Versicherungssumme begrenzt.
Auf der Kostenseite gehen die Hagelversicherer aktuell davon aus, dass von jedem Euro Beitragseinnahmen 15 bis über 20 % als Kosten für den Versicherungsbetrieb Verwendung finden.
Marktübersicht Trockenheitsversicherung
Merkmale / Versicherer | Vereinigte Hagel | MMAgrar | SV Sparkassenvers. |
Produktbezeichnung | Secufarm Trockenheit | P‑MGV‑T | SV Ernteindex |
Instrument | Ertragsabsicherung / Index | Erlösabsicherung / Index | Margenabsicherung / Index |
Versicherbare Region | Deutschland, Europa | Deutschland | Deutschland |
Versichertes Risiko | Trockenheit | Trockenheit | Alle überregional ertragsbeeinflussende Faktoren. |
Annahmerichtlinien | Nur Versicherbar, wenn auch eine Hagelversicherung bei der Gesellschaft besteht. | Nur Versicherbar, wenn auch eine Hagelversicherung bei der Gesellschaft besteht. | Als „Solovertrag“ möglich |
Beregnungsbetriebe | Versicherbar | Versicherbar | Versicherbar |
Versicherbare Kulturarten | Winterkulturen:
Sommerkulturen:
| Winterkulturen:
Sommerkulturen:
Sonderkulturen:
| Winterkulturen:
Sommerkulturen:
|
Versicherungsvertrag | Für jede Kulturart bezogen auf den Landkreis, in dem die Bodenerzeugnisse angebaut werden, ein rechtlich selbstständiger Vertrag. | Je Kulturart und Betrieb ein selbstständiger Vertrag Vertragsannahme je Kulturart (2019 Getreide und Ölfrüchte bis 28.02. verlängert, normal 15.02.) | Winterkulturen 01.09
Sommerkulturen 01.02 je ein Vertrag, welcher zum genannten Stichtag abgeschlossen werden muss. |
Vertragslaufzeit | Einjährig, gültig jeweils für ein definiertes Ernte-/Versicherungsjahr (ohne stillschweigende Verlängerung; Grund: Konditionen werden jedes Jahr neu berechnet). | Nur fünfjährige Verträge! (Beitragssatz und kritischer Niederschlagswert sind damit fixiert.) | Jahresverträge. Verträge sichern nur die eine Ernte ab, der Vertrag muss zu jeder Ernte neu abgeschlossen werden.
Konditionen werden jedes Jahr neu berechnet. |
Auslösende Schwellenwerte | Wert 1: für die Trockenheit wird in Prozent der nutzbaren Feldkapazität (% nFK) angegeben,
Wert 2: für den Ertrag in Dezitonnen je Hektar (dt/ha). | Vereinbarte Niederschlagsmenge je Zeiteinheit. | Ertragsdaten der statistischen Behörden auf Landkreisebene. |
Produktionswert | Zu erwartender Ertrag je Flächeneinheit (dt/ha), der Anbaufläche (ha) und dem zu erwartenden Verkaufspreis (€/dt) des Ertrages der Kulturart je Landkreis; aufgerundet auf volle 100 €/ha. | Zu erwartender Ertrag je Flächeneinheit (dt/ha), der Anbaufläche (ha) und dem zu erwartenden Verkaufspreis (€/dt) des Ertrages der Kulturart je Landkreis; aufgerundet auf volle 100 €/ha. | Differenz aus abgesicherten Ertragswert und von den statistischen Behörden ermittelter Ertrag wird mit den vom Kunden bei Vertragsabschluss festgelegten Marktpreis multipliziert.
Der Landwirt hat die Wahl, 75% oder 95% des Durchschnittsertrages in seinem Landkreis und zu dem von ihm erwarteten Marktpreis zu versichern. |
Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalles | Der im Vertrag festgelegte Schwellenwert für Trockenheit und für den Ertrag müssen unterschritten werden. | Der im Vertrag festgelegte Schwellenwert für die Niederschlagsmenge muss unterschritten werden. | Der statistisch ermittelte Ertrag muss unter dem abgesicherten Ertrag liegen. |
Parameter Niederschlag | Nicht vorhanden | Trockenheit gilt als versichert, wenn der Niederschlag den an der zugewiesenen Wetterstation definierten kritischen Niederschlagswert (Grenzwert) im vereinbarten Zeitraum unterschreitet.
Getreide:(Cremlingen) 01.03. – 30.06; 131,01 mm (50%), 142,11 mm (30%) | Nicht vorhanden |
Parameter Bodenfeuchte | Aus den vom Deutschen Wetterdienst (DWD) veröffentlichten Rasterdaten mit den Bodenfeuchtigkeitswerten wird pro Landkreis für jeden Tag des laut Vertrag relevanten Zeitraums zur versicherten Kulturart der arithmetische Mittelwert des Prozentsatzes der nutzbaren Feldkapazität errechnet. Dem vertraglich festgelegten Schwellenwert für Trockenheit wird der auf der Grundlage von DWD-Daten zur Boden-feuchte ermittelte durchschnittliche Prozentwert der nutzbaren Feldkapazität (% nFK) gegenüber gestellt. Eine Trockenheit im Sinne des Versicherungsvertrages gilt als eingetreten, wenn die durchschnittliche Bodenfeuchte (in Prozent der nutzbaren Feldkapazität) den vertraglich festgelegten Schwellenwert im betreffenden Landkreis bei der Kulturart im maßgeblichen Zeitraum an mindestens einem Tag unterschreitet. | Nicht vorhanden | Nicht vorhanden |
Parameter Ertrag | Der Ertragsparameter ermittelt sich aus den vom Statistischen Bundesamt („Destatis“) veröffentlichten Daten zu den Gebietserträgen. Gebietsertrag im Sinne des Vertrages ist der für das Erntejahr zum jeweiligen Land-kreis für die jeweilige Kulturart ermittelte Ertrag in Dezitonnen (dt) je Hektar (ha). Maßgeblich sind dabei vorrangig die Daten des Statistischen Bundesamtes „Destatis“ aus der Veröffentlichung: „Regionalstatistischer Datenkatalog des Bundes und der Länder (Regio-Stat)“ — Tabelle 115–46 „Erträge ausgewählter landwirtschaftlicher Feldfrüchte“. Ein Ertragsausfall im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn der im Vertrag zum Ertrag festgelegte Schwellenwert durch den Gebietsertrag unterschritten wurde. | Nicht vorhanden | Der Ertrag wird durch die statistischen Behörden des Bundes und der Länder ermittelt. Der Individualertrag des einzelnen Landwirts spielt keine Rolle.
|
Datengrundlage | Soweit die jeweils maßgeblichen Parameterdaten für Trockenheit oder den Gebietsertrag von der zuständigen Bundes-behörde bzw. der Anstalt öffentlichen Rechts erst nach Ende des Versicherungsjahres endgültig ermittelt und veröffentlicht werden, erfolgt die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalles durch den Versicherer erst zu diesem Zeitpunkt.
Liegen die notwendigen Bodenfeuchtedaten oder die statistisch ermittelten Gebietsertragsdaten des Statistischen Bundesamtes („Destatis“), auf welche der Versicherungsvertrag Bezug nimmt, nicht bis zum Ablauf des dem Versicherungsjahr folgenden Kalenderjahr vor, kann der Versicherer zur Feststellung von Grund und Höhe der Entschädigungsleistung solche Daten auch aus anderen Datenquellen verwenden. Solche Datenquellen können Erhebungen von Behörden (z.B. Statistische Landesämter, sonstige Landes- oder Kreisbehörden, Landwirtschaftsbehörden) oder Verbänden (z.B. Bauernverband, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) sein. Das gleiche gilt, wenn das Statistische Bundesamtes („Destatis“) keine Daten zum Gebietsertrag mehr erhebt oder diese nicht mehr veröffentlicht oder diese Daten zu undifferenziert sind. | Veröffentlichung der jeweils maßgeblichen Parameterdaten durch die zuständige Bundesbehörde bzw. der Anstalt öffentlichen Rechts. | Es gelten die Ertragsdaten auf Landkreisebene welche durch die statistischen Behörden des Bundes und der Länder veröffentlicht werden. |
Berechnung der Entschädigungsleistung | Die Höhe der Entschädigungsleistung bemisst sich nach dem im Vertrag festgelegten Auszahlungsbetrag.
Unterschreitet der für das versicherte Erntejahr statistisch ermittelte Gebietsertrag den im Vertrag dazu festgelegten Schwellenwert, so erhalten Sie je 0,1 dt/ha um welcher der Schwellenwert unterschritten wurde, den im Vertrag festgelegten Auszahlungsbetrag, begrenzt auf die maximale Entschädigungsleistung | Bei Unterschreiten des kritischen Niederschlagswertes wird der vertraglich vereinbarte Entschädigungsbetrag ausgezahlt. | Differenz aus abgesicherten Ertragswert und von den statistischen Behörden ermittelter Ertrag wird mit den vom Kunden bei Vertragsabschluss festgelegten Marktpreis multipliziert. |
Begrenzung der Versicherungs-leistung | Die Entschädigungsleistung ist pro Vertrag auf den vereinbarten Höchstbetrag des Produktionswertes je Kulturart und Landkreis begrenzt; der Betrag wird auf volle 100 € aufgerundet. Zwei Varianten möglich (30% oder 50% des Produktionswertes) | Im Schadenfall wird eine pauschalierte Entschädigung ausgezahlt, die 30 % / 50% (je nach Auswahl) der gewählten Versicherungssumme entspricht | Der Kunde erhält die gesamte Differenz bis zum abgesicherten Ertragswert ausgeglichen. |
Beitragssatz | Je Landkreis | Einheitsbeitrag | Je Landkreis |
Beitragssatz | Je Landkreis individuell | Einheitsbeitrag | Bei gleicher Absicherung in einem Landkreis einheitlich. |
Schadenmeldung | Nicht erforderlich. | Nicht erforderlich. | Nicht erforderlich. |
Schadenfeststellung | Es findet kein Schadenbegutachtung statt.
Die Höhe der Entschädigung wird nach Veröffentlichung der Kreiserträge automatisch berechnet. | Regulierung vor Ort nicht notwendig. | Regulierung vor Ort nicht notwendig. |
Veränderungsrisiko | ausgeschlossen | ausgeschlossen | ausgeschlossen |
Mit diesen Kostensätzen dürfen die Trockenheitspolicen nicht belastet werden, denn durch das Hohe Risikopotential muss möglichst viel vom Zahlbeitrag für den Schaden zur Verfügung stehen. Schließlich muss es auch für den landwirtschaftlichen Betrieb einen akzeptablen
Beitrag geben.
Versicherungsprämien für Trockenheitsversicherung
Wie Sie aus der Übersicht entnehmen können, gibt es erhebliche Unterschiede bei den vertraglichen Regelungen, was sich letztlich auch im Beitrag widerspiegelt. Ein Versicherer konnte bis zum Drucktermin unseres Aktuells noch keine verbindlichen Prämienangaben machen. Konkrete Beiträge lagen uns von der „Vereinigte Hagel“ und der „MMAgrar“ vor. Da auch diese Angaben von sehr vielen individuellen betrieblichen und vertraglichen Gegebenheiten abhängen, kann die nachfolgende Tabelle auch nur als grobe Richtschnur verstanden werden. Sie finden drei unterschiedliche Standorte mit unterschiedlichem Ertragsniveau.
Was kostet die Trockenheitsversicherung
* M Mindestbeiträge je Vertrag müssen beachtet werden. ** Enthalten ist eine Versicherungssteuer von 19% auf den Nettobeitrag.
Schadenregulierung
Alle drei benannten Gesellschaften bieten Ihnen Indexpolicen, basierend auf statistischen Durchschnittswerten an. Die Schadenregulierung wird ebenfalls anhand dieser Werte durchgeführt, so das generell keine Besichtigung der einzelnen Kultur stattfindet. Dieser Weg spart erhebliche Kosten, birgt aber auch Unsicherheiten durch das dünne Netz der Messstationen des deutschen Wetterdienstes.
Das ist sicherlich bei den Produkten der MMAgrar und der Vereinigten Hagel der größte Schwachpunkt ist. Die Sparkassenversicherung benötigt für ihren Index keine Wetterdaten.
Stand der politischen Diskussion
Auf der letzten Agrarministerkonferenz am 28.09.2018 in Bad Sassendorf wurde der aktuelle Stand der politischen Diskussion umfangreich zusammengefasst, wesentlich ist der folgende Abschnitt im Ergebnisprotokoll:
Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder sind der Auffassung, dass zur Schaffung von fairen und ausgewogenen Rahmenbedingungen insbesondere folgende Maßnahmen dienen könnten:
- die Etablierung einer umfassenden Risikoabsicherung über Fonds auf Gegenseitigkeit, Einkommensstabilisierungsinstrumente oder Mehrgefahrenversicherungen,
- Verbesserungen im Steuerrecht sowohl hinsichtlich der Versicherungssteuer als auch hinsichtlich wirksamer steuerrechtlicher Instrumente.
Sie bitten daher den Bund, eine Studie in Auftrag zu geben, die die konkreten Varianten verschiedener Versicherungslösungen mit und ohne staatlicher Bezuschussung unter Rückgriff auf die Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten
- für den Bereich Sonderkulturen und
- für eine allgemeine Mehrgefahrenversicherung
darstellt.“
Fazit:
- Das Extremjahr 2018 hat uns deutlich gezeigt, dass der Klimawandel und die damit verbundenen Wetterextreme auch in Punkto Trockenheit, ein erhebliches Schadenpotential beinhaltet.
- Das hohe Risikopotential, welches sich durch das großflächige Auftreten von Dürreschäden ergibt, wird im Vergleich zum klein räumigen Hagelereignis, deutlich höhere Versicherungsbeiträge hervorrufen.
- Im Vergleich zur Hagelversicherung, gibt es deutliche Einschränkungen bei den Entschädigungsleistungen, welche ebenfalls dem hohen Schadenpotential geschuldet sind. Diese Policen dürfen aktuell nur als worst case Schutz angesehen werden. An dieser Stelle ist der Vergleich zur Tierversicherung richtig und sinnvoll, dort sind i.d.R. hohe Selbstbehalte vereinbart
- Alle Versicherer, die sich von Hause aus schon mit landwirtschaftlichen Risiken beschäftigen, versuchen auch Lösungsansätze für Schäden durch Trockenheit auf den Markt zu bringen
- Einige Versicherer versuchen, dem komplexen Schadengeschehen durch Trockenheit auch mit sehr komplexen Produktlösungen zu begegnen. Diese Produktgestaltungen sind eigentlich gegenläufig zu dem, was aktuell von den Versicherern erwartet wird, nämlich klare, verständliche und kundenfreundliche Regelungen.
- Die Preisspanne ist aktuell sehr hoch und würde daher jeden Betrieb zum konkreten Vergleich auffordern. Da die Vereinigte Hagel und die MMAgrar den Versicherungsschutz aber an die Existenz eines jeweils bestehenden Hagelversicherungsvertrages binden, wird der Wettbewerb extrem eingeschränkt.
- Im Vergleich zur landwirtschaftlichen Hagelversicherung, treibt die Versicherungssteuer in Höhe von 19 % die Zahlbeiträge deutlich in die Höhe, was auch eine Wettbewerbsverzerrung im Vergleich zu anderen EU-Ländern zur Folge hat.
- Die weite Verbreitung von Ernteversicherungen in anderen EU-Mitgliedsländern ist vorrangig dem geschuldet, dass es staatliche Förderungen für diese Policen gibt. Damit ist dann i.d.R. verbunden, dass die Versicherungslösung besser und die Prämie niedriger ist. Für Deutschland sind aktuell keine Signale für staatliche Förderungen vorhanden.
Disclaimer: Die Ihnen überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen und rechtlichen Einschätzungen der Landvolkdienste GmbH, Hannover zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen. Die Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger, Teilnehmer oder Dritten nicht begründet.
Impressum/Rechtliche Angaben:
Herausgeber
Landvolkdienste GmbH
Warmbüchenstraße 3
30159 Hannover
dev.landvolkdienste.de
Telefon: 0511 3 67 04–19
Telefax: 0511 3 67 04–80
Die Landvolkdienst GmbH ist Versicherungsmakler (Bundesrepublik Deutschland) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Sie ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hannover, die auch Aufsichtsbehörde ist. Die Landvolkdienst GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D‑JC5U-LTX4I-16 eingetragen. Als Versicherungsmakler unterliegt die Landvolkdienst GmbH folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59–68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.