>Landvolkdienste-aktuell 02/2023
Liebe Leserin, lieber Leser,
unsere Themen im Überblick: Unfall in der Erntesaison, wie können Sie sich, Ihre Familie und Ihre Mitarbeiter absichern, Grundfähigkeiten — Schutz von klein auf! Das Wettergeschehen 2023 stellt uns vor neue Herausforderungen — Ernteversicherung wird immer wichtiger.
ein wesentlicher Teil dieser Ausgabe wird sich mit dem Thema Wetter beschäftigen. Warum ? Einerseits hat uns die Trockenheit in diesem Jahr schwer zu schaffen gemacht, andererseits kam der Regen in vielen Regionen so spät, dass er nicht mehr helfen konnte, sondern im Gegenteil die Ernte zum Schluss noch bedrohte — daher wird die Ernteversicherung immer wichtiger.
Selbst zum Redaktionsschluss am 28.08. war die Getreideernte nicht niedersachsenweit abgeschlossen. Somit wieder ein Jahr, bei dem sich die Wetterextreme in Ihren
Deckungsbeiträgen negativ niederschlagen.
Dass die Landwirtschaft nicht ohne Unterstützung in der Lage sein wird, die klimawandelbedingten Wetterextreme auszugleichen hat zwischenzeitlich auch die Politik begriffen. Bayern hat zu Beginn dieses Jahres als erstes Bundesland für seine Landwirte eine „geförderte Ernte-Versicherung“ auf den Weg gebracht, die flächendeckend für alle landwirtschaftlichen Betriebe und Kulturen zur Verfügung steht.
Welchen Einfluss das Wetter auf die diesjährige Ernte hatte, was der Freistaat Bayern seinen Landwirten anbietet und ob niedersächsische Landwirte Interesse an einer vergleichbaren Lösung haben, das sind die Punkte, die ich mit diesem Aktuell aufgreifen möchte.
Viel Spaß beim Lesen!
Heino Beewen
Geschäftsführer Landvolkdienste GmbH
Tel: 0511 / 51 54 16 11
Was einem als Landwirt alles passieren kann
Der bisher schwerste Unfall dieser Erntesaison hat sich wahrscheinlich in Mecklenburg-Vorpommern ereignet. Wie verschieden Quellen schreiben, ist ein junger Mann beim Versuch den Korntank des Mähdreschers von Verstopfung zu befreien, mit den Beinen in eine Gegenläufige Schnecke bekommen, beide Beine mussten noch an der Unfallstelle amputiert werden. Die gesamte Branche ist von diesem Ereignis erschüttert und die einzig gute Nachricht ist, dass der 25-Jährige mittlerweile stabil ist.
Auch wenn die regelmäßigen Arbeitsschutzbelehrungen immer wieder versuchen, derartige Situationen zu vermeiden, so stellt die Ernte immer ein immenses Sicherheitsrisiko dar.
Der Einsatz modernster Technik, Schulung und Einweisung der Mitarbeitenden und brechen von Arbeitsspitzen durch den geschickten Einsatz des Personals sind wichtige Elemente im unternehmerischen Management. Aber auch Vorsorge im Rahmen der Führsorgepflicht eines Unternehmens sollte heute dazugehören !
Was passiert, wenn sich derartige Unfälle ereignen :
Der zuständige Sozialversicherungsträger wird sich um die gesundheitliche Situation kümmern, und wird alles daransetzen, dem Verletzten auch weiterhin einen Zugang
zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auch die private Unfallversicherung wird sich in Teilen am Genesungsprozess beteiligen, in dem Leistungen des Sozialversicherungsträgers unterstützt werden. Der wesentliche Teil einer privaten Unfallversicherung ist aber die entsprechende Umgestaltung des privaten Umfeldes, um dem Verunfallten ein möglichst normales Leben zu ermöglichen. Durch die gegenseitige Abgrenzung beider Leistungsträger sollte jedem klar sein, dass eine wirklich gute Absicherung nur aus der Kombination von gesetzlichen und privaten Leistungsträgern gewährleistet ist.
Private Unfallversicherung als Arbeitgeberleistung
Viele kennen die Unfallversicherung ausschließlich als private Absicherung. Häufig werden sogenannte Familienpolicen gemeinsam für Eltern und Kinder abgeschlossen.
Arbeitgeber können aber auch Ihre Mitarbeitenden im Rahmen von Gruppenpolicen versichern ! In der Regel erhalten die versicherten Personen eine sogenannte 24-Stunden-Deckung, bei der dann nicht nur betriebliche Unfälle, sondern auch Unfälle im privaten Bereich umfangreich abgesichert werden. So können Landwirte Ihre Fachkräfte für 80 bis 150 EUR pro Person und Jahr mit starken Leistungen versichern und stehen für vergleichbare Fälle als sozial kompetenter Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden zur Seite.
Grundfähigkeiten-Schutz für Kinder
Landwirt von morgen oder doch ein anderer Lebenstraum ? Stellen Sie die Zukunft Ihres Kindes auf sichere Beine.
Ihr Kind hat noch alles vor sich : Alle Chancen und alle Möglichkeiten stehen offen. Alles wird noch gelernt und entdeckt. Greifen, Sitzen, Laufen oder Sprechen – was zu
Beginn eine echte Herausforderung ist, wird mit den Jahren ganz selbstverständlich. Und bleibt für den Rest des Lebens die Grundlage dessen, was wir für ein eigenständiges Leben beherrschen müssen. Deshalb nennt man diese Fähigkeiten auch „Grundfähigkeiten“. Wenn eine davon wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr genutzt werden kann, braucht man oft jede Menge Unterstützung im Alltag. Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt deshalb im Fall der Fälle eine monatliche Rente, mit der finanzielle Belastungen aufgefangen werden können.
Starker Schutz von klein auf.
Sie können Ihren Nachwuchs bereits ab einem Alter von 6 Monaten schützen. Bei einer schweren Krankheit des Kindes erhalten Sie dann eine finanzielle Unterstützung
durch eine Einmalzahlung. Das Besondere : Der Schutz wächst mit Ihrem Kind. Das ist wichtig, denn Ihr Kind lernt laufend Neues und entwickelt immer mehr Fähigkeiten.
Ab dem 3. Geburtstag des Kindes wird der Schutz deshalb in einen umfassenden Grundfähigkeitsschutz für Kinder umgewandelt – ganz automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen ! Zum 10. Geburtstag haben Sie die Möglichkeit, den Schutz noch einmal zu erweitern. Auf Wunsch können Sie die Grundfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihr Kind umwandeln oder weitere Bausteine hinzufügen !
Das Wettergeschehen 2023
Siebenschläfer 2023
Bei den Bauernregeln ist zu lesen : „Das Wetter am Siebenschläfertag noch sieben Wochen bleiben mag“, an anderer Stelle ist zu finden, „Ist der Siebenschläfer nass, regnet’s ohne Unterlass.“ Heute verbinden wir den 27. Juni mit dem sogenannten Siebenschläfer, was jedoch nicht dem Ursprung im Julianischen Kalender entspricht. Der ursprüngliche Siebenschläfertag ist der 07. oder 08. Juli. Auch die Einzelbetrachtung, bezogen auf den speziellen Tag liefert uns keine gesicherte Aussage. Betrachtet man jedoch den Zeitraum von Ende Juni bis Anfang Juli, zeigt die Siebenschläfer-Regel eine gewisse Berechtigung. Laut Deutschem Wetterdienst stabilisieren sich zu dieser Zeit regelmäßig Wetterlagen, die dann der Grundstock für das Wetter der kommenden Wochen sind. So scheint es auch in diesem Jahr zu sein, denn erst für Mitte der 32. KW und somit fast genau sieben Wochen nach dem Monatswechsel Juni/Juli, wurde der sehnlichst erwartete Wetterumschwung prophezeit.
Wie hat sich das Wetter auf die Erträge 2023 ausgewirkt?
Mit Unterstützung des Deutschen Wetterdienst lassen sich erste Trendaussagen festhalten und an den Daten von Wetterstationen belegen. Die Sommerungen hatten i.d.R. einen späten Aussaattermin und es stand nicht immer ausreichend Feuchtigkeit zur Verfügung, was die Jugendentwicklung erschwerte. Insbesondere die Maisbestellung nach Ackergras und GPS-Roggen hat schwer unter der Trockenheit und den hohen Temperaturen gelitten. Bedingt durch die warme Periode um den 20.06. haben das Getreide und der Raps Trockenschäden zu verzeichnen.
Eindrucksvoll ist in diesem Zusammenhang die nachfolgende Abbildung des DWD zu den Niederschlagsanomalien im Monat Juni !
Insbesondere die sonst vom Regen verwöhnten Küstenregionen lagen bis zu 100 % unter dem langjährigen Mittel, wodurch das Getreide, aber ganz besonders auch der zweite Schnitt im Futterbau in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Im Juli kam dann genau in den Regionen, die im Juni gelitten haben, der Regen. Für die Ertragsbildung leider häufig zu spät und für die Ernte eine Katastrophe. Die Qualitäten beim Weizen wurden flächendeckend zum Problem und regional ist sogar Auswuchs zu verzeichnen. Dem Mais und
den Hackfrüchten kommt der Regen entsprechend zugute und wird die anfänglich erwarteten Einbußen sicherlich teilweise ausgleichen.
Dem Winterraps haben regional leider auch die schwierigen Aussaatbedingungen im Herbst 2022 zu schaffen gemacht, die schon damals keine Ertragsspitzen mehr zuließen.
Das sich der „viele“ Regen im Juli und August leider nur im Oberboden bemerkbar macht, zeigen die nachfolgenden Abbildungen der Bodenfeuchteprofile.
Wie schon oben beschrieben, profitieren die Hackfrüchte. Alle Tiefwurzler und somit auch der Wald, leiden nach wie vor unter der Trockenheit in den tiefen Bodenschichten. Selbst auf leichten Standorten wie Oldenburg (Olbd) und Uelzen hat sich das Wasser kaum in Schichten unterhalb 50 cm vorgearbeitet.
Bei der Temperatur soll als erstes auf die aktuelle Veröffentlichung der Nasa hingewiesen werden : Laut Nasa ist der Juli 2023 um 0,24 Grad Celsius wärmer gewesen als der bislang wärmste Juli in den Aufzeichnungen der Behörde, die bis zum Jahre 1880 zurückgehen. Außerdem war es um 1,18 Grad Celsius wärmer als der durchschnittliche Juli von 1951 bis 1980 ! Obwohl es gefühlt ein sehr kühler Monat war, so hat die Hitze der ersten Juli-Hälfte dann aber auch hierzulande die Durchschnittstemperatur für den ganzen Monat über das langjährige Mittel von 1991 bis 2020 angehoben.
Die Zahlen belegen eindeutig, dass der Juli im Mittel auch wieder ein zu warmer, aber auf der regionalen Skala des Bundeslandes kein rekordverdächtiger Monat war.
Förderung der Mehrgefahrenversicherung / Ernteversicherung in Bayern
Im Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wird als Zweck der Förderung folgendes formuliert : „Zweck der Zuwendung ist die Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge der bayerischen Landwirte.
Damit sollen sowohl die wachsende Destabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen als auch erhöhte Einkommensverlustrisiken vermindert werden, die vermehrt
insbesondere aufgrund einer zunehmenden Häufigkeit und höherer Ausmaße extremer Wetterereignisse sowie weiterer Gefahren auf Grund des Klimawandels auftreten.
Der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen gegen bestimmte Risiken dient der Liquiditäts- und Existenzsicherung landwirtschaftlicher Unternehmen beim Auftreten bestimmter Schadenereignisse und stärkt die eigenverantwortliche Risikovorsorge.
Bezuschusst werden Schadens- und Indexversicherungen für Flächen in Bayern, die folgendes umfassen :
- Im Paket Ackerbau (ohne Gemüse) die Risiken Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost, Trockenheit und Fraß-Schäden durch Wildgänse und Saatkrähen (kein Wahlrecht der Gefahren),
- im Paket Grünland die Risiken Hagel, Trockenheit und Fraß-Schäden durch Engerlinge des Mai- und Junikäfers (kein Wahlrecht der Gefahren),
- im Paket Obst- und Weinbau, bei Baumschulen und Hopfen die Risiken Hagel, Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen (Wahlrecht, wobei mindestens zwei der
genannten Gefahren abgesichert sein müssen).“
Der Kreis der Zuwendungsempfänger wird begrenzt auf aktive Betriebe mit Sitz in Bayern und hat einige Sonderregelungen für Betriebe mit Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand und Unternehmen in Schwierigkeiten.
So weit so gut ! Nun geht das Ministerium aber auch den Schritt, dass die Förderung, auf die Höhe wird später eingegangen, nur dann gezahlt wird, wenn der Versicherungsschutz bestimmte Voraussetzungen erfüllt :
- Selbstbehalt von mind. 20 Prozent (Abzugsfranchise).
- Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme.
- Es werden nur Verträge von Versicherern akzeptiert, die eine Rahmenvereinbarung mit dem StMELF abgeschlossen haben.
Diese Einschränkungen des Versicherungsschutzes, kombiniert mit den oben beschriebenen Paketlösungen haben weitreichende Folgen für die Förderwürdigkeit schon
bestehender Deckungen :
- Die, auch in Bayern, weit verbreitete Hagelversicherung die maximal von Sturm und Starkregen begleitet wird, unterliegt keiner Förderung.
- Der Schutz vor Hagelschäden ist nur dann förderfähig, wenn die Deckung deutlich umfangreicher gestaltet wird.
- Alle versicherten Gefahren, also auch Hagel, unterliegen den beiden Einschränkungen im Versicherungsschutz. Somit leistet die „geförderte Hageldeckung“ im Schadensfall weniger als der evtl. bestehende Versicherungsvertrag !
- Grundsätzlich steigen durch die Beiträge zuerst die Gesamtkosten für Versicherungsschutz ! Die anschließende Förderung reduziert jedoch den Beitrag für alle versicherten Gefahren.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und kann, je nach Verfügbarkeit, bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
betragen.
Die Antragsstellung muss im Rahmen des Mehrfachantrages, in Bayern iBALSI, bis zum 15.05. erfolgen und wird somit stark digital unterstützt. Die Versicherungsunternehmen müssen dann Ihrerseits bis zum 30.09. des Antragsjahres einen Verwendungsnachweis einreichen, der das versicherte Paket, die versicherten Kulturen und Flächen (inhaltlich deckungsgleich mit den Angaben im Mehrfachantrag) und weiterhin die zuwendungsfähige Nettoprämie der Ernteversciherung und den Zahlungseingang der entrichteten Versicherungsbeiträge nachweisen muss. Im Anschluss prüft die Landwirtschaftsverwaltung, und wird dann wahrscheinlich bis zum Jahresende dem Landwirt eine Gutschrift erteilen.
Wie sich die Beitragsanteile der Ernteversicherung auf die versicherten Gefahren verteilen, zeigt die nachfolgende Abbildung sehr anschaulich.
Wir haben unsere Kunden zur Ernteversicherung befragt:
Im Rahmen einer nicht repräsentativen Umfrage sollten unsere Kunden ihre Meinung zu einer geförderten Mehrgefahrenversicherung abgeben. Bevor ich zu den Ergebnissen komme, möchte ich mich für die vielen Rückmeldungen nochmals bedanken ! Jede einzelne Antwort ist uns eine große Hilfe !
Auf die Frage „Wenn Niedersachsen ein vergleichbares Modell analog Bayern einführe, wäre das für Ihren Betrieb interessant ?“ haben 87 % der Rückmeldungen mit Ja
geantwortet ! 88,2 % der Rückmeldungen haben Bedarf für das Paket Ackerbau, 10,6 % für Grünland und ebenfalls 10,6 % sehen Bedarf für das Sonderkulturpaket. Auch wenn eine Beitragskalkulation der geförderten Ernteversicherung für Niedersachsen aktuell noch sehr ungenau ist, würden sich fast 65 % der Rückmeldungen bei dem aufgeführten Beitragsmodell versichern, wobei für fast 77 % eben auch der Beitrag ein wesentliches Kriterium für den Abschluss einer weitreichenden Versicherungslösung darstellt. Die Umfrage machte auch deutlich, dass es viele Fragen zu den hinterlegten Bedingungen, somit zur Qualität des Versicherungsschutzes gibt.
70 % der Rückmeldungen bewirtschaften Betriebe mit mehr als 76 ha und haben den Betriebsschwerpunkt im Bereich Ackerbau. Deutlich gezeigt hat die Umfrage, dass sich nicht nur klassische Beregnungsstandorte mit der Umfrage beschäftigt haben, sondern auch Regionen vertreten sind, denen aktuell noch eine akzeptable Niederschlagsversorgung attestiert wird.
Unser Kommentar zur Ernteversicherung in Bayern
- Im Rahmen der Diskussion um die Einführung einer weitreichenden Ernteversicherung sind sich die Experten darüber einig, dass die Folgen des Klimawandels nicht allein von den Landwirten getragen werden können. Forschung und Politik sind zunehmend der Auffassung, dass auch eine geförderte Ernteversicherung für die notwendigen Anpassungsmechanismen eine Bedeutung bekommen wird.
- Das unterschiedliche Verhalten der Bundesländer zu dieser Fragestellung, führt gerade zu einem regelrechten Flickenteppich und einer weiteren Wettbewerbsverzerrung.
- Eine einheitliche Förderung der Ernteversicherung, wie Bayern es jetzt vormacht, ist sicherlich ein erster und wichtiger Schritt in die richtige Richtung !
- Versicherungstechnisch ist die Paketlösung, wie in Bayern praktiziert, eine wichtige Grundlage für tragfähige Kollektive und stabile Beiträge, auch wenn es bei den
Landwirten nicht immer auf Verständnis stoßen wird. - Der Versuch, die Entschädigungen auf die allgemeingültigen Regelungen für Bundes- und Landesmittel für Katastrophen von nationalem Ausmaß zu bringen, ist aus Sicht einer Landesregierung verständlich, führt in der praktischen Umsetzung aber zu einem überproportionalen Beratungsaufwand.
- Die Schlechterstellung der „alten Hagelversicherung“ wurde produktseitig von den Versicherern gelöst. Der über das geförderte Produkt hinausgehende Versicherungsschutz, wird heute durch ungeförderte Zusatzpolicen aufgefangen.
- Die Bayerische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, nicht mehr als absolut notwendig in die Produktgestaltung der Versicherer einzugreifen. Letztlich führt dieser Weg dazu, dass noch nicht einmal die versicherten / versicherbaren Gefahren einheitlich definiert sind und die Vergleichbarkeit der Versicherungslösungen deutlich erschwert.
Bayern fördert sowohl Schadens- als auch Indexpolicen. Warum man sich nicht generell für die kostengünstigere Indexpolice ausgesprochen hat und die auch mit einheitlichen Versicherungsbedingungen hinterlegt, wie z.B. in Österreich, diese Frage konnte bisher niemand erklären.
- Die Bayerische Richtlinie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025. Bei den zur Verfügung stehenden Mitteln wurde in den Gesprächen mit dem Ministerium und auch in den Fachzeitschriften von 50 Mio. Euro gesprochen (für drei Jahre). Im Haushalt sind dafür aktuell 17 Mio. Euro eingestellt. Also sehen wir auch hier, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ein begrenzender Faktor sind und bleiben. Somit ist der Hinweis im Merkblatt „Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Zuwendungen aus diesem Programm stellen freiwillige Leistungen dar. Diese können nur insoweit bewilligt werden, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.“ als durchaus wichtig anzusehen.
- Unter all den versicherbaren Gefahren ist die Trockenheit das Ereignis mit dem höchsten Schadenpotential, da sich diese Gefahr grundsätzlich über große Regionen
ausbreitet, wie auch die anfangs aufgeführten Schaubilder deutlich vor Augen führen. Somit liegt auch in dieser Gefahr der Preistreiber in der Beitragskalkulation. Durch eine Förderung der Ernteversicherung bis zu 50 % des Jahresbeitrages, wird es in Zukunft möglicherweise zu einem kalkulierbaren Risiko.
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