aktuell 02/2023

>Landvolkdienste-aktuell 02/2023

Liebe Leserin, lieber Leser,

unsere Themen im Über­blick: Unfall in der Ern­te­saison, wie können Sie sich, Ihre Familie und Ihre Mit­ar­beiter absi­chern, Grund­fä­hig­keiten — Schutz von klein auf! Das Wet­ter­ge­schehen 2023 stellt uns vor neue Her­aus­for­de­rungen — Ern­te­ver­si­che­rung wird immer wichtiger.

ein wesent­li­cher Teil dieser Aus­gabe wird sich mit dem Thema Wetter beschäf­tigen. Warum ? Einer­seits hat uns die Tro­cken­heit in diesem Jahr schwer zu schaffen gemacht, ande­rer­seits kam der Regen in vielen Regionen so spät, dass er nicht mehr helfen konnte, son­dern im Gegen­teil die Ernte zum Schluss noch bedrohte — daher wird die Ern­te­ver­si­che­rung immer wichtiger.

Selbst zum Redak­ti­ons­schluss am 28.08. war die Getrei­de­ernte nicht nie­der­sach­sen­weit abge­schlossen. Somit wieder ein Jahr, bei dem sich die Wet­ter­ex­treme in Ihren
Deckungs­bei­trägen negativ niederschlagen.

Dass die Land­wirt­schaft nicht ohne Unter­stüt­zung in der Lage sein wird, die kli­ma­wan­del­be­dingten Wet­ter­ex­treme aus­zu­glei­chen hat zwi­schen­zeit­lich auch die Politik begriffen. Bayern hat zu Beginn dieses Jahres als erstes Bun­des­land für seine Land­wirte eine „geför­derte Ernte-Versicherung“ auf den Weg gebracht, die flä­chen­de­ckend für alle land­wirt­schaft­li­chen Betriebe und Kul­turen zur Ver­fü­gung steht.

Wel­chen Ein­fluss das Wetter auf die dies­jäh­rige Ernte hatte, was der Frei­staat Bayern seinen Land­wirten anbietet und ob nie­der­säch­si­sche Land­wirte Inter­esse an einer ver­gleich­baren Lösung haben, das sind die Punkte, die ich mit diesem Aktuell auf­greifen möchte.

Viel Spaß beim Lesen!

Heino Beewen
Geschäfts­führer Land­volk­dienste GmbH
Tel: 0511 / 51 54 16 11

Was einem als Land­wirt alles pas­sieren kann 

Mähdrescher
Mäh­dre­scher

Der bisher schwerste Unfall dieser Ern­te­saison hat sich wahr­schein­lich in Mecklenburg-Vorpommern ereignet. Wie ver­schieden Quellen schreiben, ist ein junger Mann beim Ver­such den Korn­tank des Mäh­dre­schers von Ver­stop­fung zu befreien, mit den Beinen in eine Gegen­läu­fige Schnecke bekommen, beide Beine mussten noch an der Unfall­stelle ampu­tiert werden. Die gesamte Branche ist von diesem Ereignis erschüt­tert und die einzig gute Nach­richt ist, dass der 25-Jährige mitt­ler­weile stabil ist.

Unfall - Berufsunfähigkeit - Grundfähigkeiten
Was einem als Land­wirt alles pas­sieren kann

Auch wenn die regel­mä­ßigen Arbeits­schutz­be­leh­rungen immer wieder ver­su­chen, der­ar­tige Situa­tionen zu ver­meiden, so stellt die Ernte immer ein immenses Sicher­heits­ri­siko dar. 

Der Ein­satz modernster Technik, Schu­lung und Ein­wei­sung der Mit­ar­bei­tenden und bre­chen von Arbeits­spitzen durch den geschickten Ein­satz des Per­so­nals sind wich­tige Ele­mente im unter­neh­me­ri­schen Manage­ment. Aber auch Vor­sorge im Rahmen der Führ­sor­ge­pflicht eines Unter­neh­mens sollte heute dazugehören !

Was pas­siert, wenn sich der­ar­tige Unfälle ereignen :

Der zustän­dige Sozi­al­ver­si­che­rungs­träger wird sich um die gesund­heit­liche Situa­tion küm­mern, und wird alles dar­an­setzen, dem Ver­letzten auch wei­terhin einen Zugang
zum Arbeits­markt zu ermög­li­chen. Auch die pri­vate Unfall­ver­si­che­rung wird sich in Teilen am Gene­sungs­pro­zess betei­ligen, in dem Leis­tungen des Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­gers unter­stützt werden. Der wesent­liche Teil einer pri­vaten Unfall­ver­si­che­rung ist aber die ent­spre­chende Umge­stal­tung des pri­vaten Umfeldes, um dem Ver­un­fallten ein mög­lichst nor­males Leben zu ermög­li­chen. Durch die gegen­sei­tige Abgren­zung beider Leis­tungs­träger sollte jedem klar sein, dass eine wirk­lich gute Absi­che­rung nur aus der Kom­bi­na­tion von gesetz­li­chen und pri­vaten Leis­tungs­trä­gern gewähr­leistet ist.

Pri­vate Unfall­ver­si­che­rung als Arbeitgeberleistung

Viele kennen die Unfall­ver­si­che­rung aus­schließ­lich als pri­vate Absi­che­rung. Häufig werden soge­nannte Fami­li­en­po­licen gemeinsam für Eltern und Kinder abgeschlossen.

Schutz der Familie
Schutz der Familie

Arbeit­geber können aber auch Ihre Mit­ar­bei­tenden im Rahmen von Grup­pen­po­licen ver­si­chern ! In der Regel erhalten die ver­si­cherten Per­sonen eine soge­nannte 24-Stunden-Deckung, bei der dann nicht nur betrieb­liche Unfälle, son­dern auch Unfälle im pri­vaten Bereich umfang­reich abge­si­chert werden. So können Land­wirte Ihre Fach­kräfte für 80 bis 150 EUR pro Person und Jahr mit starken Leis­tungen ver­si­chern und stehen für ver­gleich­bare Fälle als sozial kom­pe­tenter Arbeit­geber Ihren Mit­ar­bei­tenden zur Seite.

Grundfähigkeiten-Schutz für Kinder

Land­wirt von morgen oder doch ein anderer Lebens­traum ? Stellen Sie die Zukunft Ihres Kindes auf sichere Beine.

Ihr Kind hat noch alles vor sich : Alle Chancen und alle Mög­lich­keiten stehen offen. Alles wird noch gelernt und ent­deckt. Greifen, Sitzen, Laufen oder Spre­chen – was zu
Beginn eine echte Her­aus­for­de­rung ist, wird mit den Jahren ganz selbst­ver­ständ­lich. Und bleibt für den Rest des Lebens die Grund­lage dessen, was wir für ein eigen­stän­diges Leben beherr­schen müssen. Des­halb nennt man diese Fähig­keiten auch „Grund­fä­hig­keiten“. Wenn eine davon wegen eines Unfalls oder einer Krank­heit nicht mehr genutzt werden kann, braucht man oft jede Menge Unter­stüt­zung im Alltag. Eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt des­halb im Fall der Fälle eine monat­liche Rente, mit der finan­zi­elle Belas­tungen auf­ge­fangen werden können.

Starker Schutz von klein auf.

Schutz von klein auf
Schutz von klein auf

Sie können Ihren Nach­wuchs bereits ab einem Alter von 6 Monaten schützen. Bei einer schweren Krank­heit des Kindes erhalten Sie dann eine finan­zi­elle Unter­stüt­zung
durch eine Ein­mal­zah­lung. Das Beson­dere : Der Schutz wächst mit Ihrem Kind. Das ist wichtig, denn Ihr Kind lernt lau­fend Neues und ent­wi­ckelt immer mehr Fähig­keiten.
Ab dem 3. Geburtstag des Kindes wird der Schutz des­halb in einen umfas­senden Grund­fä­hig­keits­schutz für Kinder umge­wan­delt – ganz auto­ma­tisch, ohne dass Sie etwas tun müssen ! Zum 10. Geburtstag haben Sie die Mög­lich­keit, den Schutz noch einmal zu erwei­tern. Auf Wunsch können Sie die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Ihr Kind umwan­deln oder wei­tere Bau­steine hinzufügen !

Das Wet­ter­ge­schehen 2023

Wetter - Siebenschläfer
Wetter — Siebenschläfer
Sie­ben­schläfer 2023

Bei den Bau­ern­re­geln ist zu lesen : „Das Wetter am Sie­ben­schlä­fertag noch sieben Wochen bleiben mag“, an anderer Stelle ist zu finden, „Ist der Sie­ben­schläfer nass, regnet’s ohne Unter­lass.“ Heute ver­binden wir den 27. Juni mit dem soge­nannten Sie­ben­schläfer, was jedoch nicht dem Ursprung im Julia­ni­schen Kalender ent­spricht. Der ursprüng­liche Sie­ben­schlä­fertag ist der 07. oder 08. Juli. Auch die Ein­zel­be­trach­tung, bezogen auf den spe­zi­ellen Tag lie­fert uns keine gesi­cherte Aus­sage. Betrachtet man jedoch den Zeit­raum von Ende Juni bis Anfang Juli, zeigt die Siebenschläfer-Regel eine gewisse Berech­ti­gung. Laut Deut­schem Wet­ter­dienst sta­bi­li­sieren sich zu dieser Zeit regel­mäßig Wet­ter­lagen, die dann der Grund­stock für das Wetter der kom­menden Wochen sind. So scheint es auch in diesem Jahr zu sein, denn erst für Mitte der 32. KW und somit fast genau sieben Wochen nach dem Monats­wechsel Juni/Juli, wurde der sehn­lichst erwar­tete Wet­ter­um­schwung prophezeit.

Wie hat sich das Wetter auf die Erträge 2023 ausgewirkt?

Mit Unter­stüt­zung des Deut­schen Wet­ter­dienst lassen sich erste Trend­aus­sagen fest­halten und an den Daten von Wet­ter­sta­tionen belegen. Die Som­me­rungen hatten i.d.R. einen späten Aus­saat­termin und es stand nicht immer aus­rei­chend Feuch­tig­keit zur Ver­fü­gung, was die Jugend­ent­wick­lung erschwerte. Ins­be­son­dere die Mais­be­stel­lung nach Acker­gras und GPS-Roggen hat schwer unter der Tro­cken­heit und den hohen Tem­pe­ra­turen gelitten. Bedingt durch die warme Periode um den 20.06. haben das Getreide und der Raps Tro­cken­schäden zu verzeichnen.

Ein­drucks­voll ist in diesem Zusam­men­hang die nach­fol­gende Abbil­dung des DWD zu den Nie­der­schlags­an­oma­lien im Monat Juni !

Ernteversicherung
Abbil­dung 1 : Nie­der­schlags­ab­wei­chung in Nie­der­sachsen im Juni 2023, Quelle DWD

Ins­be­son­dere die sonst vom Regen ver­wöhnten Küs­ten­re­gionen lagen bis zu 100 % unter dem lang­jäh­rigen Mittel, wodurch das Getreide, aber ganz beson­ders auch der zweite Schnitt im Fut­terbau in Mit­lei­den­schaft gezogen wurden.

Ernteversicherung
Abbil­dung 2 : Nie­der­schlags­ab­wei­chung für Nie­der­sa­chen im Monat Juni, Quelle DWD
Ernteversicherung
Aus­wuchs

Im Juli kam dann genau in den Regionen, die im Juni gelitten haben, der Regen. Für die Ertrags­bil­dung leider häufig zu spät und für die Ernte eine Kata­strophe. Die Qua­li­täten beim Weizen wurden flä­chen­de­ckend zum Pro­blem und regional ist sogar Aus­wuchs zu ver­zeichnen. Dem Mais und
den Hack­früchten kommt der Regen ent­spre­chend zugute und wird die anfäng­lich erwar­teten Ein­bußen sicher­lich teil­weise ausgleichen.

Dem Win­ter­raps haben regional leider auch die schwie­rigen Aus­saat­be­din­gungen im Herbst 2022 zu schaffen gemacht, die schon damals keine Ertrags­spitzen mehr zuließen.

Das sich der „viele“ Regen im Juli und August leider nur im Ober­boden bemerkbar macht, zeigen die nach­fol­genden Abbil­dungen der Bodenfeuchteprofile.

Ernteversicherung
Abbil­dung 3 : Boden­feuch­te­pro­file unter Weizen in unter­schied­li­chen Regionen Nie­der­sach­sens, Quelle DWD

Wie schon oben beschrieben, pro­fi­tieren die Hack­früchte. Alle Tief­wurzler und somit auch der Wald, leiden nach wie vor unter der Tro­cken­heit in den tiefen Boden­schichten. Selbst auf leichten Stand­orten wie Olden­burg (Olbd) und Uelzen hat sich das Wasser kaum in Schichten unter­halb 50 cm vorgearbeitet.

Bei der Tem­pe­ratur soll als erstes auf die aktu­elle Ver­öf­fent­li­chung der Nasa hin­ge­wiesen werden : Laut Nasa ist der Juli 2023 um 0,24 Grad Cel­sius wärmer gewesen als der bis­lang wärmste Juli in den Auf­zeich­nungen der Behörde, die bis zum Jahre 1880 zurück­gehen. Außerdem war es um 1,18 Grad Cel­sius wärmer als der durch­schnitt­liche Juli von 1951 bis 1980 ! Obwohl es gefühlt ein sehr kühler Monat war, so hat die Hitze der ersten Juli-Hälfte dann aber auch hier­zu­lande die Durch­schnitts­tem­pe­ratur für den ganzen Monat über das lang­jäh­rige Mittel von 1991 bis 2020 angehoben.

Ernteversicherung
Abbil­dung 4 : Tem­pe­ra­tur­ab­wei­chung in Nie­der­sachsen im Juli 2023

Die Zahlen belegen ein­deutig, dass der Juli im Mittel auch wieder ein zu warmer, aber auf der regio­nalen Skala des Bun­des­landes kein rekord­ver­däch­tiger Monat war.

För­de­rung der Mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rung / Ern­te­ver­si­che­rung in Bayern

Im Merk­blatt des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­riums für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Forsten (StMELF) wird als Zweck der För­de­rung fol­gendes for­mu­liert : „Zweck der Zuwen­dung ist die Stär­kung der eigen­ver­ant­wort­li­chen betrieb­li­chen Risi­ko­vor­sorge der baye­ri­schen Landwirte.

Damit sollen sowohl die wach­sende Desta­bi­li­sie­rung der land­wirt­schaft­li­chen Ein­kommen als auch erhöhte Ein­kom­mens­ver­lust­ri­siken ver­min­dert werden, die ver­mehrt
ins­be­son­dere auf­grund einer zuneh­menden Häu­fig­keit und höherer Aus­maße extremer Wet­ter­ereig­nisse sowie wei­terer Gefahren auf Grund des Kli­ma­wan­dels auftreten.

Der Abschluss von Mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rungen gegen bestimmte Risiken dient der Liquiditäts- und Exis­tenz­si­che­rung land­wirt­schaft­li­cher Unter­nehmen beim Auf­treten bestimmter Scha­den­er­eig­nisse und stärkt die eigen­ver­ant­wort­liche Risikovorsorge.

Bezu­schusst werden Schadens- und Index­ver­si­che­rungen für Flä­chen in Bayern, die fol­gendes umfassen :

  • Im Paket Ackerbau (ohne Gemüse) die Risiken Hagel, Sturm, Stark­regen, Stark­frost, Tro­cken­heit und Fraß-Schäden durch Wild­gänse und Saat­krähen (kein Wahl­recht der Gefahren),
  • im Paket Grün­land die Risiken Hagel, Tro­cken­heit und Fraß-Schäden durch Enger­linge des Mai- und Juni­kä­fers (kein Wahl­recht der Gefahren),
  • im Paket Obst- und Weinbau, bei Baum­schulen und Hopfen die Risiken Hagel, Stark­frost, Sturm und/oder Stark­regen (Wahl­recht, wobei min­des­tens zwei der
    genannten Gefahren abge­si­chert sein müssen).“
Förderung Ernteversicherung
Abbil­dung 5 : Ern­te­ver­si­che­rung in Deutsch­land, Stand Juni 2023 Quelle : Ver­si­che­rungs­kammer Bayern

Der Kreis der Zuwen­dungs­emp­fänger wird begrenzt auf aktive Betriebe mit Sitz in Bayern und hat einige Son­der­re­ge­lungen für Betriebe mit Kapi­tal­be­tei­li­gung der öffent­li­chen Hand und Unter­nehmen in Schwierigkeiten.

So weit so gut ! Nun geht das Minis­te­rium aber auch den Schritt, dass die För­de­rung, auf die Höhe wird später ein­ge­gangen, nur dann gezahlt wird, wenn der Ver­si­che­rungs­schutz bestimmte Vor­aus­set­zungen erfüllt :

  1. Selbst­be­halt von mind. 20 Pro­zent (Abzugs­fran­chise).
  2. Maxi­malent­schä­di­gung von höchs­tens 80 Pro­zent der Versicherungssumme.
  3. Es werden nur Ver­träge von Ver­si­che­rern akzep­tiert, die eine Rah­men­ver­ein­ba­rung mit dem StMELF abge­schlossen haben.

Diese Ein­schrän­kungen des Ver­si­che­rungs­schutzes, kom­bi­niert mit den oben beschrie­benen Paket­lö­sungen haben weit­rei­chende Folgen für die För­der­wür­dig­keit schon
bestehender Deckungen :

  • Die, auch in Bayern, weit ver­brei­tete Hagel­ver­si­che­rung die maximal von Sturm und Stark­regen begleitet wird, unter­liegt keiner Förderung. 
  • Der Schutz vor Hagel­schäden ist nur dann för­der­fähig, wenn die Deckung deut­lich umfang­rei­cher gestaltet wird. 
  • Alle ver­si­cherten Gefahren, also auch Hagel, unter­liegen den beiden Ein­schrän­kungen im Ver­si­che­rungs­schutz. Somit leistet die „geför­derte Hagel­de­ckung“ im Scha­dens­fall weniger als der evtl. bestehende Versicherungsvertrag ! 
  • Grund­sätz­lich steigen durch die Bei­träge zuerst die Gesamt­kosten für Ver­si­che­rungs­schutz ! Die anschlie­ßende För­de­rung redu­ziert jedoch den Bei­trag für alle ver­si­cherten Gefahren.

Die Höhe der För­de­rung ist abhängig von den zur Ver­fü­gung ste­henden Haus­halts­mit­teln und kann, je nach Ver­füg­bar­keit, bis zu 50 % der zuwen­dungs­fä­higen Aus­gaben
betragen.

Ernteversicherung
Berech­nung Paket Ackerbau

Die Antrags­stel­lung muss im Rahmen des Mehr­fach­an­trages, in Bayern iBALSI, bis zum 15.05. erfolgen und wird somit stark digital unter­stützt. Die Ver­si­che­rungs­un­ter­nehmen müssen dann Ihrer­seits bis zum 30.09. des Antrags­jahres einen Ver­wen­dungs­nach­weis ein­rei­chen, der das ver­si­cherte Paket, die ver­si­cherten Kul­turen und Flä­chen (inhalt­lich deckungs­gleich mit den Angaben im Mehr­fach­an­trag) und wei­terhin die zuwen­dungs­fä­hige Net­to­prämie der Ern­te­ver­sci­he­rung und den Zah­lungs­ein­gang der ent­rich­teten Ver­si­che­rungs­bei­träge nach­weisen muss. Im Anschluss prüft die Land­wirt­schafts­ver­wal­tung, und wird dann wahr­schein­lich bis zum Jah­res­ende dem Land­wirt eine Gut­schrift erteilen.

Wie sich die Bei­trags­an­teile der Ern­te­ver­si­che­rung auf die ver­si­cherten Gefahren ver­teilen, zeigt die nach­fol­gende Abbil­dung sehr anschaulich.

Ernteversicherung
Abbil­dung 6 : Bei­trags­ver­tei­lung einer Mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rung auf die ein­zelnen Gefahren. Quelle : Ver­si­che­rungs­kammer Bayern.
Wir haben unsere Kunden zur Ern­te­ver­si­che­rung befragt: 

Im Rahmen einer nicht reprä­sen­ta­tiven Umfrage sollten unsere Kunden ihre Mei­nung zu einer geför­derten Mehr­ge­fah­ren­ver­si­che­rung abgeben. Bevor ich zu den Ergeb­nissen komme, möchte ich mich für die vielen Rück­mel­dungen noch­mals bedanken ! Jede ein­zelne Ant­wort ist uns eine große Hilfe !

Auf die Frage „Wenn Nie­der­sachsen ein ver­gleich­bares Modell analog Bayern ein­führe, wäre das für Ihren Betrieb inter­es­sant ?“ haben 87 % der Rück­mel­dungen mit Ja
geant­wortet ! 88,2 % der Rück­mel­dungen haben Bedarf für das Paket Ackerbau, 10,6 % für Grün­land und eben­falls 10,6 % sehen Bedarf für das Son­der­kul­tur­paket. Auch wenn eine Bei­trags­kal­ku­la­tion der geför­derten Ern­te­ver­si­che­rung für Nie­der­sachsen aktuell noch sehr ungenau ist, würden sich fast 65 % der Rück­mel­dungen bei dem auf­ge­führten Bei­trags­mo­dell ver­si­chern, wobei für fast 77 % eben auch der Bei­trag ein wesent­li­ches Kri­te­rium für den Abschluss einer weit­rei­chenden Ver­si­che­rungs­lö­sung dar­stellt. Die Umfrage machte auch deut­lich, dass es viele Fragen zu den hin­ter­legten Bedin­gungen, somit zur Qua­lität des Ver­si­che­rungs­schutzes gibt.

70 % der Rück­mel­dungen bewirt­schaften Betriebe mit mehr als 76 ha und haben den Betriebs­schwer­punkt im Bereich Ackerbau. Deut­lich gezeigt hat die Umfrage, dass sich nicht nur klas­si­sche Bereg­nungs­stand­orte mit der Umfrage beschäf­tigt haben, son­dern auch Regionen ver­treten sind, denen aktuell noch eine akzep­table Nie­der­schlags­ver­sor­gung attes­tiert wird.

Unser Kom­mentar zur Ern­te­ver­si­che­rung in Bayern
  • Im Rahmen der Dis­kus­sion um die Ein­füh­rung einer weit­rei­chenden Ern­te­ver­si­che­rung sind sich die Experten dar­über einig, dass die Folgen des Kli­ma­wan­dels nicht allein von den Land­wirten getragen werden können. For­schung und Politik sind zuneh­mend der Auf­fas­sung, dass auch eine geför­derte Ern­te­ver­si­che­rung für die not­wen­digen Anpas­sungs­me­cha­nismen eine Bedeu­tung bekommen wird.
  • Das unter­schied­liche Ver­halten der Bun­des­länder zu dieser Fra­ge­stel­lung, führt gerade zu einem regel­rechten Fli­cken­tep­pich und einer wei­teren Wettbewerbsverzerrung.
  • Eine ein­heit­liche För­de­rung der Ern­te­ver­si­che­rung, wie Bayern es jetzt vor­macht, ist sicher­lich ein erster und wich­tiger Schritt in die rich­tige Richtung !
  • Ver­si­che­rungs­tech­nisch ist die Paket­lö­sung, wie in Bayern prak­ti­ziert, eine wich­tige Grund­lage für trag­fä­hige Kol­lek­tive und sta­bile Bei­träge, auch wenn es bei den
    Land­wirten nicht immer auf Ver­ständnis stoßen wird.
  • Der Ver­such, die Ent­schä­di­gungen auf die all­ge­mein­gül­tigen Rege­lungen für Bundes- und Lan­des­mittel für Kata­stro­phen von natio­nalem Ausmaß zu bringen, ist aus Sicht einer Lan­des­re­gie­rung ver­ständ­lich, führt in der prak­ti­schen Umset­zung aber zu einem über­pro­por­tio­nalen Beratungsaufwand.
  • Die Schlech­ter­stel­lung der „alten Hagel­ver­si­che­rung“ wurde pro­dukt­seitig von den Ver­si­che­rern gelöst. Der über das geför­derte Pro­dukt hin­aus­ge­hende Ver­si­che­rungs­schutz, wird heute durch unge­för­derte Zusatz­po­licen aufgefangen.
  • Die Baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung hat sich zum Ziel gesetzt, nicht mehr als absolut not­wendig in die Pro­dukt­ge­stal­tung der Ver­si­cherer ein­zu­greifen. Letzt­lich führt dieser Weg dazu, dass noch nicht einmal die ver­si­cherten / ver­si­cher­baren Gefahren ein­heit­lich defi­niert sind und die Ver­gleich­bar­keit der Ver­si­che­rungs­lö­sungen deut­lich erschwert. 

Bayern för­dert sowohl Schadens- als auch Index­po­licen. Warum man sich nicht gene­rell für die kos­ten­güns­ti­gere Index­po­lice aus­ge­spro­chen hat und die auch mit ein­heit­li­chen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen hin­ter­legt, wie z.B. in Öster­reich, diese Frage konnte bisher nie­mand erklären.

Ernteversicherung
Ern­te­ver­si­che­rung
  • Die Baye­ri­sche Richt­linie hat eine Lauf­zeit bis zum 31.12.2025. Bei den zur Ver­fü­gung ste­henden Mit­teln wurde in den Gesprä­chen mit dem Minis­te­rium und auch in den Fach­zeit­schriften von 50 Mio. Euro gespro­chen (für drei Jahre). Im Haus­halt sind dafür aktuell 17 Mio. Euro ein­ge­stellt. Also sehen wir auch hier, dass die zur Ver­fü­gung ste­henden Mittel ein begren­zender Faktor sind und bleiben. Somit ist der Hin­weis im Merk­blatt „Ein Rechts­an­spruch auf die För­de­rung besteht nicht. Die Zuwen­dungen aus diesem Pro­gramm stellen frei­wil­lige Leis­tungen dar. Diese können nur inso­weit bewil­ligt werden, als dafür Haus­halts­mittel zur Ver­fü­gung stehen.“ als durchaus wichtig anzusehen.
  • Unter all den ver­si­cher­baren Gefahren ist die Tro­cken­heit das Ereignis mit dem höchsten Scha­den­po­ten­tial, da sich diese Gefahr grund­sätz­lich über große Regionen
    aus­breitet, wie auch die anfangs auf­ge­führten Schau­bilder deut­lich vor Augen führen. Somit liegt auch in dieser Gefahr der Preis­treiber in der Bei­trags­kal­ku­la­tion. Durch eine För­de­rung der Ern­te­ver­si­che­rung bis zu 50 % des Jah­res­bei­trages, wird es in Zukunft mög­li­cher­weise zu einem kal­ku­lier­baren Risiko.

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