Land­volk­dienste aktuell 03/2017

Land­volk­dienste Aktuell Aus­gabe 03–2017 Liebe Leserin, lieber Leser,

ntwur­zelte Bäume, beschä­digte Häuser und Autos sowie überfl utete Straßen und voll­ge­lau­fene Keller, Schlag­worte wie diese prägten den Sommer 2017 in den Medien. Ganz beson­ders betroff en waren die Gemeinden Gol­den­stedt und Visbek im Land­kreis Vechta. Hier berich­tete der NDR am 08.07.2017 „In den Gemeinden stürzten zahl­reiche, zum Teil sehr alte und dicke Eichen um, Häuser, Stal­lungen, Autos und Pho­to­vol­ta­ik­an­lagen wurden beschä­digt, teilte die Polizei mit. Land­straßen mussten wegen der Schäden gesperrt werden. Auch die Bun­des­straße 72 im Land­kreis Clop­pen­burg war zeit­weise gesperrt.“

Foto: Land­volk Göt­tingen Kreis­bau­ern­ver­band e.V.

 

Zwei Wochen später bescherte das Tief Alfred mit seinen dau­er­haften Nie­der­schlägen der Stadt Goslar das schlimmste Hoch­wasser seit über 70 Jahren. Eine regel­rechte Flut­welle rollte durch den Harz in Rich­tung Han­nover. Wahr­schein­lich ist es den Rück­hal­te­sys­temen in Salz­der­helden zu ver­danken, dass die Stadt Han­nover schadlos davon­ge­kommen ist.

Foto: Land­volk Göt­tingen Kreis­bau­ern­ver­band e.V.

 

Nicht so medi­en­wirksam, aber trotzdem in großen Teilen von Nie­der­sachsen vor­handen, sind die Schäden an den land­wirt­schaft­li­chen Kul­turen, ins­be­son­dere durch den Dau­er­nie­der­schlag. Mit rund 130 Litern pro Qua­drat­meter erreichte der Juli 166 Pro­zent seines Solls von 78 l/m². Damit gehört er zu den zehn nie­der­schlags­reichsten Juli­mo­naten seit Mess­be­ginn 1881. Lager­ge­treide, Aus­wuchs und Felder, die auf­grund man­gelnder Befahr­bar­keit nicht mehr abge­erntet werden können, sind die Folgen.

Für die Land­wirt­schaft ist das Jahr 2017 geprägt von Wet­ter­ex­tremen: Fröste im Früh­jahr, Sturm, Hagel und Wasser im Sommer. Ins­be­son­dere die Extrem­ereig­nisse im Sommer wie­der­holen sich und die Frage „Wie sorge ich in Zukunft vor?“ wird sich Jeder stellen müssen.

Wir können Ihnen Infor­ma­tionen zur Ver­si­cher­bar­keit von Unwet­ter­ge­fahren bieten. Von den Gebäuden bis zur Ern­te­ver­si­che­rung, bieten wir unseren Man­danten das kom­plette Paket. Lassen Sie sich beraten, denn wer will schon gern im Regen stehen, leider in diesem Jahr nicht nur sprichwörtlich.

Mit freund­li­chem Gruß

Heino Beewen  

Was einem als Land­wirt so alles pas­sieren kann

Es kommt selten vor, aber manchmal treff en alle unglück­li­chen Umstände zusammen! So die Aus­sage eines unserer Kunden, dessen Unter­was­ser­pumpe der Bereg­nungs­an­lage einen Defekt auf­zeigte und beim Bergen der Pumpe dann auch noch das Aus­bau­rohr beschä­digt wurde. Im Ergebnis, der ganze Brunnen musste in einigen Metern Ent­fer­nung neu errichtet werden.

In einigen Regionen Nie­der­sach­sens ist die Bereg­nung die tra­gende Säule für den Ertrag. Aber auch hier hält der tech­ni­sche Fort­schritt Einzug und der Drang zu höheren Kapa­zi­täten ver­än­dert die genutzte Tech­no­logie. Ins­be­son­dere an Bereg­nungen, bei denen die Pumpe als Unter­was­ser­pumpe schon im Brun­nen­system inte­griert ist, kann selbst ein ein­fa­cher Blitz­über­span­nungs­schaden mit Folgen auf die rest­liche Anlage ver­bunden sein! Wie unser Bei­spiel zeigt, bis hin zur kom­pletten Neu­errich­tung. Je nach Standort und indi­vi­du­eller Gestal­tung des Brun­nens, ent­stehen Kosten von 25.000 EUR bis 80.000 EUR.

 

Im Rahmen der Maschi­nen­de­ckung gelten alle unvor­her­ge­sehen ein­tre­tenden Beschä­di­gungen oder Zer­stö­rungen ver­si­chert, z.B. durch:

  • Bedie­nungs­fehler, Unge­schick­lich­keit oder Vor­satz Dritter
  • Konstruktions‑, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurz­schluss, Über­strom oder Überspannung
  • Ver­sagen von Mess‑, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser‑, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Zer­reißen infolge Flieh­kraft, Über- oder Unterdruck
  • Sturm, Hagel, Lei­tungs­wasser, Frost oder Eisgang
  • Innere Unruhen

Sofern geson­dert ver­ein­bart, können gegen Zuschlag fol­gende Schäden und Gefahren mit­ver­si­chert werden:

  • Abhan­den­kommen von Maschinen oder Maschi­nen­teilen durch Diebstahl
 

Tier­seu­chen eine neue Gefahr?

Das Risiko einer Ein­schlep­pung der Afri­ka­ni­schen Schwei­ne­pest (ASP) nach Deutsch­land steigt! So hat das Friedrich-Löffler-Institut das Seu­chen­ri­siko für Deutsch­land jetzt offi ziell erhöht. Allen Schwei­ne­hal­tern kann nur zu größter Vor­sicht geraten werden, denn das ein­zige Mittel gegen die ASP ist die Keu­lung. Wichtig für jeden Betrieb ist:

  • Kor­rekte Tier­be­stands­zahlen bei der Tier­seu­chen­kasse melden
  • Hygie­ne­maß­nahmen über­prüfen und strikt einhalten
und nicht zuletzt: 
  • Ertrags­scha­den­ver­si­che­rung für Ihre Tier­hal­tung abschließen/auf dem neusten Stand halten.

Analog der Hin­weise aus dem Friedrich-Löffler-Institut, reagieren die Tier­ver­si­cherer schon mit War­te­zeit­ver­kür­zungen im Bereich der Ertragsschaden-Versicherung-Schwein.

Was ist die Tier­seu­chen­kasse (TSK) und was leistet sie?

Die Tier­seu­chen­kasse ist keine Ver­si­che­rung, son­dern eine Behörde zur Finan­zie­rung der Tier­seu­chen­be­kämp­fung im Aus­bruchs­fall und für vorbereitende/vorbeugende Maß­nahmen, also ein staat­li­ches Instru­ment der Tierseuchenbekämpfung!

Was zahlt die TSK?

  1. Tötungs­kosten (Pau­schale pro Tier) 
    • Abrie­ge­lung Bestand
    • Ein­rich­tung reine / unreine Seite
    • Tötung
    • Räu­mung der toten Tiere
    • vorl. Rei­ni­gung und Desinfektion
  2. Ent­sor­gung (Pau­schale pro t) 
    • Abho­lung in geson­derten LKW
    • Zer­klei­ne­rung, Erhitzung,
    • Wei­ter­ver­ar­bei­tung
  3. Ent­schä­di­gung der Tiere: Gemeiner Wert (feste Ent­schä­di­gungs­werte, ent­spre­chend tat­säch­li­chem Alter der Tiere.)
  4. Rei­ni­gung und Des­in­fek­tion nach Bestandsräumung/freiwillige Beihilfe
  5. Vor­beu­gende Bekämpfungsmaßnahmen 
    • Stand by Gas lie­fernde Firmen
    • Tier­ärzte im Krisenfall
    • Auf­he­bungs­un­ter­su­chungen
    • Finan­zie­rung Seuchenvorsorgegesellschaften
    • For­schungs­pro­jekte

Was bezahlt die TSK nicht?

  • Ver­nich­tete Fut­ter­mittel und andere Gegenstände
  • Leer­stands­zeiten
  • Nicht zu ver­mark­tende Eier oder Tiere
  • Mit­wir­kung des Tier­hal­ters bei der Tötung, Rei­ni­gung etc.
 

Für wei­tere Infor­ma­tionen spre­chen Sie uns jeder­zeit gerne an.

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