Landvolkdienste aktuell 03/2018

aktuell 03-2018

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit Fug und Recht darf behauptet werden, dass sich ein Jahr voller Überraschungen dem Ende neigt. Das Jahr wird seine Folgen hinterlassen und über Generationen in Erinnerung bleiben. Manches werden wir hinnehmen, einiges wird sich ändern und irgendwie wird alles verblassen.

Für unseren Teil kann ich sagen, dass das Extremjahr die Anbieter der landwirtschaftlichen Elementarversicherung oder auch Erntemehrgefahrenversicherung auf den Plan gerufen hat. Die bekannten Versicherer kündigen für das kommenden Jahr Produktveränderungen an und ganz neue Anbieter für die Elementarversicherung kündigen Produkteinführungen an. Ich gehe davon aus, dass spätestens in der zweiten Januarhälfte alle Neuerungen auf dem Markt sind. Sie werden dann zeitnah unser nächstes Aktuell bekommen, so dass Ihnen noch vor Vegetationsbeginn auch Entscheidungshilfen zur möglichen versicherungstechnischen Absicherung Ihrer Feldfrüchte zur Verfügung stehen.

Das Jahresende möchte ich mit einem Zitat von Richard von Weizäcker verbinden: „ Weihnachten lädt uns zur Gemeinsamkeit ein, zum Nehmen und Geben, zum Zuhören und Verstehen.“

Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Im Namen des ganzen Teams wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten und viel Erfolg im neuen Jahr.

  Heino Beewen

Weihnachtsgrüße von den Landvolkdiensten

       

Jeder Anfang ist schwer. Jedoch machen wir es euch leicht!

Wir, das „Jungvolk“ möchten uns vorstellen:

Viktoria Gretschan

Hallo, mein Name ich Viktoria Gretschan und ich bin im 1. Ausbildungsjahr bei der Landvolkdienste GmbH tätig.

Im Team „Region Ost“ bin ich von Anfang an integriert und eigne mir somit schnell und e ektiv das nötige Wissen an. Die Landvolkdienste bietet mir eine Vielfalt an Erfahrungsspektrum. Ein angenehmes und kollegiales Arbeitsklima hat bei uns einen hohen Stellenwert. Mein Ziel ist es, das Team bestmöglich bei der Arbeit zu unterstützen um einen gemeinsamen Erfolg zu garantieren.

Bastian Leutheuser

Moin, Moin! Mein Name ist Bastian Leutheuser. Seit dem 01.08.2016 bin ich als Auszubildender bei den Landvolkdiensten.

Die eigenverantwortliche Arbeitsweise, der hohe technische Standard und das hervorragende Teamgefüge haben mich von Anfang an überzeugt. Aus diesem Grund möchte ich auch nach meiner Ausbildung, im Januar 2019, meine Kollegen im Außendienst der Region Ost weiter unterstützen.

 

Was einem als Landwirt alles passieren kann:

Landwirt W. aus A. bewirtschaftet in zehnter Generation einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb und bewohnt mit seiner Familie das fast zweihundertjährige Fachwerkhaus. Liebevoll und unter Einhaltung der Denkmalschutzauflagen, wurde das Gebäude immer wieder renoviert und damit natürlich auch auf den neusten Stand gebracht.

Eines Tages erkennen die spielenden Kinder Wassertropfen an der Decke des Kinderzimmers, wenige Augenblicke später steht das Wohnhaus ohne Strom, da der Schutzschalter ausgelöst hatte. Was war passiert?

Im Badezimmer des Obergeschosses war die in der Wand verlegte Warmwasserzuleitung geplatzt. Das austretende Wasser hat sich zuerst seinen Gang durch die Wand und danach durch die historische Lehmdecke gesucht und trat im Kinderzimmer aus. Beim Durchdringen der Fachwerkwände hatte es in einer Wandsteckdose für einen Kurzschluss gesorgt.

Und der Schaden: Zuerst musste durch eine Fachfirma das eigentliche Leck gesucht werden. Danach wurde die Wand aufgestemmt um die Leckage zu beheben. Im Bad, den benachbarten Zimmern und im Erdgeschoss wurden Trockner aufgestellt. Um deren Arbeit sicher zu stellen, mussten die Fliesenfußböden an diversen Stellen durchbohrt werden, denn nur so lässt sich der Estrich trocknen.

Die Kosten: Die Beseitigung der geplatzten Rohrleitung hat 300 EUR gekostet. Auf den Rest, von Leckortung über Trocknung bis Fliesenarbeiten sind rund gerechnet 30.000 EUR entfallen. So kann die Abwicklung eines Leitungswasserschadens ablaufen!

Leitungswasserversicherung

Schäden, wie im letzten Abschnitt beschrieben, sind durch die Leitungswasserversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gedeckt! Aber aus dieser Sparte droht den Kunden Ungemach.

Die Wohngebäudeversicherer stöhnen aktuell unter der Entwicklung der Leitungswasserschäden! Beitragsanhebungen, Einführung von empfindlichen Selbstbeteiligungen und Vertragskündigungen durch die Versicherer sind häufig die Folge. Fast täglich erhalten wir Anfragen von Neukunden mit dieser Historie und nicht immer ist es einfach, passende Alternativen zu finden. Was die Versicherer leisten und warum es mit deren Kalkulation nicht nachhaltig funktioniert, soll an einigen Zahlen verdeutlicht werden:

Von den 5,21 Milliarden Euro, welche die Wohngebäudeversicherer 2017 ihren Kunden als Entschädigung auszahlten, entfielen auf Leitungswasserschäden alleine 2,76 Milliarden Euro. Leitungsschäden dominieren die Sparte seit Langem: Marktweit machen sie etwa 60 bis 65 Prozent aller Wohngebäudeschäden aus.

Alle 30 Sekunden tritt in Deutschland ein Leitungswasserschaden auf. Jedes Gebäude, hat über 20 Jahre gesehen einen Schaden. Die Frage ist also nicht ob, sondern wann der Schaden eintrifft!

Nun steigt nicht nur die Anzahl der Schäden, sondern auch die Höhe des Durchschnittsschadens hat sich in den letzten 25 Jahren von 925 Euro auf 2.254 mehr als verdoppelt! Gründe sind höhere Materialkosten und der zusätzliche Einsatz von Technik, beispielsweise für Trocknungsaggregate. Nur ein Viertel der Kosten des Leitungswasserschadens sind Reparaturkosten; drei Viertel sind Folgeschäden.

Sicherlich besteht unsere Kernkompetenz in der Vermittlung von entsprechendem Versicherungsschutz. Wir möchten, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbewegungen, wie oben beschrieben, auch für andere Dinge sensibilisieren! Auch wenn der Versicherer zahlt, ist es für niemanden wirklich angenehm, wenn Trocknungsaggregate und Handwerker über viele Woche das Regime in Ihrer Wohnung übernehmen.

Einige Hersteller von Sanitäranlagen, bieten heute zu erschwinglichen Preisen moderne Sensortechnik, mit denen sich die Probleme mindestens verkleinern lassen. Die Kombination aus Sensortechnik und Smartphone zieht mit langsamen Schritten in die Wohngebäude ein.

Die Funktionsweise eines Herstellers: Der Wassersensor blinkt und piept und sendet zeitgleich eine Warnung auf das Handy des Nutzers. Das kombinierte Leckageventil, das hinter den Wasserzähler in der Hauptleitung eingebaut ist, sperrt automatisch den Haupthahn ab, wenn der Sensor einen ungewöhnlichem Wasserverbrauch feststellt. Je nach Aufwand für den Einbau, lassen sich derartige Wassersensoren für 400 bis 800 EUR einbauen. Wird die Wasserversorgung sowieso gerade erneuert, ist es häufig noch günstiger. Möglicherweise werden die Versicherer in Zukunft derartige Technik honorieren, denn wie immer ist Vorbeugen besser als Heilen.

Wichtige Informationen zur Rechtsschutzversicherung

Kostenentwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Nach Aussagen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verteuerten sich die Gerichts- und Anwaltskosten allein in den Jahren 2012 bis 2016 im Durchschnitt um knapp 19 Prozent. Diese Kostenentwicklung sei vorrangig auf die überproportional gestiegenen Rechtsanwaltskosten zurück zu führen. Somit hält der Trend an, dass die gerichtliche Klärung der Rechtsposition zur Kostenfrage wird und die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung unterstreicht.

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 27

Privat-Berufs-Verkehrs-Rechtsschutz inklusive Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Schadenersatz-RS bedeutet die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, d. h. jemand wird durch einen „anderen“ geschädigt und fordert entsprechenden Schadenersatz.

Beispiele:

  • Nach einem Verkehrsunfall will die gegnerische Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzen.
  • Bei einem Zugunglück werden Sie schwer verletzt.
  • Ihr Kind wird durch fahrlässiges Verhalten Dritter verletzt.
  • Auf Grund eines Arztfehlers verläuft eine Operation negativ.
  • Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall erleiden Sie so schwere Wirbelverletzungen, dass Sie ein halbes Jahr Ihren Beruf nicht ausüben können. Da Erntezeit ist, müssen Sie Ersatzkräfte engagieren. Die Kosten hierfür machen Sie neben den Schmerzensgeldansprüchen bei der Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers geltend. Das Kostenrisiko bei einem Streitwert von 30.000 € beträgt ohne Sachverständigenkosten in der ersten Instanz bereits 6.100 €.

Arbeits-Rechtsschutz

  • Sie erheben Kündigungsschutzklage, weil Ihnen der Arbeitsplatz, gekündigt wird.
  • Ihre Haushaltshilfe verklagt Sie auf Zahlung
  • Ihr Arbeitgeber verweigert die Gehaltszahlung. Sie klagen Ihr Gehalt ein.
  • Ihr Arbeitgeber stellt ein negatives Arbeitszeugnis aus.

Betriebe:

  • Ihr Arbeitnehmer klagt gegen Sie wegen angeblich nicht gezahlter Löhne
  • Einem Hofarbeiter wird wegen ständiger Abwesenheit gekündigt. Gegen die Kündigung erhebt dieser Klage beim Arbeitsgericht, bei dem jede Partei grundsätzlich die Kosten der ersten Instanz selbst trägt. Bei einem Streitwert von 6.000 € (im Allgemeinen drei Brutto-Monatsgehälter) beträgt das Kostenrisiko in der ersten Instanz schon ca. 1.800 €.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

  • Sie erhalten eine falsche Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter verweigert die Berichtigung. Ihnen wird das Mietverhältnis gekündigt.
  • Ihr Einfamilienhaus wird durch einen Dritten beschädigt.
  • Die Pacht für Ihr Grundstück wird um 30 % erhöht.
  • Sie geraten in Konflikt mit Nachbarn wegen Lärmbelästigung.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

  • Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Sie sind angeblich bei Rot über die Kreuzung gefahren. Der Führerschein soll für einen Monat eingezogen werden.
  • Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen des Verstoßes gegen ein Umweltschutzgesetz.
  • Das Ordnungsamt verhängt ein Bußgeld, weil Sie beim Pflügen Teile des Gemeindegrundes mit umgepflügt haben.

Vertrags-Rechtsschutz

  • Ihr Ferienhotel entspricht nicht den Beschreibungen im Prospekt.
  • Ihre neue Waschmaschine hat Mängel. Der Verkäufer verweigert eine Nachbesserung bzw. einen Austausch.
  • Sie haben jemandem ein Darlehen gegeben. Dieser verweigert die Rückzahlung.
  • Sie haben ein Kfz als unfallfrei gekauft. Später stellt sich das Gegenteil heraus.

Betriebe:

  • Ein neuer Traktor erweist sich als „Montagsmodell“. Nachdem mehrere Nachbesserungsversuche gescheitert sind, möchten Sie die Maschine zurückgeben. Der Verkäufer weigert sich und verlangt eine Nutzungsentschädigung von 4.000 € für den Traktor. Kostenrisiko für die erste Instanz: ca. 2.300 €.
  • Beim Betrieb der neu gekauften Melkanlage zeigen sich erhebliche Mängel. Sie wollen Ihre Gewährleistungsrechte (Nachbesserung, Schadenersatz für Umsatzausfälle, Rücktritt vom Kaufvertrag usw.) geltend machen.
  • Ein neu gekauftes Schwein schleppt eine Seuche ein, der gesamte Bestand muss notgeschlachtet werden. Sie wollen den Verkäufer in Regress nehmen, da ihm die Erkrankung des Schweins bekannt gewesen sein soll.
  • Sie streiten sich mit einem Lohnunternehmer über die abgerechneten Stunden, da die Arbeiter teilweise gar nicht erschienen waren.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

  • Das Finanzamt erkennt einen Großteil Ihrer Werbungskosten nicht an. Sie müssen Ihr Recht gerichtlich einklagen.
  • Es kommt zu Streitigkeiten wegen der Müllabfuhrabrechnung.
  • Die Kfz-Steuer wurde falsch berechnet.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

  • Das Arbeitsamt zahlt nicht das korrekte Arbeitslosengeld.
  • Es kommt zur Streitigkeit mit der gesetzlichen Unfallversicherung über die Höhe des Erwerbsunfähigkeitsgrades.
  • Die gesetzliche Krankenkasse verweigert trotz Zusage die Übernahme von Leistungen.
  • Die Rentenversicherung ermittelt eine zu geringe Rente.
  • Die Berufsgenossenschaft weigert sich Ansprüche nach einem Berufsunfall zu regulieren.

Planfeststellung, Flurbereinigung, Enteignung

  • Im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens sollen Sie Maßnahmen für eine ursprüngliche Landschaftsgestaltung innerhalb eines geplanten Naturschutzgebietes treffen.
  • Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zum Bau einer neuen Autobahn soll der Zubringer zur Autobahn quer über Ihren Hof verlaufen. Sie wollen Ihre Einwendungen erheben.
  • Aufgrund der Verbreiterung der an Ihrem Hof vorbeiführenden Landstraße sollen Sie auf der gesamten Länge Ihres zur Straße gelegenen Grundstückes einen 3 Meter breiten Streifen abgeben. Sie streiten sich mit den Behörden über die Höhe der Entschädigung.

Verwaltungs-Rechtsschutz im beruflichen Bereich

  • Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten (außergerichtlich und gerichtlich)
  • Kürzung von Subventionen wegen angeblicher Verstöße gegen Cross-Compliance-Regelungen. Wichtig: Nicht nur Cross-Compliance-Rechtsschutz! Alle anderen verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen sind ebenfalls versichert, z. B.
  • Untersagung der Tierhaltung wegen angeblich nicht artgerechter Haltung
  • Behördliche Auflagen im Bereich Umwelt, Brandschutz, Arbeitsplatzsicherheit usw.
  • Sie erhalten vom Ordnungsamt Auflagen, weil Ihre Tierhaltung angeblich nicht artgerecht betrieben werde. Auch nachdem Sie die Auflagen erfüllt haben, droht das Amt mit der Schließung der Tierzucht. Die Widersprüche werden abgelehnt. Um Ihre Tiere weiter halten zu können, bleibt Ihnen nur der Weg zum Verwaltungsgericht.

Universal-Straf-Rechtsschutz

  • Vorwurf der Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung: Bei einer Kontrolle des Zolls werden Erntehelfer ohne die notwendigen Papiere angetroffen.
  • Vorwurf des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz: Bei der Reparatur einer Tierfutteranlage entdeckt der Elektriker mehrere Packungen mit Tierarzneimitteln. Er glaubt, einem Skandal auf die Spur gekommen zu sein, und erstattet Strafanzeige.
  • Vorwurf der Gewässerverunreinigung: Eine Woche nach dem Ausbringen von Düngemitteln sterben in einer benachbarten Forellenzucht die Tiere. Der Fischzüchter erstattet Strafanzeige mit der Behauptung, Sie hätten nicht Düngemittel sondern Pestizide in zu hohen Konzentrationen ausgebracht.
  • In allen Fällen besteht Ermittlungszwang für die Staatsanwaltschaft mit allen unangenehmen Begleiterscheinungen (Vernehmungen, Hausdurchsuchungen, Imageschaden usw.), denen Sie hilflos ausgeliefert sind, wenn Sie nicht durch einen spezialisierten Strafverteidiger vertreten sind.

Der Universal-Straf-Rechtsschutz entbindet Sie nicht von Ihrer strafrechtlichen Verantwortung, garantiert aber optimalen Schutz:

  • Der Universal-Straf-Rechtsschutz schützt Sie auch bei dem Vorwurf, ein vorsätzliches Vergehen begangen zu haben.
  • Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten über die gesetzlichen Gebühren hinaus für den Inhaber und alle Mitarbeiter.
  • Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. Voller Versicherungsschutz bei Fahrlässigkeit, bei Einstellung des Verfahrens sowie bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Ordnungswidrigkeit.

Die wichtigsten Ausschlüsse:

Alles was rund um das Thema Bau abläuft, ist bei allen Anbietern für landwirtschaftliche Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Da die Rechtsschutzpolicen nach wie vor im Baukastensystem funktionieren, muss geprüft werden, welche Module versichert gelten, zum Schluss bleibt der Blick in die Vielzahl der vorhandenen Ausschlüsse, in denen sich insbesondere auch Umweltthemen befinden.

Wie funktioniert die Schadenmeldung

Folgende Vorgehensweise ist bei allen Rechtsstreitigkeiten zu empfehlen: Mittelweile bieten alle unsere Rechtsschutzversicherer eine kostenlose telefonische Erstberatung, bei der man zwar keine Details erfährt, aber zumindest eine Erstinformation bekommt, ob der strittige Fall von der Police gedeckt ist und wenn gewünscht, können Ihnen auch versierte Kanzleien empfohlen werden.

Der beauftragte Rechtsanwalt muss dann in schriftlicher Form eine Kostenübernahmeanfrage beim Versicherer stellen. Vom Versicherer erhält der Anwalt eine Aussage zur Deckung und eine Aussage darüber, welche Kostensätze versichert gelten, i.d.R. wird der einfache Satz aus der Gebührenordnung zugrunde gelegt. Sollte dem Anwalt dieser Erstattungssatz nicht ausreichen, muss er entweder das Mandat abgeben oder mit seinen Mandanten eine zusätzliche Honorarvereinbarung treffen. Es ist generell davon abzuraten, dass die Mandanten selbstständig eine Gebührenvereinbarung treffen, daraufhin versagen viele Versicherer den Versicherungsschutz gänzlich!

Disclaimer: Die Ihnen überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen und rechtlichen Einschätzungen der Landvolkdienste GmbH, Hannover zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen. Die Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger, Teilnehmer oder Dritten nicht begründet.

Impressum/Rechtliche Angaben:

Herausgeber Landvolkdienste GmbH Warmbüchenstraße 3 30159 Hannover

dev.landvolkdienste.de Telefon: 0511 3 67 04-19 Telefax: 0511 3 67 04-80

Die Landvolkdienst GmbH ist Versicherungsmakler (Bundesrepublik Deutschland) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Sie ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer Hannover, die auch Aufsichtsbehörde ist. Die Landvolkdienst GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) unter der Register-Nr. D-JC5U-LTX4I-16 eingetragen. Als Versicherungsmakler unterliegt die Landvolkdienst GmbH folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

§ 34 d Gewerbeordnung (GewO) §§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Unsere neuesten Meldungen